Ware muss im Online-Handel von A nach B verschickt werden. Aber wer haftet, wenn die Ware auf dem Versandwege verloren geht? Die BGH-Entscheidung zum PayPal-Käuferschutz sorgte bei manchen Händlern für Unsicherheit, deswegen wollen wir noch einmal über die verschiedenen Regeln aufklären.
In einem Fall beim BGH zum PayPal-Käuferschutz ging es um folgenden Sachverhalt:
Ein Kunde kaufte etwas bei eBay, bezahlte, sah die Ware aber nie. Diese wurde aber durch den Verkäufer unstreitig abgeschickt. PayPal erstattete dem Kunden das Geld. Der Verkäufer verklagte den Kunden auf (erneute) Kaufpreiszahlung und bekam Recht.
Der Kunde muss erneut bezahlen, entschied der BGH. Denn die Gefahr des Transportverlustes trägt der Kunde.
Das war der Ausgangsfall und das Ergebnis erstaunte viele Händler, wie man an zahlreichen Kommentaren und Fragen in den sozialen Medien feststellen konnte. Was war da los?
Grundsatz: Käufer trägt die Gefahr
Der gesetzliche Grundsatz beim Versendungskauf ist, dass die Gefahr mit Abgabe der Sache an den Transporteur auf den Kunden übergeht. So heißt es in § 446 BGB.
Das bedeutet: Geht die Ware unterwegs verloren, muss der Kunde trotzdem bezahlen. Denn der Verkäufer hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
Ausnahme: Verbrauchsgüterkauf
Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, also wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und der Käufer ein Verbraucher.
Geht die Gefahr nur dann auf den Käufer mit der Absendung der Ware über, wenn der Verbraucher den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.
Das wäre z.B. der Fall, wenn Unternehmer und Verbraucher Selbstabholung vereinbaren und der Verbraucher schickt einen selbst ausgesuchten und beauftragten Spediteur vorbei, der die Ware abholt.
Sobald es sich aber um einen Kauf in einem “normalen” Online-Shop handelt, geht die Gefahr des Transportverlustes nicht auf den Käufer über, sondern verbleibt beim Händler.
Das hat zur Folge, dass der Händler die Ware zwar nicht noch einmal liefern muss, wenn diese unterwegs verloren geht, aber er muss dem Verbraucher den Kaufpreis erstatten.
Fazit
Es ist also ein wesentlicher Unterschied, ob jemand bei einem Unternehmer einkauft oder bei einem privaten Verkäufer. Dieser Unterschied hat nicht nur Auswirkungen auf das Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechtes, sondern eben auch auf Dinge wie die Transportgefahr. (mr)
Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com
Guten Tag. meine Frage: gibt es eine Liste von “schwarzen Schafen” unter den online-Händlern.
Ich bestellte bei der adresse: http://www.kindertraum-soest.de einen Artikel. Ich erhielt nach fast einer Woche keine Auftragsbestätigung. Der Betrag wurde jedoch von meiner Kreditkarte abgebucht. Deshalb wollte ich nach dem Verbleib der Ware fragen. Jetzt bemerke ich, dass auf der Internet-Shop Seite keine Adresse des Anbieters bzw. Impressum zu finden ist.
Wie soll ich mich verhalten? Danke im voraus.
Ich glaube, da haben Sie einen nicht so seriösen Shop gefunden. Unter denic.de können Sie die Domain suchen und finden darüber den Domain-Inhaber. Im Zweifel muss man in solchen Fällen wohl zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Ich habe 2 Stempelsets gekauft und vorab 53 Euro bezahlt, die Verkäuferin, hat auf ihren Profil,, keinen Ausschluss wg. Haftung, Verlust, Beschädigung oderbdergleichen, nur der Versand.
Die Sets sind nicht angekommen.
Habe Ebay-Kleinanz. um Hilfe gebeten, habe alle Ratschlägen befolgt, dann würde Ebay – Sicherheitsservice beauftragt. Die Bestellung war am 30.12.2021. Was kann ich tun, um mein Geld zurück zu bekommen.
Vielen Dank für d. Antwort.
MfG. Irene Liebfried
Ich aill als Kunde haften wenn meine Ware weg ist? Der Kunde kann nichts machen als Empfänger. Wie kann der Kunde beweisen dass er die Ware nicht erhalten hat?
Hallo, habe der der Firma (anonymisiert durch Redaktion) Ware bestellt und direkt bezahlt. Warte jetzt schon über eine Woche auf mein Paket. Der Verkäufer meinte er haben dass Paket bei Hermes ordentlich abgegen. Mehr könnte er nicht tun. Ich habe vom Verkäufer eine Auftragsbestätigung in Form von Hermes Paket Aufkleber erhalten.
Was soll ich tun? LG Schaaf
Im Onlinehandel an Endverbraucher hat der Verkäufer seine Pflicht erst erfüllt, wenn die Ware tatsächlich angekommen ist (§ 475 Abs. 2 BGB). Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, z.B. Frist setzen, bis wann geliefert werden muss und danach zurücktreten (Schadensersatz möglich), erneute Lieferung verlangen, direkt widerrufen und Rückerstattung verlangen (ohne Schadensersatz)… Ob die Vorkasse “freiwillig” zurückgezahlt wird, ist allerdings bei Händler ohne Absicherung (Trusted Shops Käuferschutz, Paypal) immer ungewiss, weil kein Druckmittel besteht.
Ware bestellt, Wert ca 330,- EUR.
Paket kam unbeschädigt an. Wird entpackt (zunähst fiel mir vor Freude nicht auf, dass der Warenkarton unverschleist war), Warenkarton wird geöffnet. Leerer Karton.
Amazon will kein Ersatz schicken weder eine Rückerstattung gewähren. Will trotz zugeschickter Bilder etc. die sie anfangs wollten, zusätzlich, dass ich selbe zur Polizei gehe und es anzeige. Dies soll ich Amazon per Dokument als Beweis zuschicken. Wo sind wir hier denn? Ich habe all meine Pflichten als Käufer erfüllt. Darf ich mein Geld wieder per Rücklastschrift zurückziehen?? Auf friedliche Problemlösungen wurde nicht eingegangen. Ebenso wenig auf die Androhung das Geld zurück zu ziehen, Verzugskosten geltend zu machen und einer Anzeige, nach SGB Paragraph 246, der Unterschlagung von fremdem Geld.
All das basiert auf der vom Verkäufer nicht erfüllten Pflicht, die Ware vollständig und unbeschädigt zustellen zu lassen. Daher ist der Kaufvertrag nach Paragraph 446 und 474 Absatz 2 Satz 2 BGB nichtig. Oder lieg ich falsch??
Hallo, ich habe im Online Shop bei der Fa. Melitta eine Kaffeemaschine bestellt. Die Lieferung wurde von DHL durchgeführt. Lt. Sendungsverlauf ist Die Sendung wurde am 24.11.22 angeblich von DHL angeliefert. Text im
Sendungsverlauf, zugestellt an andere
anwesende Person. Die Sendung ist nicht bei mir angekommen. Nach Rücksprache i. Haus hat niemand das Paket angenommen. Was kann ich tun? Danke für Ihre Mühe.
Gruß kei
Guten Tag.
Ich hätte mal eine Frage.
Wenn man als Gewerbekunde ein Paket mit einem versandanbieter versendet, ab wann haftet die Firma nicht mehr ??
Ich habe bei einem Online-Händler ein Smartphone bestellt. Der Kaufpreis wurde über Paypal eingezogen. Das Paket kam aufgerissen und leer bei mir an. Ich habe es nicht angenommen und mir das von der Zustellerin von DHL bestätigen lassen.
Nun warte ich schon seit einer Woche auf die Rückerstattung meines Kaufpreises.
Eine Ersatzlieferung habe ich abgelehnt, da ich den Preis noch einmal bezahlen sollte.
Hallo, ich habe bei ebay Kleinanzeigen etwas als Privatperson verkauft. Die Ware wurde unversichert mit der Deutschen Post verschickt (Beleg liegt vor). Leider kam die Sendung bis heute (3Wochen danach) nicht beim Empfaenger an. Ein Nachforschungsauftrag habe ich gestartet, bis jetzt ohne Rueckmeldung. Die Zahlung wurde ueber paypal abgewickelt.
Wie beurteilen Sie die Lage? Wer zahlt was und auf welcher Rechtsgrundlage?
Vielen Dank im Voraus fuer Ihre Einschaetzung?
Mit freundlichen Grüßen
Wenn Sie wirklich nicht als Unternehmer einzustufen sind (hierfür gelten objektive Kriterien, nicht die Selbsteinschätzung), gilt § 447 Abs. 1 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html), wonach die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer übergeht – es sei denn, es wurde ausdrücklich versicherter Versand vereinbart.
Guten Abend,
Ich habe bestellt von eine online seite eine winterjacke schon mehr wie 3 monaten.
Nachdem 1 monate ich habe geschrieben email, ob meine Jacke noch immer nicht angekommen ist, ich habe erhalten eine Email wo hat geschrieben ist es kann 12 Wochen sein Lieferzeit wegen coronavirus.
Ich habe gewartet bis heute auch keine Jacke und keine Antwort.
Ich habe diese Jacke bezahlt mit vorkasse und ich habe geschrieben paar Tage vorher wieder eine Email, ich habe bis heute auch nicht bekommen meine Jacke und schon vorbei 12 Wochen, ich möchte oder die Jacke oder geld zurück.
Keine Antwort auf meine Email.
Was kann ich machen?
Liebe Grüße
Boglarka
Einfach Widerruf erklären und Geld zurück verlangen, wenn der Shop nicht zahlt, kann man es einklagen (Mahnbescheid etc.) Vorkasse besser nur mit Trusted Shops, dann hätte Trusted Shops das Geld schon lange rückerstattet.
Hallo, ich habe hier einen ähnlichen fall über Ebay. Habe ein Handy gekauft was nach 3 Wochen noch nicht angekommen ist. Kauf von Privat an Privat. Der Verkäufer hat keinen Nachweis das Päkchen jemals aufgegeben zu haben. Ich hatte Ihm jetzt eine Frist gesetzt innerhaln von 14 Tagen den Kaufpreis zu erstatten mit den Hinweis einer Nachweispflicht das das Päkchen verschickt wurde. Kam nur die Frage wo das denn gesetzlich stehen würde. Gibt es da einen entsprechenden Paragraphen? Vielen Dank
§ 447 Abs. 1 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html “so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat”. Dass ausgeliefert wurde, muss der beweisen, der etwas will (allgemeine Regel im Zivilrecht) in diesem Fall der Verkäufer, der den Kaufpreis beansprucht.
Guten Tag
Ich habe eine Frage und zwar ich hatte was bei Otto bestellt der Fahrer (GLS) war da aber ich war nicht zu Hause er hat das Paket in ein Kiosk gebracht es ist 20 min von mir entfernt. Hatte dort angerufen wie lange das Paket da bleibt es hieß 7 Tagen bleibt es dort dann wird es zurück geschickt mkr war es auch recht das es dann wieder zurück geschickt wird da ich kein möglichkeit hatte das große Paket abzuholen nun behauptet der Ladenbesitzer ich hätte das Paket abgeholt was überhaupt nicht stimmt. Habe Reklamation an GLS eingeleitet was passiert dann weiß jemand kann jemand mir helfen was ich noch tun muss. Bin am Ende. Weil es war ein sehr hoher Wert. 800 Euro.
Ich habe bei einem in Frankreich ansässigen Unternehmen Bekleidung über den Online-Shop bestellt und auch per Post erhalten. Nachfolgend habe ich fristgerecht von meinem Recht auf Widerruf Gebrauch gemacht und den Händler darüber informiert, welcher mir einen Retourenschein zukommen ließ. Ich schickte die Ware also per Post an den Verkäufer zurück, der nun aber angibt die Ware nicht erhalten zu haben. Ich habe auf Nachfrage von der Post eine Zustellbestätigung an entsprechender Anschrift und mit Unterschrift erhalten und auch an den Händler weitergeleitet. Der Händler gibt an, dass diese Unterschrift nicht durch ihn oder seine Mitarbeiter getätigt wurde und er die Ware immer noch nicht erhalten habe. Die Rückerstattung des Kaufpreises wird abgelehnt.
Wie verhält es sich in diesem Fall?
Des Weiteren verlangte der Händler den Eingang(!) der Ware spätestens am 10. Tag nach Widerruf. Der Versand durch mich erfolgte ca. 2 Tage nach Widerruf. Laut Auskunft der Post erfolgte die Zustellung ca. 16 Tage nach dem Versand.
Ich gehe davon aus, dass ich lediglich für die fristgerechte Übergabe bei der Post zuständig bin und danach die Gefahr auf den Verkäufer übergeht. Dieser verlangt jedoch weiterhin eine Klärung meinerseits bei der Post.
Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen.
Wenn es sich um einem Trusted Shops Händler handelt, melden Sie sich gern für Support bei Trusted Shops. Ansonsten empfehlen wir für diese Konstellation https://www.cec-zev.eu/de/startseite/, gern können Sie sich auf mich berufen
Hallo,
Ich habe bei Pearl GmbH, eine Power Bank, Solar Konverter, Betrag 697 Euro bestellt.
Bezahlt per PayPal!
11 Tage später habe ich angerufen ( Kundenservice) wo mein Paket ist.
Aussage: Wurde von der Spedition GLS verschickt.
Ich soll Geduld haben.
5 Tage später wieder angerufen und ich soll Geduld haben.
Dann sagte ich, dass ich diese Ware nicht mehr haben möchte, weil ich sie schon viel früher brauchte und um Rückzahlung gebeten.
Dann bekam ich per E-Mail den Zustellnachweis.
Diese Unterschrift ist nicht von mir. Empfänger: App
Zustellort: ca. 35 km weiter weg, von meinem Zustellort.
PayPal angeschrieben und um Käuferschutz.
PayPal hat den Zustellnachweis akzeptiert, trotz falsch Zustellung.
Ich habe keine Email erhalten von Pearl, wann es weg geschickt worden ist und keine Sendungsverfolgung.
Nachforschung wurde gestellt, die schon fast 3 Wochen geht.
Was soll ich machen?
Hallo,
meine Frage ist:
meine verschickte Ware ist auf dem Transportweg verlorengegangen. Der Wert wurde mir nach einer Verlustanzeige erstattet. Die Versandkosten in Höhe von 26 EUR werden lt. Paket AG/DPD bei einer Verlustanzeige nicht zurückerstattet.
Kann ich die Versandkosten trotzdem zurückfordern? Schließlich wurde mein Auftrag nicht zu Ende ausgeführt, da die Ware niemals beim Empfänger angekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ja, das sehe ich auch so, man müsste jedoch nochmal in die AGB des Versenders reinschauen. Aber wie Sie sagen ist der Vertrag nicht erfüllt, es gibt keinen Grund, Ihre Leistung (Zahlung) einzubehalten
Hallo, habe international bei aliexpress was gekauft. Das wurde angeblich von der Deutschen Post zugestellt. Was nicht der Fall ist, ich denke die haben es ohne zu klingel vor dem Block gestellt und dann wurde es einfach mitgenommen. Die Post sagt der Verkäufer soll ein Nachforschungsauftrag starten. Wie kann ich beweisen, dass ich nicht erhalten habe, ich habe per Paypal bestellt. Wenn der Verkäufer mir das Geld nicht zurück erstatten will, habe ich alles umsonst bezahlt, bitte um Hilfe. Mfg
Ich habe bei einem Onlineshop einen Mantel bestellt. Gezahlt werden sollte über Billpay.
Das Paket kam bis heute nicht bei mir an. Es gibt eine Sendungsverfolgungsnummer der DHL, in der steht nur “das Paket wurde abgeholt”. Danach passierte nichts mehr.
Billpay möchte sein Geld trotzdem. Bei Problemen wird an den Händler verwiesen.
Dieser hält mich aber nur hin mit Versprechungen. Tatsächlich nachvollziehbar gehandelt wird nicht.
Der Händler setzt sich auch nicht mit Billpay in Verbindung.
Was ist hier zu tun?
Alles mögliche, nur können wir hier keine Rechtsberatung im Einzelfall machen, am besten an die Verbraucherzentrale wenden. Wenn es ein Trusted Shops Händler war, können Sie sich an TS wenden, wir kümmern uns dann.
Wie ist denn die Rechtslage, wenn GLS die Sendung nicht zustellt – weil der Kunde nicht angetroffen oder gar kein Zustellungsversuch unternommen wurde – und keine Benachrichtigung hinterlässt und die Sendung in einen Paketshop bringt?
Der Kunde hat davon keine Ahnung, meldet sich nach Tagen erbost beim Shopbetreiber. Der forscht nach, identifiziert den Paketshop, in dem die Sendung (hoffentlich noch) liegt und informiert den Kunden umgehend davon.
Der Kunde holt seine Sendung im Shop ab, ist aber stinkesauer über den Vorgang, macht den Shopbetreiber nach § 474 verantwortlich und verlangt statt einer Entschuldigung einen Schadenersatz für das Warten und den Abholaufwand. Muss der Shopbetreiber Schadenersatz leisten? Wenn ja, in welcher Höhe?
Ich sehe hier keinen (monetären) Schaden.
Hallo, bitte Sie um einen Rat.
Habe bei eBay Kleinanzeige Schuhe verkauft , mit Paypal wurde bezahlt .. Das Päckchen noch vor zwei Wochen abgeschickt . Der Käufer verlangt wieder das Geld zurück weil er angeblich die ware nicht bekommen hat . Ich weiß nicht ob er es auch ernst meint und wirklich nichts bekommen hat da es nicht versichert war und man es nicht nachverfolgen kann .. muss ich ihm das Geld wieder zurück zahlen ?
Vielen Dank ?
Wenn Sie nicht als Unternehmerin gehandelt haben, geht die sog. Transportgefahr, d.h. des Risiko des Verlustes auf dem Transportweg, mit Ablieferung der Sache beim Transporteur auf den Käufer über, § 447 Abs. 1 BGB. Etwas anderes gilt, wenn Sie als Unternehmerin an einen Verbraucher liefern, dann zählt die tatsächliche Ablieferung. In jedem Fall müssen Sie aber nachweisen können, dass Sie die Ware beim Transporteur aufgegeben haben. Ob dafür eine einfache Quittung über ein Päckchen reicht, ist fraglich, da dies irgendein Päckchen sein kann und die Empfänger-Adresse daraus nicht hervorgeht. Idealerweise können Sie einen Zeugen für den Vorgang benennen.
Ich habe ein Paket bei einem Onlinehändler bestellt. Das Paket wurde an meinen Nachbar zugestellt, der wiederum das Paket vor die Haustüre stellte. Jetzt ist das Paket weg. Aufgrund der Zustellung an meinen Nachbarn, verlangt der Onlinehändler von mir die Bezahlung der Waren. Muss ich den Betrag überweisen oder wer haftet in diesem Fall?
Vielen lieben Dank.
Wenn Sie den Nachbarn nicht als Wunschempfänger benannt haben (zB im Kommentarfeld bei der Bestellung), hat der Shop den Kaufvertrag nicht erfüllt, d.h. muss weiterhin liefern bzw. kann keine Zahlung verlangen. Er wird sich jedoch den Schaden bei Ihrem Nachbarn zurückholen können, weil den Nachbarn durch (freiwillige) Annahme bestimmte Obhutspflichten treffen, die er durch das Vor-die-Tür-Stellen verletzt hat.
Hallo Herr Föhlisch.
Ich hab hier und da viel gelesen über nicht erhaltene Ware … wer wie was zu erstatten hat usw. Was ich aber nirgends entdecken kann sind Fristen ..? Konkret: Ein Käufer stellt nach ganz knapp 2 Monaten fest die Ware nicht erhalten zu haben (Versand erfolgte als Warensendung) Muss ich als gewerblicher Verkäufer noch darauf reagieren? In den Ebay-Grundsätzen gilt eine Frist von 30 Tagen nach dem errechneten Liefertermin. Diese ist aber schon längst abgelaufen. Ebay hat auf meine Anfrage auch den Fall sofort geschlossen (Systemfehler) Aber was sagt das Recht? Muss ich nochmal liefern? Vielen Dank im Voraus für eine kurze Antwort.
Es gilt hier die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB)
Im Onlinehandel an Endverbraucher hat der Verkäufer seine Pflicht erst erfüllt, wenn die Ware tatsächlich angekommen ist (§ 475 Abs. 2 BGB).
-> Dies besagt deutsches Recht bzw. ggfs. auch in vielen EU Ländern gültig nehme ich an.
–> Wie verhält es sich wenn der Verkäufer bzw. das Unternehmen in der Schweiz ist und der Endverbraucher in Deutschland. Haftet der Verkäufer ebenfalls für Transportverluste bzw. sollte ein Paket nicht ankommen? (In der Schweiz ist ein Widerrufsrecht ja auch nicht vorgeschrieben – Dies nur als Beispiel für lockere Gesetzgebung gegenübern Verbrauchern)
Danke im Voraus!
Am 2. Januar habe ich eine Bestellung bei Amazon aufgeben, die bis dato nicht bei mir angekommen ist. Allerdings gibt Amazon an, diese Bestellung über seinen Versanddienstleister AMZN an einen Hausbewohner übergeben zu haben.
Ich habe allerdings kein Benachrichtigschreiben erhalten und eine Befragung der Hausbewohner meinerseits ergab auch kein Ergebnis. Ich habe zudem nie weder einem Garagenvertrag noch einer “fremd”-Zustellung, also an andere Personen ausser an mich selber, zugestimmt.
Nun kann Amazon mir allerdings auch keine Empfangsbestätigung liefern, sondern gibt nur an, dass die Ware an die korrekte Adresse gesendet wäre.
Leider sind Pakete schon mehrfach so “abhanden” gekommen, die bis dato auch erstattet wurden. In diesem Fall hat Amazon aber nun einfach mein Konto gesperrt und will keine Erstattung mehr leisten.
Bei Online Geschäften ist ja der Verkäufer für die ordnungsgemäße Zustellung verantwortlich und haftbar. Die schreiben nun aber einfach, ich solle die Polizei einschalten und Anzeige erstatten.
Muss ich nun Anzeige gegen Amazon selber stellen und was bringt mir das, wenn die eh nicht erstatten wollen?
Amazon hat seinen Sitz in Luxembourg, damit gilt europäisches Recht?
Könnte ich eventuell meine Lastschriften zurückholen, um mein Geld zurückzubekommen oder kann Amazon das Geld einfach so einbehalten?
Vielen DANK im Voraus für Ihre Antwort.
Den Account kann Amazon im Rahmen der Privatautonomie/Vertragsfreiheit sperren. Wenn die Ware nicht bei Ihnen angekommen ist, können Sie die Lastschrift zurückholen, Amazon müsste dann im Rahmen einer Kaufpreisklage die Ablieferung nachweisen, was (Richtigkeit der Darstellung vorausgesetzt) nicht gelingen wird. Und: nein, es gilt kein Luxembourgisches, sondern im Zweifel deutsches (Verbrauchervertrags)Recht (https://shopbetreiber-blog.de/2016/07/28/agb-rechtswahl/)
Habe bei Shop-Apotheke online Medikamente bestellt. Ware ist bis heute nicht eingetroffen laut Shop versendet und Sendeverfolgung zeigt auf das es durch Post ausgeliefert wurde Kunde nicht angetroffen, benachrichtigt, doch habe ich keine Benachrichtigung erhalten. Ich habe Kontakt mit Shop Apotheke aufgenommen die nun schauen wo das Paket abgeblieben ist. Wie sieht es für mich aus wenn das Paket nicht mehr auffindbar ist. Muss ich trotz zahlen…? Danke
Nein
Bin Zusteller. Kunde sagt er hat das Paket nicht.
Bin zwei Wochen später zu ihm hin um zu fragen ob er es gefunden hat.
Dies bestätigt er mir schriftlich dass er es doch gefunden hat.
Jetzt wird mir den Wert vom Lohn abgezogen weil der Kunde eine Entschädigung bekommen hat. Ist dass korrekt.
Guten Tag, ich musste ein Artikel an Sky zurückschicken, nach 7 Monaten habe ich von Sky / Infoscore eine E-Mail erhalten dass die Sendung nicht eingegangen ist, ich habe daraufhin den Versandnachweis im Juli 2018 an Sky verschickt. Nun habe ich dieses Jahr im Februar die Information erhalten, dass die Sendung trotz Nachweis nicht gefunden werden kann und ich sollte ein Nachforschungsauftrag an die DHL beauftragen, DHL hat mich nun informiert das die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Wer muss nun die Ware bezahlen?
Guten Abend,
ich habe einen kleinen Online-Shop und habe an eine Firma Ware versendet auf Rechnung.
Der Paketdienst hat es laut Sendungsverfolgung zugestellt. Die Firma behauptet aber das Paket nicht erhalten zu haben und die Unterschrift bei der Zustellung sei von keinem ihrer Mitarbeiter.
So bezahlt Sie natürlich auch nicht. Was nun?
Wenn eine Firma (§ 14 BGB) Kunde ist, geht die Gefahr bereits mit Übergabe auf den Versender über (§ 447 Abs. 1 BGB), d.h. wenn Sie diese Übergabe beweisen können, muss der Kunde zahlen, selbst wenn die Ware nicht ankommt.
Danke für die schnelle Antwort, also mit “Versender” ist das Transportunternehmen gemeint? Aber das habe ich ja beauftragt, das Paket zuzustellen … (habe den § 447 Abs. 1 BGB mal gegoogelt).
In meinem Fall GLS, da läuft zwar aktuell eine Suche, aber ich bin doch ziemlich skeptisch, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe.
Ja, es geht um das Transportunternehmen
Ich habe Ware an eine Fakeadresse (welche die Firma nicht korrigierte) nach China zurück gesandt, der bezahlte Betrag wurde über Paypal erstattet. Das Paket kam nun zurück. Und wurde nicht angenommen oder abgeholt. Wem gehört der Schrott (ein paar Schuhe) ?
Guten Tag,
ich habe bei einem Händler beim Versand die Auswahl zwischen Paket- und Briefversand. Bei Briefversand soll laut Händler der Kunde das Versandrisiko tragen. Ist die Übertragung des Risikos auf den Verbraucher bei einem Verbrauchsgüterkauf möglich, da der Händler mich explizit darauf hingewiesen hat und ich die Auswahl hatte?
Zitat des Wortlauts: “Versand mit Deutsche Post Brief, OHNE Sendungsnummer und NICHT gesichert, Transportschäden bzw. Verlustrisiko trägt der Käufer selbst.”
Mit freundlichen Grüßen
M.W.
Nein, das ist nicht nur eine unwirksame, sondern auch eine extrem abmahgefährdete Klausel.
Guten Tag,
ich habe folgenden Sachverhalt mit anschließender Fragestellung:
– am 22.03.2020 Bestellung bei einem Online Shop, Betrag ca. € 260,00
– 07.04.2020 Zahlung Lastschrift über Paypal
– laut Sendungsverfolgung Zustellung 02.04.2020, defintiv nicht erfolgt.
– Versender teilte bereits Anfang April mit, dass eine Reklamation an dpd weitergeleitet wurde
– je zwei Anfragen telefonisch (zuletzt 19.05.2020) und schriftlich (zuletzt 26.05.2020) an dpd bzgl. Einleitung eines Nachforschungsauftrags durch den Versender. Telefonisch beide Male die Auskunft erhalten, dass defintiv keine Nachverfolgung eingeleitet wurde. Schriftlich per Mail beide mal die Auskunft erhalten, dass Reklamation eingeleitet wurde und ich mich an den Absender wenden soll. Alles komisch bei dpd?!
– Nach der ersten schriftlichen Mitteilung durch dpd Verkäufer/Versender kontaktiert, daraufhin Mitteilung das eine Rückzahlung bis zu zehn Tage dauern kann, dass war am 16.04.2020, Seitdem keine Antwort mehr des Verkäufers auf meine Anfragen und telefonisch wird immer nur auf Mailservice verwiesen.
– Paypal Käuferschutz wurde abgelehnt, Beschwerde ebenfalls, da laut Sendungsverfolgung zugstellt wurde. AGB’s sind entsprechend.
– Jegliche Kommunikation mit Versender, dpd und Paypal ist schriftlich eindeutig dokumentiert.
– Ich habe das Gefühl der Verkäufer will es einfach aussitzen bzw. kümmert sich nur um Verkäufe und alles andere ist unwichtig….
Nun meine Frage zum weiteren vorgehen:
– Lastschrift von Paypal zurückbuchen und damit den Ball zurückspielen? Rechtens? Mögliche Folgen?
– Verkäufer verklagen? Hohe Eigenkosten? Eigene Rechtsschutz greift wahrscheinlich nicht, daher ungern…?
– Mahnbescheid und anschließend Vollstreckungsbescheid mit Gerichtsvollzieher? Wieder Eigenkosten und etliche Tücken? Und das als Privatperson gegen einen Unternehmer (e.K.)? Wie bereits erwähnt sind die Kommunikation und Nachweise eindeutig.
Über eine kurzfristige Rückmeldung mit möglicher Hilfestellung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
A. K.
Puh, das lässt sich trotz der vielen Informationen nicht seriös beantworten, da Einsicht in die konkreten Vorgängen fehtl, nur wenn Paypal den Käuferschutz wegen Zustellung schon ablehnt, sehe ich die Klagechancen nicht gut. Die Paypal-Prüfung ist sehr oberflächlich und Käufer-freundlich, selbst nach Erstattung durch Paypal mussten manche Käufer nach Gerichtsurteil gleichwohl zahlen https://shopbetreiber-blog.de/2017/11/22/bgh-kaeufer-muss-nach-erstattung-durch-paypal-erneut-zahlen/
Ich habe in einem -an sich seriösen- Onlineshop Waren bestellt. Diese wurden als “Maxibrief” versandt (ich habe dazu keine Auswahloption o.ä. gesehen).
Nachdem ich zwar eine Versandbestätigung, aber keine Ware erhalten hatte, habe ich per Email beim Onlineshop nachgefragt. Sie schrieben zurück, eine Nachforschung bei der Post habe ergeben, dass die Sendung bereits vor über einer Woche zugestellt worden sei. Ob es möglich wäre, dass ein Nachbar sie versehentlich erhalten hätte.
Ich habe dann sinngemäß geantwortet, dass es mir nicht möglich wäre, alle Nachbarn zu befragen (urbane Umgebung mit vielen großen Miethäusern). Dass die Nachbarn im selben Haus vermutlich den Brief ein meinen Briefkasten gesteckt hätten. Und vorsichtig darauf hingewiesen, dass das auch nicht meine Aufgabe ist.
Die Bezahlung der Ware wurde / wird über AmazonPay abgewickelt. Das Geld ist also vermutlich bereits beim Händler angekommen.
Meine Fragen:
— Kann der Händler verlangen, dass ich irgendwelche Mitwirkungspflichten erfülle und dies nachweise? (Herumfragen…)
— Was geschieht mit der Zahlung? Muss der Händler sie mir zurückerstatten, wenn sich das Paket nicht mehr auffinden lässt?
Eine Aussage, dass vor über einer Woche zugestellt worden sei, kann nicht getroffen werden, weil ein Maxibrief nicht nachverfolgbar ist. Der Händler haftet dafür, dass es tatsächlich ankommt, den Käufer trifft keine Nachforschungspflicht. Daher muss das Geld erstattet bzw. noch einmal neu geliefert werden.
Hallo!
Evtl kann mir hier einer einen Rat geben,folgendes ist Passiert
Habe ei Ebay mit Kreditkarte ein Handy gekauft welches laut Verkäufer mit Standardversand Dhl Paket(stand so in der Anzeige) verschickt werden sollte,er es aber als Unversichertes Päckchen verschickt hat welches nicht angekommen ist.Er besteht darauf das ich angeblich einem Unversichertem Versand zugestimmt habe welches aber nicht der Fall ist denn laut Anzeige kann man doch davon ausgehen wenn dort Paket steht das es Versichert ist.Muss er den bezahlten Betrag zurück Erstatten oder ist er im Recht? Lg Norbert
Wenn der Verkäufer ein Händler war und Sie das Händler privat erworben haben, muss der Verkäufer den Kaufpreis rückerstatten, selbst wenn Sie einem unversicherten Versand zugestimmt haben. War der Verkäufer eine Privatperson, ist die Gefahr des Transortverlustes mit Übergabe an DHL auf Sie übergegangen, wenn aber “DHL Paket” vereinbart wurde, wäre ein unversicherter Versand ein Vertragsbruch oder sogar arglistige Täuschung, so dass ebenfalls der Verkäufer rückerstatten muss (Schadensersatz).
Danke für den hilfreichen Artikel.
Gibt es hier fristen in welchen der Kunde ein “nicht erhalten” anzeigen muss?
In unserem Fall meldet sich heute ein Kunde das seine Sendung nicht zugestellt wurde. Diese haben wir im Mai 2019 versendet, also vor über einem Jahr.
Das Sendungsprotokoll ist nur 3 Monate abrufbar und wir warten nun auf die Auskunft des Versenders.
Grundsätzlich finde ich es aber fraglich als onlinehänder nach so langer zeit noch reagieren zu müssen?
Es gibt keine gesetzlichen Fristen, aber Rechtsprechung, nach der das Widerrufsrecht verwirkt werden kann (https://de.wikipedia.org/wiki/Verwirkung_(Deutschland)). Darauf würde ich mich hier berufen.
Einen schönen guten Tag,
ich habe da mal ein Problem. Ich habe bei einem Händler Textilien im Wert von 49,00€ bestellt und über PayPal bezahlt. Die Lieferung kam nie bei mir an! Ich hatte den Verkäufer 2 mal angeschrieben, und dabei feststellen müssen das es sich um ein China Unternehmen handelt, und um Klärung gebeten. Es kamen immer die gleichen Ausreden – wegen Corona kann es länger dauern…. etc. Als ich mich dann an PayPal gewandt habe und um Rückerstattung des Geldes bat, wurde mir mitgeteilt, nach Überprüfung wohl, dass das nicht möglich sei da der Verkäufer glaubhaft nachgewiesen hätte dass die Ware mich erreicht hätte! Eine absolute Lüge! Ich bat PayPal um Zusendung des Beleges samt Unterschrift, denn einer muss es ja entgegengenommen haben, daraufhin haben die mir eine Tracking List zukommen gelassen aus der kein “Stalltier” schlau wird! Meine Frage nun: Müssen die mir nicht nachweisen wer das entgegengenommen hat bzw. mir glaubhaft beweisen dass jemand unterschrieben hat?
Vielen Dank, und liebe Grüße
Hallo, ich habe über Amazon marketplace einen Artikel gekauft, bezahlt und wieder retourniert. Der Artikel ist leider nicht beim Verkäufer angekommen. Der weigert sich nun mir das Geld zurück zu erstatten. Wir haben leider den DHL Beleg nicht mehr und der Verkäufer hat anscheinend auch die Sendungsnummer nirgends gespeichert. Die A bis Z Garantie greift nicht. Was kann ich tun, um doch noch mein Geld zu erhalten? Lg
Nichts
Guten Tag,
ich hätte da eine Frage.
Habe im März bei einer Kosmetikfirma mehrere Produkte bestellt. Normalerweise kam das Paket immer nach einigen Tagen an. Im März aber war das Paket nach 2-3 Wochen immer noch nicht angekommen, also habe ich mich an die Firma gewandt, welche mir mitteilte, dass das Paket von DHL unauffindbar ist und sie mir unverzüglich ein neues Paket zukommen lassen. Schlussendlich habe ich beide Pakete erhalten, auch das “Verlorene”. Nun habe ich eine Mahnung erhalten, dass die Rechnung für das zweite Paket noch nicht bezahlt wurde. Meine Frage, muss ich für beide Pakete bezahlen? Ich habe die Bestellung ja nur einmal getätigt und es war die freie Entscheidung der Firma mir das Paket erneut zukommen zu lassen. Hätte ich gewusst, dass ich für die Ersatzlieferung bezahlen muss, dann hätte ich dem nie zugestimmt. Danke! LG
Nicht bezahlen, aber die Ware zurückgeben, da sie doppelt geliefert wurde
Guten Tag,
trotz der vielen Kommentare zum Thema kann ich meinen Fall hier leider nicht finden: Wir haben als Shopbetreiber eine Sendung per Warenpost national verschickt, die ja neuerdings auch ein Tracking hat. Demnach ist die Sendung “zugestellt”. Die Kundin sagt aber, das Paket nicht erhalten zu haben. Was nun?
Vielen Dank schon vorab!
Das ist letzlich eine Beweisfrage, hier liegen widersprüchliche Informationen vor. Ein Gericht würde prüfen, ob die Post oder die Kundin Recht hat, im Zweifel sind Sie für die Ablieferung beweispflichtig.
Guten Tag,
Ich habe privat eine küchenmaschine verkauft, vereinbart wurde der Versand über Hermes. Ich habe vor 2 Wochen die Sendung an Hermes übergeben, die Quittung liegt vor. Bis heute hat der Käufer seine Ware nicht erhalten. Endliche telefonate mit Hermes, aber leider keine Auskunft. Nun möchte der Käufer sein Geld zurück und droht mit Anklage. Laut Paragraph 447 bin ich meinen Verpflichtungen nachgekommen und der Empfänger muss das mit dem Transportunternehmen abklären. Nun meint aber der Käufer, da der Vertrag quasi zwischen mir und Hermes abgeschlossen ist, und er somit keinen verlustantrag stellen kann (da er anscheinend weder die Möglichkeit noch die Infos hat), das dies in meiner Verpflichtung liegt. Kann er dies laut Paragraph 282 in Verbindung mit p. 280 abs 1 BGB geltend machen. Ich habe ihm jetzt auch die notwendigen Infos (empfängersdresse, Quittung etc. ) zugeschickt, sodass er den Antrag selber stellen kann. Sorge ist, das es im Nachgang heißt, ich hätte den Antrag stellen müssen oder die Frist zur antragstellung ist abgelaufen und es lang in meiner Pflicht etc. Wie solle ich nun handeln ? Danke schonmal
Hallo Herr Föhlisch,
Ich habe bei Kleiderkreisel von Privat etwas gekauft. Allerdings wurde es nie geliefert und laut Sendungsverfolgung von Hermes wurde es auch nicht abgeheben. Der Verkäufer hat allerdings einen Beleg das es abgegeben wurde. Nachforschung bei Hermes wurde beauftragt.
Muss ich trotzdem zahlen?
Vielen Dank für Ihren Rat.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn der (private) Verkäufer nachweisen kann, dass es Hermes zum Versand ausgehändigt wurde, müssen Sie zahlen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich (Privatperson) habe online (E-Mail) einen Artikel bestellt. Der Verkäufer (gewerblich) hat den Artikel über Hermes versendet. Leider ist die Sendung untergegangen. Lt. Hermes wäre die Sendung aber bei mir (bzw. im Haushalt des Empfängers) zugestellt worden, jedoch kann Hermes hierzu keinen ordentlichen Nachweis (Abliefernachweis mit Unterschrift) zur Verfügung stellen. Nach mehrmaligen fruchtlosen Schriftverkehr mit dem Versender, um den Verbleib der Sendung zu klären, bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Ich habe den Versender mehrmals per E-Mail dazu aufgefordert mir den bezahlten Kaufpreis zu erstatten. Dies hat er auch nach einem eingeführten Mahnverfahren nicht getan, welchem er kommentarlos widersprochen hat. Nun habe ich bei der Polizei Anzeige erstattet wg. Unterschlagung. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Polizei (Anzeige wurde durch eine Kollegin aufgenommen) rief mich heute an und hat mir nach ein paar Fragen mitgeteilt das es einmal den Straftatbestand der Unterschlagung geben würde, jedoch nicht wie von mir angezeigt gegen den Verkäufer der den Kaufpreis bis heute einbehalten hat, sondern gegen den Fahrer von Hermes (???). Meine Ansprüche gegen den Versender wären rein zivilrechtlich. Der Versender hätte ja zweifelsfrei den Artikel an den Frachtführer Hermes übergeben.
Meine Frage hierzu: Hat die Polizei hier recht oder irrt sich hier der Polizist und der Versender hat hier dennoch eine Straftat (Unterschlagung des Kaufpreises) begangen.
Immerhin war dies ja der Grund für meine Anzeige. Zivilrechtlich habe ich das Prozessgericht nach dem Mahnverfahren nicht angerufen da ich leider nicht mehr über eine Rechtsschutzversicherung verfüge und mir das Risiko zu groß ist, den Prozess zu verlieren und auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Der Streitwert beträgt hier 150 EUR.
Die Polizei hat Recht
Eine Bekannter hat einen online Shop.
Ein Käufer kauft via Apple Pay. Schreibt dann per email dass die Ware in eine andere Stadt umgeleitet werden soll Adressat ist eine Dame.
Ware wird verschickt. Dhl übergibt an “Empfangsberechigten”. Käufer will nun das Geld zurück, da er die Ware, angeblich, nicht erhalten habe…
Droht mit Paragraphen 474 und 446 und Verbraucherzentrale.
Was raten Sie?
Die Schilderung des Sachverhalts ist zu dubios, um hier einen seriösen Rat zu geben
Ich habe bei Amazon privat was gekauft, die Lieferung würde angeblich durch Amazon Logistic an einen Die Sendung wurde einem Hausbewohner übergeben.
Ich wohne allerdings nur mit einer weiteren Person zusammen, die an dem Tag zu der Zeit arbeiten war, es war niemand zuhause.
Amazon möchte nun das ich eine Anzeige erstatte und weigert sich nun Ersatzlieferung oder Erstattung vorzunehmen. Ist das vorgehen von Amazon rechtens ?
Das lässt sich aufgrund der wenigen Informationen und dem unklaren ersten Satz (Grammatik?) nicht beantworten, da Amazon bei so etwas aber erfahrungsgemäß mehr als kulant ist, wird ein solches Vorgehen wohl nur bei entsprechenden Begleitumständen, Zweifeln oder Vorgeschichten verlangt.
Guten Morgen,
laut Status wurde meine Bestellung zugestellt!
Laut Deutsche Post wurde mein Paket an eine falsche Adresse geliefert!! Sehr ärgerlich!
Der Verkäufer aus China meldet sich nicht mehr bei mir! Er müsste einen nachforschungsantrag erstellen und sein Postunternehmen kontaktieren!
Was kann ich jetzt machen, wenn ich überhaupt keine Rückmeldung vom Verkäufer bekomme?
Mit Paypal wurde bezahlt!
Bei Paypal reklamieren. Aber es dürfte jetzt zu spät sein.
Guten Tag
Ich habe ebenfalls eine Bestellung am 17.11.20 auf einer Uhrenseite getätigt. Eine Paypal Zahlung war leider nicht möglich, sondern nur per Sofortüberweisung. Habe gezahlt und seitdem nur Ärger. E-Mails wurden nur mit den gleichen Antworten beantwortet, dass ich mich Gedulden soll. Seit dem 11.12.20 antworten die gar nicht mehr auf E-Mails.Habe auch nie eine Versandbestätigung erhalten. Mittlerweile lese ich nur schlechtes und dass es eine Betrüger Seite sei. Weiß nicht was ich tun soll. Möchte die Ware auch nicht mehr haben, sondern einfach nur mein Geld zurück. Was kann ich tun? Bitte um Hilfe! Vielen Dank im Voraus!
Hierzu kann und muss ich sagen: Dummheit muss eben bestraft werden.
Oft genug wird in sämtlichen Medien davor gewarnt in einem Shop einzukaufen, der nur als Zahlungmöglichkeit Überweisung anbietet. Erstens ist das nicht rechtens und zweitens “stinkt” soetwas nach Betrug.
Ich könnte heute solch einen Shop eröffnen und morgen wieder einstampfen.
Ich mache super knaller Preise und wette der Shop wird überrannt.
Und warum? Es gibt noch zu viele Menschen auf der Welt, die glauben ein Super-Schnäppchen machen zu können und schalten dabei das Gehirn aus.
Ist der Preis vom Artikel so gut um Wahr zu sein, gibt es den Artikel nicht.
Ich behaupte 30% aller Onlineshops sind Fake-Shops!!!
Ich habe als Käufer (Briefmarken bei eBay) auf der Überweisung geschrieben, dass ich die Sendung als Wertbrief versendet haben möchte (unter der Rubrik Verwendung schrieb ich” für E-Brief 2,50 mehr bitte als Wertbrief”) und sendete auch 2,50 Euro mehr. Ansonsten hat der Verkäufer auch kostenlosen Versand angeboten. Der Brief kam abhanden und der Verkäufer will keinen Ersatz leisten. Der Brief wurde nur als E-Brief versendet.
Hallo,
Ich habe bei einem Versandhandel aus UK bestellt. Das erste Paket ging am 11.1.21 raus. Leider bewegte es sich nur zwei Tage, dann ist es beim Exportpaketcenter hängen geblieben. Ich habe den Versandhandel angeschrieben und sie wollten das Paket nochmal versenden. Nun ist das ein anderer (deutlich teurerer) Versanddienstleister und das Paket ist seit gestern morgen angeblich immer noch beim Absender.
Kann ein Versandhandel Sendungsnummern von Parcelforce und FedEx Faken und bei der Sendungsverfolgung wird etwas angezeigt? Oder hatte ich einfach nur Pech mit dem ersten Paket und das andere ist vermutlich morgen da?
Liebe Grüße
Habe über eBay nach Brasilien verkauft. Paket wird zurückgeschickt weil Empfänger nicht zu ermitteln. Wer zahlt nun die Kosten? Bin Privat Verkäufer, Kunde hat mit Paypal bezahlt.
Hallo,
kann ein gewerblicher Käufer diese Haftung gegenüber dem Kunden, den die bereits versandte Ware nicht erreicht, ausschließen, wenn er dies so in die AGB schreibt?
Gruß Michael
Bei B2C (Verbraucherkunde): nein, unwirksame Klausel; bei B2B (Gewerbekunde) ist es der gesetzliche Regelfall, ohne dass man es in die AGB schreiben müsste
Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich habe in einen Shop bestellt. Während des Bestellvorgang muss sich jemand (Aussage des Onlinehändlers) in das System gehackt haben. Hier wurde durch diese Person eine abweichende Lieferadresse (600km von meiner entfernt) eingetragen.
Gemerkt habe ich dies erst als ich den Status “Ware beim Nachbarn abgegeben” erhalten habe.
Nach Kontrolle habe ich die abweichende Lieferadresse festgestellt.
Fazit; Ich habe die Ware nicht erhalten und der Händler weigert sich das Geld zurückzuzahlen.
Auch der eingeschaltete Paypal Käuferschutz hat abgelehnt das die Ware übergeben wurde. (nur halt nicht bei mir)
Lohn sich hier einen Rechtsanwalt zu beauftragen? Oder sind die Chancen eher gering?
Danke vorab für die Antwort
Freundliche Grüße
MN
Da lässt sich an dieser Stelle leider nicht beurteilen, dafür müsste man tief in die Details einsteigen
Hallo,
der Verkäufer muss ja erstmal nachweisen das die Ware auch an den Transporter übergeben wurde
vorher kann die Gefahr nicht an den Käufer weitergegeben werden.
Guten Tag,
wie schaut es eigentlich aus wenn ich als Privatverkäufer auf einem Onlineverkaufsplattform eine Ware verkaufe und dem Käufer die Option versicherter sowie unversicherter Versand anbiete. Der Käufer überweist mir das Geld (Ware + Portokosten für einen unversicherter Versand), über den sogenannten Käuferschutz, und behauptet später die Ware nie erhalten zu haben.
Onlineplattform bucht das Geld von mir zurück und ist der Meinung die Angelegenheit ist für die Plattform jetzt erledigt und geschlossen. Von den eigenen AGB’s die auf dem BGB aufbaut ist interessiert sich die Plattform nicht. Ich bin der Meinung das der Käufer mit der Wahl eines unversicherten Versands das Risiko gänzlich alleine trägt. Die Plattform ist fein raus und ich soll den ganzen Schaden alleine haben?
Die Onlineplattform hat heute festgestellt, dass der Käufer (Mitglied seit einem Jahr und weniger als 20 Bewertungen) drei mal binnen eines Monats seinen realen Namen geändert hat. Es soll nun ein Fall für die Sicherheitsabteilung werden, unseren Fall wollen die dennoch nicht nocheinmal neu aufrollen. Anzeige erstatten? Wo und wie und natürlich gegen welchen Person – Namen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Sascha
Hallo,
ich habe im Januar Online bei JD-sports bestellt. Die Ware habe ich nicht erhalten. Ich habe den Kundenservice des Handels vier mal angeschrieben. Jetzt im Mai haben Sie sich bei gemeldet mit der Aussage die Ware wurde durch das Transportunternehmen im Februar zugestellt. Ich habe aber die Ware nicht erhalten. Was kann ich tun? Ich sehe es nicht ein für etwas zu zahlen, was ich nicht erhalten habe. Wie sind meine Rechte?
hallo ich habe als privaterverkäufer einen gebrauchten Artikel bei ebay verkauft erst hat der Käufer nicht bezahlt ich öffnete fall und auch in der frist zahlte er nicht, ich habe dann den fall geschlossen und den artikel wieder eingestellt dann kam das geld doch noch an, und ich habe den artikel wie angebeben als Päckchen versendet ( ohne sendungsnummer etc kein Nachweiss) und leider habe ich versäumt den wieder eingestellten artikel rauszunehmen, das viel mir erst nach ca 2 Monaten auf das der immer noch online war, aber kein weiteres mal verkauft wurde. als ich es merkte löschte ich ihn aber. die Käuferin behauptet nun den artikel nicht erhalten zu haben und hat anzeige erstattet, und ich habe auch schon post bekommen mit bearbeitungsgebühren etc. ich habe nun wiederspruch eingelegt, meine Frage bin ich nun in der pflicht als privater verkäufer eines gebrauchten gegenstandes zu haften für einen unvericherten versand .? der unversicherte VErsand stand auch so in der Auktion käuferin wusste das mfg
Guten Abend,
ich habe bei Amazon Spanien einen Staubsauger-Roboter gekauft. Nach knapp einem Jahr ging das Gerät kaputt. Ich habe es zu Amazon geschickt und kostenlosen Ersatz erhalten. Nach zwei Monaten trat dasselbe technische Problem auf. Amazon sagte mir, ich solle auch dieses Gerät zurückschicken, man würde mir den Kaufpreis erstatten.
Jetzt geht die Odyssee los: Obwohl laut DHL-Sendungsverfolgung beide Geräte bei Amazon angekommen sind, weigert sich Amazon, den Kaufpreis zu erstatten. Man habe die Geräte nicht erhalten. Ich habe Amazon sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ein Amazon-Mitarbeiter erklärte mir im Chat, die Sache sei eindeutig und kein Problem, ich würde das Geld bekommen. Die entsprechende Amazon-Stelle weigert sich jedoch und antwortet jedes Mal anderes wirres Zeug. Die Geräte seien nie eingetroffen (was ich aber laut Sendungsverfolgung belegen kann). Es geht um knapp 450 Euro.
Wie kann ich jetzt noch tun?
Besten Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen
Hallo,
ich habe ienen kleien Versandhandel als Nebengewerbe. Nun nutze ich Ebay als Verkaufsportal.
Ich habe 2 Versandmöglichkeiten (1,90€ Warensendung oder 4,20€ versicherter Versand mit Hermes) und zusätzlich in meinen Verkaufsbedingungen stehen, dass bei gewählter Versandart Warensendung, der Käufer das Risiko des Verlustes selbst trägt.
Hafte ich dann trotzdem für den Verlust der Sendung?
Bisher habe ich das aus Kulanz den Artikel meist nachgesendet, aber diesem Monat hatte ich schon 3 verlorengegangen Warensendungen, da zahle ich natürlich immer daruf.
Ich drucke die Versandmarken immer Online aus, dann haben Sie einen Barcode mit diesem kann ich bei der Post zumindest nachvollziehen ob diese entwertet wurde, also beim Versandunternehmen eingeliefert.
Sie haften nicht nur für den Verlust der Ware, sondern können für diese Klausel auch abgemahnt werden, weil sie vom zwingenden Verbraucherschutzrecht abweicht. Das sollte in den Bedingungen also schleunigst geändert werden. Wenn Verlust zu häufig vorkommt, sollten Sie nur versichert versenden, aber nicht explizit mit der “Versicherung” werben, weil auch dies angreifbar wäre (eben wegen der gesetzlichen Regelung)
Hallo, ich habe Online etwas bestellt und der Artikel kam versehentlich in einer anderen Farbe.
Nachdem es an kam und ich es bemerkte, habe ich es verpackt und in einem Paketshop abgebeben. Quittung habe ich bekommen und behalten.
Ich bekam trotzdem eine Rechnung vom Händler. Mit der Begründung, dass da was drinnen sei was nicht bestellt wurde.
Der Artikel für die Reklamation ist quasi beim Händler nicht angekommen.
Was genau da drinnen war, konnte mir der Kundenservice nicht sagen.
Also während ich es abgebeben habe, hat jemand den Artikel raus genommen und was anderes reingepackt. Ich weiß nicht, ob es der Lieferant war oder jemand aus dem Paketshop.
Was kann man da tun?
Hallo, ich hatte was über einen gewerblichen Verkäufer über Ebay bezogen und es nie erhalten. Denn der Paketzusteller hat die Ware einfach unten vor die Haustür abgestellt und das bei einem Mehrfamilienhaus, dieses wurde mir per Email vom Paketzusteller sogar bestätigt. Da jedoch aber zum Zeitpunkt der Lieferung niemand zu Hause war, ist das Paket verschwunden.
Jetzt weigert sich aber der Händler mir das Geld zurück zu erstatten. Dieser meint er muss erst einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Paketzusteller einfordern und das kann sich über mehrere Wochen ziehen. Und erst wenn der Paketzusteller die Erstattung zahlt, werden auch wir unser Geld erhalten. Ist dies überhaupt rechtens? Der Verkäufer bezieht sich darauf, dass in der Sendungsverfolgung steht, dass das Paket zugestellt wäre und der Paketzusteller sich deswegen weigern könnte zu bezahlen, obwohl ich ebenfalls die Email dazugeschickt habe, wo der Zusteller sagt, dass das Paket vor die Haustür abgestellt wurde.
Wir wissen deswegen nicht, was wir tun sollen, denn es geht schon um einen etwas höheren Betrag. Und jetzt mehrere Wochen darauf warten und nicht wissen, ob wir das Geld überhaupt wieder bekommen ist sehr ärgerlich.
Nein, das ist nicht rechtens. Der Verkäufer muss im Zweifel beweisen, dass es Paket bei Ihnen angekommen ist. Sie müssen nicht auf die Auseinandersetzung des Verkäufers mit dem Transporteur warten. Ob der Verkäufer das Geld vom Transporteur zurück erhält, ist nicht Ihr Problem als Kunde, sondern das des Shops. Rein praktisch hängt die weitere Vorgehensweise von der Zahlungsart ab. Wenn per Vorkasse gezahlt wurde, wird eine Rückzahlungs-Klage wahrscheinlich noch länger dauern als die Nachforschung beim Versender, falls zB mit Paypal gezaht wurde, sollte ein Nichtlieferungs-Fall eröffnet werden, um die Rückzahlung zu beschleunigen. Die Rechtslage ist eindeutig.
Hallo, ich habe als Privatperson bei einem Händler Ware bestellt und diese wurde (angeblich) per DHL (Versand inklusive Verfolgung) in meinen Briefkasten zugestellt. Ich habe keine Ware erhalten, aber der Händler hat mir dazu eine Bestätigung von DHL übersandt, in der die Zustellung bestätigt wird. Wie kann ich vorgehen? ist der Shop oder DHL mein Ansprechpartner? Der Shop verweist auf die Bestätigung durch DHL. Danke sehr!
Was ist in dem Fall, wo das Paket zwar zugestellt wurde, aber leer war? Es wurde unter Zeugen und gefilmt ausgepackt, weil es ungewöhnlich leicht war. Der Händler behauptet, es sei korrekt zugestellt worden.
Sehr hilfreicher Artikel, vielen Dank! Ich habe auch eine Frage. Ein Paket, das ich an meinen Kunden sendete, ist nach 3 Wochen noch nicht angekommen. Kunde hat (schon nach 3 Tagen) einen PayPal Fall eröffnet und nach 1 Woche auch den PayPal Käuferschutz eingeschaltet.
PayPal hat alle Informationen von uns erhalten und der Fall ist in Klärung und wartet auf eine Antwort. Wenn die Ware nicht ankommt, hat der Kunde selbstverständlich ein Recht auf Rückerstattung. Jedoch schreibt mir der Kunde jetzt täglich, dass er die Klärung von PayPal nicht abwarten will und ich ihm so sein Geld überweisen soll. Bin ich dazu verpflichtet? Wenn PayPal dann den Fall zu Gunsten des Kunden entscheidet, hat der Kunde 2 mal Geld? und sollte das Paket doch noch ankommen, ist der Kunde dann zur Rücksendung verpflichtet und wer trägt die Kosten? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Wenn ich privat was kaufe und die Sendung wird zurück am Verkäufer geschickt (nicht durch mich verschuldet), kann ich vom Verkäufer fordern, dass er die Sendung bei der Post/DHL/Hermes reklamiert, sodass ich nicht erneut die Versandkosten zahlen muss? Muss der Verkäufer dies wenn von mir verlangt tun? Wenn der Verufer es weigert und ich keinen neuen Versand zahlen möchte, kann ich fordern, dass mir das Geld zurückerstattet wird (exkl. Versand) oder darf der Verkäufer die Ware und das Geld behalten?
Frage zum B2B Kauf bzw. Versandbestellung
Geht eine Sendung verloren und der Empfänger Reklamiert wiederholt das er die Sendung nicht erhalten hat. Kann sich der Verkäufer darauf berufen das er für den versand nicht Haftet wenn er den Kunden im Unklaren läßt wann und durch welchen Paketdienst er die Ware verschickt hat.
Konkret behauptet der Paketdienst sogar es sei eine einmalige Ablegevereinbarung mit dem Gewerblichen Empfänger getroffen worden ohne dies zu Beweisen.
Der Versender hat sich um die Reklamation nicht gekümmert und kein Angebot gemacht sich mit einer Schadensmeldung an den Paketdienst zu wenden.
Hallo,
ich habe bei eBay am 08.08.2021 ein Auto-Reifendruckkontrollsystem gekauft (Verkäufer in Taiwan) und per Ratepay-Lastschrift bezahlt (war zu diesem Zeitpunkt noch möglich!). Lieferung ca.: Mo, 06. Sep – Fr, 29. Okt 2021. Die Bestellung wurde laut E-Mail am 09.08.2021 verschickt. Am 11.11.2021 habe ich eBay informiert, daß ich noch keine Ware erhalten habe. eBay hat den Verkäufer aufgefordert, auf meine Anfrage zu antworten. Wenn meine Anfrage nicht geklärt wird, könnte ich ab 17. Nov 2021 eBay einschalten. Am 16.11.2021 erhielt ich durch eBay die Mitteilung, daß der Verkäufer mir den kompletten Preis zurückerstattet hat.
Am Freitag der 03.12.2021 kam das Auto-Reifendruckkontrollsystem! Nun meine Frage: muß ich die Ware bezahlen oder nicht (HGB § 424 Verlustvermutung Absatz 1 und 4)?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ich finde es leider nicht ganz gerecht, wenn man als Händler immer für den Verlust der Ware bezahlen muss.
Versicherter Versand lohnt sich nur bei teurer Ware und die Käufer wollen alle nur günstig kaufen. Ich denke das auch ein Teil der Ware nach Zustellung hinter der Haustür verschwindet.
Dies kann man leider als Händler nicht nachweisen. Es gibt sicher auch unzuverlässige Zusteller.
Würde es besser finden, wenn die Händler dafür nicht auch noch zur Kasse gebeten werden.
Hallo, ich habe als Privatperson bei einem Händler Ware bestellt und diese wurde (angeblich) per DHL (Versand inklusive Verfolgung) in meinen Briefkasten zugestellt. Ich habe keine Ware erhalten, aber der Händler hat mir dazu eine Bestätigung von DHL übersandt, in der die Zustellung bestätigt wird. Wie kann ich vorgehen? ist der Shop oder DHL mein Ansprechpartner? Der Shop verweist auf die Bestätigung durch DHL. Danke sehr!
Wir haben im letzten Jahr ein Handy bei einem Online-Händler gekauft. Es war defekt und wir haben es zur Reparatur eingeschickt. Der Händler schickte es dann repariert zurück, aber wir haben nur ein leeres Paket erhalten. Das Paket wurde beim Öffnen gefilmt und mit einem Zeugen geöffnet. Wir haben dies dem Händler sofort mitgeteilt und das Video zugeschickt. Jetzt nach 4 Wochen, behauptet der Händler, es täte ihm leid, aber das Paket/Handy sei korrekt zugestellt worden. Was kann man jetzt tun? Es ist ein deutscher Händler und wir Privatperson.
Hallo, was ist zu tun bzw. wie ist es rechtlich, wenn ein Onlinekunde seine Adresse falsch hinterlegt und der Onlineshop dann die Ware an diese Adresse verschickt, diese dann auch nachweislich (lt. Versendungsverfolgung) abgegeben wurde (obwohl diese Person nicht mehr unter dieser Adresse zu ermitteln ist) ? Wer haftet bzw. wer muss sich darum kümmern? Der Händler oder der Käufer?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Guten Tag,
ich habe 2 große Pakete mit gleicher Empfängeranschrift und einer Quittung mit zwei Sendungsnummern über Hermes versendet. Lt. Hermes sollen diese Sendungen am 30.05. 2022 um 16.39 Uhr zugestellt worden sein. Warenwert incl. Versand 480,00 Euro. Inhalt sind 1x Gitarre 70er Jahre und im anderen Paket der dazugehörige Verstärker. Beides habe ich in einem Angebot privat über Ebay verkauft. Der Empfänger, ein bekannter Rechtanwalt aus Lübeck schreibt, dass er die Pakete/Sendungen nicht erhalten hat und ist verständlich sehr ärgerlich. Hermes jedoch behauptet, die Lieferung fachgerecht geliefert und lt. der Sendungsverfolgung auch zugestellt zu haben. Aktuell ist immer noch keine Sendung lt.Empfänger da und der Empfänger erwägt, Strafanzeige gegen Hermes zu stellen. Ich selbst bin ständig in Mailkontakt mit Hermes, habe dem Empfänger auch die Quittung (Hermes-Belege) per Mail immer über Ebay gesendet. Hermes bleibt immer auf dem gleichen Standpunkt ihrer richtigen Zustellung. Ich bin da nun trotz meiner vielen Bemühungen grad ratlos, wie es weitergeht. Was kann man noch tun. Habe Hermes auch augefordert, mir ein Foto der Unterschrift zu senden von dem Jenigen der diese beiden großen Sendungen in Empfang genommen hat, bislang jedoch keine Antwort darauf bekommen.
Was kann man noch tun ?
Auf der Seite der Verbraucherzentrale steht, dass Ware, die nicht angekommen ist, auch nicht bezahlt werden muss.
Ich habe über ebay einem Kunden in Chile ein Paket zugeschickt und das Geld nach einer Frist für Ware und Versand (DHL) von ebay als Gesamtbetrag von 119,99€ auf meinem Bankkto. erhalten.
Dann bekomme ich von ebay eine Nachricht, der Kunde verlangt eine Rückerstattung, weil das Paket nicht angekommen wäre. Daraufhin wende ich mich an DHL und lt. deren Sendungsverfolgung ist das Paket aber am 25.5.22 um 11:40am mit persönlicher Unterschrift angenommen worden.
Ebay gibt mir Recht, zieht sich dann aber zur Beratung zurück, entschuldigt sich, bleibt aber bei der urspr. Entscheidung und holt sich das Geld wieder von meinem Kto. zurück
mit dem Hinweis, ich soll mich an das Transportunternehmen wenden. Was ich getan habe, komme aber nicht weiter in deren Chat, weil die Postleitzahl angeblich in Chile nicht stimmt (die ich aber genau so von ebay erhalten habe und lt. Internet auch stimmt).
Nun habe ich den Kunden in Chile über „Nachrichten“ (eine Möglichkeit seitens ebay mit dem Kunden direkt in Kontakt zu treten) um eine Klarstellung gebeten, aber noch keine Antwort erhalten.
Was kann ich tun, welche Chancen habe ich, wenn das Paket auch noch versichert war?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Wenn die aber echt Geld kostet, warte ich lieber noch was. Danke
Hallo,
ich habe zur Zeit ein großes Problem. 1&1 verlangt von mir die Waren, die ich ihnen bereits geschickt und deren Eingangsbestätigung ich bekommen habe. Nach dem Eingang der Eingangsbestätigungen habe ich Postbelege weggeworfen. Ich konnte mir so was kaum vorstellen können. Nach einem Monat haben sie angefangen von mir die zurückgeschickte Waren zurückzufordern oder den Betrag in Höhe von 430 Euro zu zahlen. Ich habe offiziell einen Einspruch eingelegt und auch die erhaltenen Eingangsbestätigungen angehängt, aber sie reagieren nicht darauf. Sie schreiben immer wieder, ich soll entweder Postbelege schicken oder Geld bezahlen. Könnten Sie mir bitte empfehlen, was ich machen soll? Ich habe in meinem Account alle Malis einschl. Eingangsbestätigungen chronologisch gespeichert.
Danke Ihnen im Voraus.
Habe bei Yesstyle Ware im Wert von ca. 100,- EUR bestellt und per Visa-Karte vorausbezahlt.
Ich erhielt die Nachricht, dass das Päckchen nicht zugestellt werden konnte. Daraufhin rief ich HERMES an und erfuhr, dass die Ware zurück versandt wurde.
Yesstyle behauptet aber, keine Retour- Ware erhalten zu haben.
Was kann man da machen… ? Wer haftet in diesem Fall? Lohnt es sich, einen Anwalt zu nehmen..?
Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar!
vielen lieben Dank für den sehr hilfreichen <Diskurs.
Guten Morgen Dr. Föhlisch,
ich finde nichts eindeutiges dazu, wer in folgenden Fällen haftet:
a) Gewerblicher Verkäufer schickt versichertes Paket an Packstation. Aus dem Paket wurde etwas gestohlen, das Fach war leer (trotz Zustellbenachrichtigung), das Paket kam beschädigt an. Oder ähnliches. Verstehe ich es richtig, dass der gewerbliche Verkäufer in diesem Fall nicht haften muss, weil das Paket nicht persönlich zugestellt wird?
b) Das Selbe wie bei a) nur mit Ablagevertrag.
Was ich bei DHL finde, ist folgendes (Stand Januar 2023):
“(3) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:
1. Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne des Abschnitts 2 Abs. 2
enthalten;
2. Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls vom Absender verursacht worden sind;
3. Schäden an Sendungen, die entgegen der Pflicht aus Absatz 2 nicht in Filialen
oder Paketshops der DHL eingeliefert bzw. persönlich übergeben wurden. ”
Punkt 3 sagt für mich aus, dass DHL weder bei Packstation noch bei Ablagevertrag haftet. Aber wer haftet dann? Kunde oder gewerblicher Verkäufer eines Online-Shops?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße
Julia S.
Guten Abend,
ich habe zwei Konzertkarten über eBay Kleinanzeigen erworben. Vereinbart war ein Versicherter Versand mittels Einschreiben. Nach mehrfachen Nachfragen, ob die Tickets losgeschickt wurde, teilte mir der Verkäufer mit, dass er diese jetzt einfach mittels Brief ohne Versicherung abgeschickt hat. Dem hatte ich so nicht zugestimmt und die Tickets sind nicht angekommen. Kann ich somit mein Geld zurückfordern?
Mit freundlichen Grüßen,
Lin Da