Ware muss im Online-Handel von A nach B verschickt werden. Aber wer haftet, wenn die Ware auf dem Versandwege verloren geht? Die BGH-Entscheidung zum PayPal-Käuferschutz sorgte bei manchen Händlern für Unsicherheit, deswegen wollen wir noch einmal über die verschiedenen Regeln aufklären.

In einem Fall beim BGH zum PayPal-Käuferschutz ging es um folgenden Sachverhalt:

Ein Kunde kaufte etwas bei eBay, bezahlte, sah die Ware aber nie. Diese wurde aber durch den Verkäufer unstreitig abgeschickt. PayPal erstattete dem Kunden das Geld. Der Verkäufer verklagte den Kunden auf (erneute) Kaufpreiszahlung und bekam Recht.

Der Kunde muss erneut bezahlen, entschied der BGH. Denn die Gefahr des Transportverlustes trägt der Kunde.

Das war der Ausgangsfall und das Ergebnis erstaunte viele Händler, wie man an zahlreichen Kommentaren und Fragen in den sozialen Medien feststellen konnte. Was war da los?

Grundsatz: Käufer trägt die Gefahr

Der gesetzliche Grundsatz beim Versendungskauf ist, dass die Gefahr mit Abgabe der Sache an den Transporteur auf den Kunden übergeht. So heißt es in § 446 BGB.

Das bedeutet: Geht die Ware unterwegs verloren, muss der Kunde trotzdem bezahlen. Denn der Verkäufer hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

Ausnahme: Verbrauchsgüterkauf

Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, also wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und der Käufer ein Verbraucher.

Geht die Gefahr nur dann auf den Käufer mit der Absendung der Ware über, wenn der Verbraucher den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

Das wäre z.B. der Fall, wenn Unternehmer und Verbraucher Selbstabholung vereinbaren und der Verbraucher schickt einen selbst ausgesuchten und beauftragten Spediteur vorbei, der die Ware abholt.

Sobald es sich aber um einen Kauf in einem “normalen” Online-Shop handelt, geht die Gefahr des Transportverlustes nicht auf den Käufer über, sondern verbleibt beim Händler.

Das hat zur Folge, dass der Händler die Ware zwar nicht noch einmal liefern muss, wenn diese unterwegs verloren geht, aber er muss dem Verbraucher den Kaufpreis erstatten.

Fazit

Es ist also ein wesentlicher Unterschied, ob jemand bei einem Unternehmer einkauft oder bei einem privaten Verkäufer. Dieser Unterschied hat nicht nur Auswirkungen auf das Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechtes, sondern eben auch auf Dinge wie die Transportgefahr. (mr)

Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com

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