Ware muss im Online-Handel von A nach B verschickt werden. Aber wer haftet, wenn die Ware auf dem Versandwege verloren geht? Die BGH-Entscheidung zum PayPal-Käuferschutz sorgte bei manchen Händlern für Unsicherheit, deswegen wollen wir noch einmal über die verschiedenen Regeln aufklären.
In einem Fall beim BGH zum PayPal-Käuferschutz ging es um folgenden Sachverhalt:
Ein Kunde kaufte etwas bei eBay, bezahlte, sah die Ware aber nie. Diese wurde aber durch den Verkäufer unstreitig abgeschickt. PayPal erstattete dem Kunden das Geld. Der Verkäufer verklagte den Kunden auf (erneute) Kaufpreiszahlung und bekam Recht.
Der Kunde muss erneut bezahlen, entschied der BGH. Denn die Gefahr des Transportverlustes trägt der Kunde.
Das war der Ausgangsfall und das Ergebnis erstaunte viele Händler, wie man an zahlreichen Kommentaren und Fragen in den sozialen Medien feststellen konnte. Was war da los?
Grundsatz: Käufer trägt die Gefahr
Der gesetzliche Grundsatz beim Versendungskauf ist, dass die Gefahr mit Abgabe der Sache an den Transporteur auf den Kunden übergeht. So heißt es in § 446 BGB.
Das bedeutet: Geht die Ware unterwegs verloren, muss der Kunde trotzdem bezahlen. Denn der Verkäufer hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
Ausnahme: Verbrauchsgüterkauf
Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, also wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und der Käufer ein Verbraucher.
Geht die Gefahr nur dann auf den Käufer mit der Absendung der Ware über, wenn der Verbraucher den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.
Das wäre z.B. der Fall, wenn Unternehmer und Verbraucher Selbstabholung vereinbaren und der Verbraucher schickt einen selbst ausgesuchten und beauftragten Spediteur vorbei, der die Ware abholt.
Sobald es sich aber um einen Kauf in einem “normalen” Online-Shop handelt, geht die Gefahr des Transportverlustes nicht auf den Käufer über, sondern verbleibt beim Händler.
Das hat zur Folge, dass der Händler die Ware zwar nicht noch einmal liefern muss, wenn diese unterwegs verloren geht, aber er muss dem Verbraucher den Kaufpreis erstatten.
Fazit
Es ist also ein wesentlicher Unterschied, ob jemand bei einem Unternehmer einkauft oder bei einem privaten Verkäufer. Dieser Unterschied hat nicht nur Auswirkungen auf das Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechtes, sondern eben auch auf Dinge wie die Transportgefahr. (mr)
Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com
Guten Tag. meine Frage: gibt es eine Liste von “schwarzen Schafen” unter den online-Händlern.
Ich bestellte bei der adresse: http://www.kindertraum-soest.de einen Artikel. Ich erhielt nach fast einer Woche keine Auftragsbestätigung. Der Betrag wurde jedoch von meiner Kreditkarte abgebucht. Deshalb wollte ich nach dem Verbleib der Ware fragen. Jetzt bemerke ich, dass auf der Internet-Shop Seite keine Adresse des Anbieters bzw. Impressum zu finden ist.
Wie soll ich mich verhalten? Danke im voraus.
Ich glaube, da haben Sie einen nicht so seriösen Shop gefunden. Unter denic.de können Sie die Domain suchen und finden darüber den Domain-Inhaber. Im Zweifel muss man in solchen Fällen wohl zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Hallo, habe der der Firma (anonymisiert durch Redaktion) Ware bestellt und direkt bezahlt. Warte jetzt schon über eine Woche auf mein Paket. Der Verkäufer meinte er haben dass Paket bei Hermes ordentlich abgegen. Mehr könnte er nicht tun. Ich habe vom Verkäufer eine Auftragsbestätigung in Form von Hermes Paket Aufkleber erhalten.
Was soll ich tun? LG Schaaf
Im Onlinehandel an Endverbraucher hat der Verkäufer seine Pflicht erst erfüllt, wenn die Ware tatsächlich angekommen ist (§ 475 Abs. 2 BGB). Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, z.B. Frist setzen, bis wann geliefert werden muss und danach zurücktreten (Schadensersatz möglich), erneute Lieferung verlangen, direkt widerrufen und Rückerstattung verlangen (ohne Schadensersatz)… Ob die Vorkasse “freiwillig” zurückgezahlt wird, ist allerdings bei Händler ohne Absicherung (Trusted Shops Käuferschutz, Paypal) immer ungewiss, weil kein Druckmittel besteht.
Ware bestellt, Wert ca 330,- EUR.
Paket kam unbeschädigt an. Wird entpackt (zunähst fiel mir vor Freude nicht auf, dass der Warenkarton unverschleist war), Warenkarton wird geöffnet. Leerer Karton.
Amazon will kein Ersatz schicken weder eine Rückerstattung gewähren. Will trotz zugeschickter Bilder etc. die sie anfangs wollten, zusätzlich, dass ich selbe zur Polizei gehe und es anzeige. Dies soll ich Amazon per Dokument als Beweis zuschicken. Wo sind wir hier denn? Ich habe all meine Pflichten als Käufer erfüllt. Darf ich mein Geld wieder per Rücklastschrift zurückziehen?? Auf friedliche Problemlösungen wurde nicht eingegangen. Ebenso wenig auf die Androhung das Geld zurück zu ziehen, Verzugskosten geltend zu machen und einer Anzeige, nach SGB Paragraph 246, der Unterschlagung von fremdem Geld.
All das basiert auf der vom Verkäufer nicht erfüllten Pflicht, die Ware vollständig und unbeschädigt zustellen zu lassen. Daher ist der Kaufvertrag nach Paragraph 446 und 474 Absatz 2 Satz 2 BGB nichtig. Oder lieg ich falsch??
Guten Tag.
Ich hätte mal eine Frage.
Wenn man als Gewerbekunde ein Paket mit einem versandanbieter versendet, ab wann haftet die Firma nicht mehr ??
Ich habe bei einem Online-Händler ein Smartphone bestellt. Der Kaufpreis wurde über Paypal eingezogen. Das Paket kam aufgerissen und leer bei mir an. Ich habe es nicht angenommen und mir das von der Zustellerin von DHL bestätigen lassen.
Nun warte ich schon seit einer Woche auf die Rückerstattung meines Kaufpreises.
Eine Ersatzlieferung habe ich abgelehnt, da ich den Preis noch einmal bezahlen sollte.
Hallo, ich habe bei ebay Kleinanzeigen etwas als Privatperson verkauft. Die Ware wurde unversichert mit der Deutschen Post verschickt (Beleg liegt vor). Leider kam die Sendung bis heute (3Wochen danach) nicht beim Empfaenger an. Ein Nachforschungsauftrag habe ich gestartet, bis jetzt ohne Rueckmeldung. Die Zahlung wurde ueber paypal abgewickelt.
Wie beurteilen Sie die Lage? Wer zahlt was und auf welcher Rechtsgrundlage?
Vielen Dank im Voraus fuer Ihre Einschaetzung?
Mit freundlichen Grüßen
Wenn Sie wirklich nicht als Unternehmer einzustufen sind (hierfür gelten objektive Kriterien, nicht die Selbsteinschätzung), gilt § 447 Abs. 1 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html), wonach die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer übergeht – es sei denn, es wurde ausdrücklich versicherter Versand vereinbart.
Guten Abend,
Ich habe bestellt von eine online seite eine winterjacke schon mehr wie 3 monaten.
Nachdem 1 monate ich habe geschrieben email, ob meine Jacke noch immer nicht angekommen ist, ich habe erhalten eine Email wo hat geschrieben ist es kann 12 Wochen sein Lieferzeit wegen coronavirus.
Ich habe gewartet bis heute auch keine Jacke und keine Antwort.
Ich habe diese Jacke bezahlt mit vorkasse und ich habe geschrieben paar Tage vorher wieder eine Email, ich habe bis heute auch nicht bekommen meine Jacke und schon vorbei 12 Wochen, ich möchte oder die Jacke oder geld zurück.
Keine Antwort auf meine Email.
Was kann ich machen?
Liebe Grüße
Boglarka
Einfach Widerruf erklären und Geld zurück verlangen, wenn der Shop nicht zahlt, kann man es einklagen (Mahnbescheid etc.) Vorkasse besser nur mit Trusted Shops, dann hätte Trusted Shops das Geld schon lange rückerstattet.
Hallo, ich habe hier einen ähnlichen fall über Ebay. Habe ein Handy gekauft was nach 3 Wochen noch nicht angekommen ist. Kauf von Privat an Privat. Der Verkäufer hat keinen Nachweis das Päkchen jemals aufgegeben zu haben. Ich hatte Ihm jetzt eine Frist gesetzt innerhaln von 14 Tagen den Kaufpreis zu erstatten mit den Hinweis einer Nachweispflicht das das Päkchen verschickt wurde. Kam nur die Frage wo das denn gesetzlich stehen würde. Gibt es da einen entsprechenden Paragraphen? Vielen Dank
§ 447 Abs. 1 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html “so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat”. Dass ausgeliefert wurde, muss der beweisen, der etwas will (allgemeine Regel im Zivilrecht) in diesem Fall der Verkäufer, der den Kaufpreis beansprucht.
Ich habe bei einem in Frankreich ansässigen Unternehmen Bekleidung über den Online-Shop bestellt und auch per Post erhalten. Nachfolgend habe ich fristgerecht von meinem Recht auf Widerruf Gebrauch gemacht und den Händler darüber informiert, welcher mir einen Retourenschein zukommen ließ. Ich schickte die Ware also per Post an den Verkäufer zurück, der nun aber angibt die Ware nicht erhalten zu haben. Ich habe auf Nachfrage von der Post eine Zustellbestätigung an entsprechender Anschrift und mit Unterschrift erhalten und auch an den Händler weitergeleitet. Der Händler gibt an, dass diese Unterschrift nicht durch ihn oder seine Mitarbeiter getätigt wurde und er die Ware immer noch nicht erhalten habe. Die Rückerstattung des Kaufpreises wird abgelehnt.
Wie verhält es sich in diesem Fall?
Des Weiteren verlangte der Händler den Eingang(!) der Ware spätestens am 10. Tag nach Widerruf. Der Versand durch mich erfolgte ca. 2 Tage nach Widerruf. Laut Auskunft der Post erfolgte die Zustellung ca. 16 Tage nach dem Versand.
Ich gehe davon aus, dass ich lediglich für die fristgerechte Übergabe bei der Post zuständig bin und danach die Gefahr auf den Verkäufer übergeht. Dieser verlangt jedoch weiterhin eine Klärung meinerseits bei der Post.
Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen.
Wenn es sich um einem Trusted Shops Händler handelt, melden Sie sich gern für Support bei Trusted Shops. Ansonsten empfehlen wir für diese Konstellation https://www.cec-zev.eu/de/startseite/, gern können Sie sich auf mich berufen
Hallo,
meine Frage ist:
meine verschickte Ware ist auf dem Transportweg verlorengegangen. Der Wert wurde mir nach einer Verlustanzeige erstattet. Die Versandkosten in Höhe von 26 EUR werden lt. Paket AG/DPD bei einer Verlustanzeige nicht zurückerstattet.
Kann ich die Versandkosten trotzdem zurückfordern? Schließlich wurde mein Auftrag nicht zu Ende ausgeführt, da die Ware niemals beim Empfänger angekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ja, das sehe ich auch so, man müsste jedoch nochmal in die AGB des Versenders reinschauen. Aber wie Sie sagen ist der Vertrag nicht erfüllt, es gibt keinen Grund, Ihre Leistung (Zahlung) einzubehalten
Hallo, habe international bei aliexpress was gekauft. Das wurde angeblich von der Deutschen Post zugestellt. Was nicht der Fall ist, ich denke die haben es ohne zu klingel vor dem Block gestellt und dann wurde es einfach mitgenommen. Die Post sagt der Verkäufer soll ein Nachforschungsauftrag starten. Wie kann ich beweisen, dass ich nicht erhalten habe, ich habe per Paypal bestellt. Wenn der Verkäufer mir das Geld nicht zurück erstatten will, habe ich alles umsonst bezahlt, bitte um Hilfe. Mfg
Ich habe bei einem Onlineshop einen Mantel bestellt. Gezahlt werden sollte über Billpay.
Das Paket kam bis heute nicht bei mir an. Es gibt eine Sendungsverfolgungsnummer der DHL, in der steht nur “das Paket wurde abgeholt”. Danach passierte nichts mehr.
Billpay möchte sein Geld trotzdem. Bei Problemen wird an den Händler verwiesen.
Dieser hält mich aber nur hin mit Versprechungen. Tatsächlich nachvollziehbar gehandelt wird nicht.
Der Händler setzt sich auch nicht mit Billpay in Verbindung.
Was ist hier zu tun?
Alles mögliche, nur können wir hier keine Rechtsberatung im Einzelfall machen, am besten an die Verbraucherzentrale wenden. Wenn es ein Trusted Shops Händler war, können Sie sich an TS wenden, wir kümmern uns dann.
Wie ist denn die Rechtslage, wenn GLS die Sendung nicht zustellt – weil der Kunde nicht angetroffen oder gar kein Zustellungsversuch unternommen wurde – und keine Benachrichtigung hinterlässt und die Sendung in einen Paketshop bringt?
Der Kunde hat davon keine Ahnung, meldet sich nach Tagen erbost beim Shopbetreiber. Der forscht nach, identifiziert den Paketshop, in dem die Sendung (hoffentlich noch) liegt und informiert den Kunden umgehend davon.
Der Kunde holt seine Sendung im Shop ab, ist aber stinkesauer über den Vorgang, macht den Shopbetreiber nach § 474 verantwortlich und verlangt statt einer Entschuldigung einen Schadenersatz für das Warten und den Abholaufwand. Muss der Shopbetreiber Schadenersatz leisten? Wenn ja, in welcher Höhe?
Ich sehe hier keinen (monetären) Schaden.
Hallo, bitte Sie um einen Rat.
Habe bei eBay Kleinanzeige Schuhe verkauft , mit Paypal wurde bezahlt .. Das Päckchen noch vor zwei Wochen abgeschickt . Der Käufer verlangt wieder das Geld zurück weil er angeblich die ware nicht bekommen hat . Ich weiß nicht ob er es auch ernst meint und wirklich nichts bekommen hat da es nicht versichert war und man es nicht nachverfolgen kann .. muss ich ihm das Geld wieder zurück zahlen ?
Vielen Dank ?
Wenn Sie nicht als Unternehmerin gehandelt haben, geht die sog. Transportgefahr, d.h. des Risiko des Verlustes auf dem Transportweg, mit Ablieferung der Sache beim Transporteur auf den Käufer über, § 447 Abs. 1 BGB. Etwas anderes gilt, wenn Sie als Unternehmerin an einen Verbraucher liefern, dann zählt die tatsächliche Ablieferung. In jedem Fall müssen Sie aber nachweisen können, dass Sie die Ware beim Transporteur aufgegeben haben. Ob dafür eine einfache Quittung über ein Päckchen reicht, ist fraglich, da dies irgendein Päckchen sein kann und die Empfänger-Adresse daraus nicht hervorgeht. Idealerweise können Sie einen Zeugen für den Vorgang benennen.
Ich habe ein Paket bei einem Onlinehändler bestellt. Das Paket wurde an meinen Nachbar zugestellt, der wiederum das Paket vor die Haustüre stellte. Jetzt ist das Paket weg. Aufgrund der Zustellung an meinen Nachbarn, verlangt der Onlinehändler von mir die Bezahlung der Waren. Muss ich den Betrag überweisen oder wer haftet in diesem Fall?
Vielen lieben Dank.
Wenn Sie den Nachbarn nicht als Wunschempfänger benannt haben (zB im Kommentarfeld bei der Bestellung), hat der Shop den Kaufvertrag nicht erfüllt, d.h. muss weiterhin liefern bzw. kann keine Zahlung verlangen. Er wird sich jedoch den Schaden bei Ihrem Nachbarn zurückholen können, weil den Nachbarn durch (freiwillige) Annahme bestimmte Obhutspflichten treffen, die er durch das Vor-die-Tür-Stellen verletzt hat.
Hallo Herr Föhlisch.
Ich hab hier und da viel gelesen über nicht erhaltene Ware … wer wie was zu erstatten hat usw. Was ich aber nirgends entdecken kann sind Fristen ..? Konkret: Ein Käufer stellt nach ganz knapp 2 Monaten fest die Ware nicht erhalten zu haben (Versand erfolgte als Warensendung) Muss ich als gewerblicher Verkäufer noch darauf reagieren? In den Ebay-Grundsätzen gilt eine Frist von 30 Tagen nach dem errechneten Liefertermin. Diese ist aber schon längst abgelaufen. Ebay hat auf meine Anfrage auch den Fall sofort geschlossen (Systemfehler) Aber was sagt das Recht? Muss ich nochmal liefern? Vielen Dank im Voraus für eine kurze Antwort.
Es gilt hier die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB)
Im Onlinehandel an Endverbraucher hat der Verkäufer seine Pflicht erst erfüllt, wenn die Ware tatsächlich angekommen ist (§ 475 Abs. 2 BGB).
-> Dies besagt deutsches Recht bzw. ggfs. auch in vielen EU Ländern gültig nehme ich an.
–> Wie verhält es sich wenn der Verkäufer bzw. das Unternehmen in der Schweiz ist und der Endverbraucher in Deutschland. Haftet der Verkäufer ebenfalls für Transportverluste bzw. sollte ein Paket nicht ankommen? (In der Schweiz ist ein Widerrufsrecht ja auch nicht vorgeschrieben – Dies nur als Beispiel für lockere Gesetzgebung gegenübern Verbrauchern)
Danke im Voraus!
Am 2. Januar habe ich eine Bestellung bei Amazon aufgeben, die bis dato nicht bei mir angekommen ist. Allerdings gibt Amazon an, diese Bestellung über seinen Versanddienstleister AMZN an einen Hausbewohner übergeben zu haben.
Ich habe allerdings kein Benachrichtigschreiben erhalten und eine Befragung der Hausbewohner meinerseits ergab auch kein Ergebnis. Ich habe zudem nie weder einem Garagenvertrag noch einer “fremd”-Zustellung, also an andere Personen ausser an mich selber, zugestimmt.
Nun kann Amazon mir allerdings auch keine Empfangsbestätigung liefern, sondern gibt nur an, dass die Ware an die korrekte Adresse gesendet wäre.
Leider sind Pakete schon mehrfach so “abhanden” gekommen, die bis dato auch erstattet wurden. In diesem Fall hat Amazon aber nun einfach mein Konto gesperrt und will keine Erstattung mehr leisten.
Bei Online Geschäften ist ja der Verkäufer für die ordnungsgemäße Zustellung verantwortlich und haftbar. Die schreiben nun aber einfach, ich solle die Polizei einschalten und Anzeige erstatten.
Muss ich nun Anzeige gegen Amazon selber stellen und was bringt mir das, wenn die eh nicht erstatten wollen?
Amazon hat seinen Sitz in Luxembourg, damit gilt europäisches Recht?
Könnte ich eventuell meine Lastschriften zurückholen, um mein Geld zurückzubekommen oder kann Amazon das Geld einfach so einbehalten?
Vielen DANK im Voraus für Ihre Antwort.
Den Account kann Amazon im Rahmen der Privatautonomie/Vertragsfreiheit sperren. Wenn die Ware nicht bei Ihnen angekommen ist, können Sie die Lastschrift zurückholen, Amazon müsste dann im Rahmen einer Kaufpreisklage die Ablieferung nachweisen, was (Richtigkeit der Darstellung vorausgesetzt) nicht gelingen wird. Und: nein, es gilt kein Luxembourgisches, sondern im Zweifel deutsches (Verbrauchervertrags)Recht (https://shopbetreiber-blog.de/2016/07/28/agb-rechtswahl/)
Habe bei Shop-Apotheke online Medikamente bestellt. Ware ist bis heute nicht eingetroffen laut Shop versendet und Sendeverfolgung zeigt auf das es durch Post ausgeliefert wurde Kunde nicht angetroffen, benachrichtigt, doch habe ich keine Benachrichtigung erhalten. Ich habe Kontakt mit Shop Apotheke aufgenommen die nun schauen wo das Paket abgeblieben ist. Wie sieht es für mich aus wenn das Paket nicht mehr auffindbar ist. Muss ich trotz zahlen…? Danke
Nein
Bin Zusteller. Kunde sagt er hat das Paket nicht.
Bin zwei Wochen später zu ihm hin um zu fragen ob er es gefunden hat.
Dies bestätigt er mir schriftlich dass er es doch gefunden hat.
Jetzt wird mir den Wert vom Lohn abgezogen weil der Kunde eine Entschädigung bekommen hat. Ist dass korrekt.
Guten Tag, ich musste ein Artikel an Sky zurückschicken, nach 7 Monaten habe ich von Sky / Infoscore eine E-Mail erhalten dass die Sendung nicht eingegangen ist, ich habe daraufhin den Versandnachweis im Juli 2018 an Sky verschickt. Nun habe ich dieses Jahr im Februar die Information erhalten, dass die Sendung trotz Nachweis nicht gefunden werden kann und ich sollte ein Nachforschungsauftrag an die DHL beauftragen, DHL hat mich nun informiert das die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Wer muss nun die Ware bezahlen?
Guten Abend,
ich habe einen kleinen Online-Shop und habe an eine Firma Ware versendet auf Rechnung.
Der Paketdienst hat es laut Sendungsverfolgung zugestellt. Die Firma behauptet aber das Paket nicht erhalten zu haben und die Unterschrift bei der Zustellung sei von keinem ihrer Mitarbeiter.
So bezahlt Sie natürlich auch nicht. Was nun?
Wenn eine Firma (§ 14 BGB) Kunde ist, geht die Gefahr bereits mit Übergabe auf den Versender über (§ 447 Abs. 1 BGB), d.h. wenn Sie diese Übergabe beweisen können, muss der Kunde zahlen, selbst wenn die Ware nicht ankommt.
Danke für die schnelle Antwort, also mit “Versender” ist das Transportunternehmen gemeint? Aber das habe ich ja beauftragt, das Paket zuzustellen … (habe den § 447 Abs. 1 BGB mal gegoogelt).
In meinem Fall GLS, da läuft zwar aktuell eine Suche, aber ich bin doch ziemlich skeptisch, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe.
Ja, es geht um das Transportunternehmen
Ich habe Ware an eine Fakeadresse (welche die Firma nicht korrigierte) nach China zurück gesandt, der bezahlte Betrag wurde über Paypal erstattet. Das Paket kam nun zurück. Und wurde nicht angenommen oder abgeholt. Wem gehört der Schrott (ein paar Schuhe) ?
Guten Tag,
ich habe bei einem Händler beim Versand die Auswahl zwischen Paket- und Briefversand. Bei Briefversand soll laut Händler der Kunde das Versandrisiko tragen. Ist die Übertragung des Risikos auf den Verbraucher bei einem Verbrauchsgüterkauf möglich, da der Händler mich explizit darauf hingewiesen hat und ich die Auswahl hatte?
Zitat des Wortlauts: “Versand mit Deutsche Post Brief, OHNE Sendungsnummer und NICHT gesichert, Transportschäden bzw. Verlustrisiko trägt der Käufer selbst.”
Mit freundlichen Grüßen
M.W.
Nein, das ist nicht nur eine unwirksame, sondern auch eine extrem abmahgefährdete Klausel.
Guten Tag,
ich habe folgenden Sachverhalt mit anschließender Fragestellung:
– am 22.03.2020 Bestellung bei einem Online Shop, Betrag ca. € 260,00
– 07.04.2020 Zahlung Lastschrift über Paypal
– laut Sendungsverfolgung Zustellung 02.04.2020, defintiv nicht erfolgt.
– Versender teilte bereits Anfang April mit, dass eine Reklamation an dpd weitergeleitet wurde
– je zwei Anfragen telefonisch (zuletzt 19.05.2020) und schriftlich (zuletzt 26.05.2020) an dpd bzgl. Einleitung eines Nachforschungsauftrags durch den Versender. Telefonisch beide Male die Auskunft erhalten, dass defintiv keine Nachverfolgung eingeleitet wurde. Schriftlich per Mail beide mal die Auskunft erhalten, dass Reklamation eingeleitet wurde und ich mich an den Absender wenden soll. Alles komisch bei dpd?!
– Nach der ersten schriftlichen Mitteilung durch dpd Verkäufer/Versender kontaktiert, daraufhin Mitteilung das eine Rückzahlung bis zu zehn Tage dauern kann, dass war am 16.04.2020, Seitdem keine Antwort mehr des Verkäufers auf meine Anfragen und telefonisch wird immer nur auf Mailservice verwiesen.
– Paypal Käuferschutz wurde abgelehnt, Beschwerde ebenfalls, da laut Sendungsverfolgung zugstellt wurde. AGB’s sind entsprechend.
– Jegliche Kommunikation mit Versender, dpd und Paypal ist schriftlich eindeutig dokumentiert.
– Ich habe das Gefühl der Verkäufer will es einfach aussitzen bzw. kümmert sich nur um Verkäufe und alles andere ist unwichtig….
Nun meine Frage zum weiteren vorgehen:
– Lastschrift von Paypal zurückbuchen und damit den Ball zurückspielen? Rechtens? Mögliche Folgen?
– Verkäufer verklagen? Hohe Eigenkosten? Eigene Rechtsschutz greift wahrscheinlich nicht, daher ungern…?
– Mahnbescheid und anschließend Vollstreckungsbescheid mit Gerichtsvollzieher? Wieder Eigenkosten und etliche Tücken? Und das als Privatperson gegen einen Unternehmer (e.K.)? Wie bereits erwähnt sind die Kommunikation und Nachweise eindeutig.
Über eine kurzfristige Rückmeldung mit möglicher Hilfestellung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
A. K.
Puh, das lässt sich trotz der vielen Informationen nicht seriös beantworten, da Einsicht in die konkreten Vorgängen fehtl, nur wenn Paypal den Käuferschutz wegen Zustellung schon ablehnt, sehe ich die Klagechancen nicht gut. Die Paypal-Prüfung ist sehr oberflächlich und Käufer-freundlich, selbst nach Erstattung durch Paypal mussten manche Käufer nach Gerichtsurteil gleichwohl zahlen https://shopbetreiber-blog.de/2017/11/22/bgh-kaeufer-muss-nach-erstattung-durch-paypal-erneut-zahlen/
Ich habe in einem -an sich seriösen- Onlineshop Waren bestellt. Diese wurden als “Maxibrief” versandt (ich habe dazu keine Auswahloption o.ä. gesehen).
Nachdem ich zwar eine Versandbestätigung, aber keine Ware erhalten hatte, habe ich per Email beim Onlineshop nachgefragt. Sie schrieben zurück, eine Nachforschung bei der Post habe ergeben, dass die Sendung bereits vor über einer Woche zugestellt worden sei. Ob es möglich wäre, dass ein Nachbar sie versehentlich erhalten hätte.
Ich habe dann sinngemäß geantwortet, dass es mir nicht möglich wäre, alle Nachbarn zu befragen (urbane Umgebung mit vielen großen Miethäusern). Dass die Nachbarn im selben Haus vermutlich den Brief ein meinen Briefkasten gesteckt hätten. Und vorsichtig darauf hingewiesen, dass das auch nicht meine Aufgabe ist.
Die Bezahlung der Ware wurde / wird über AmazonPay abgewickelt. Das Geld ist also vermutlich bereits beim Händler angekommen.
Meine Fragen:
— Kann der Händler verlangen, dass ich irgendwelche Mitwirkungspflichten erfülle und dies nachweise? (Herumfragen…)
— Was geschieht mit der Zahlung? Muss der Händler sie mir zurückerstatten, wenn sich das Paket nicht mehr auffinden lässt?
Eine Aussage, dass vor über einer Woche zugestellt worden sei, kann nicht getroffen werden, weil ein Maxibrief nicht nachverfolgbar ist. Der Händler haftet dafür, dass es tatsächlich ankommt, den Käufer trifft keine Nachforschungspflicht. Daher muss das Geld erstattet bzw. noch einmal neu geliefert werden.
Hallo!
Evtl kann mir hier einer einen Rat geben,folgendes ist Passiert
Habe ei Ebay mit Kreditkarte ein Handy gekauft welches laut Verkäufer mit Standardversand Dhl Paket(stand so in der Anzeige) verschickt werden sollte,er es aber als Unversichertes Päckchen verschickt hat welches nicht angekommen ist.Er besteht darauf das ich angeblich einem Unversichertem Versand zugestimmt habe welches aber nicht der Fall ist denn laut Anzeige kann man doch davon ausgehen wenn dort Paket steht das es Versichert ist.Muss er den bezahlten Betrag zurück Erstatten oder ist er im Recht? Lg Norbert
Wenn der Verkäufer ein Händler war und Sie das Händler privat erworben haben, muss der Verkäufer den Kaufpreis rückerstatten, selbst wenn Sie einem unversicherten Versand zugestimmt haben. War der Verkäufer eine Privatperson, ist die Gefahr des Transortverlustes mit Übergabe an DHL auf Sie übergegangen, wenn aber “DHL Paket” vereinbart wurde, wäre ein unversicherter Versand ein Vertragsbruch oder sogar arglistige Täuschung, so dass ebenfalls der Verkäufer rückerstatten muss (Schadensersatz).
Danke für den hilfreichen Artikel.
Gibt es hier fristen in welchen der Kunde ein “nicht erhalten” anzeigen muss?
In unserem Fall meldet sich heute ein Kunde das seine Sendung nicht zugestellt wurde. Diese haben wir im Mai 2019 versendet, also vor über einem Jahr.
Das Sendungsprotokoll ist nur 3 Monate abrufbar und wir warten nun auf die Auskunft des Versenders.
Grundsätzlich finde ich es aber fraglich als onlinehänder nach so langer zeit noch reagieren zu müssen?
Es gibt keine gesetzlichen Fristen, aber Rechtsprechung, nach der das Widerrufsrecht verwirkt werden kann (https://de.wikipedia.org/wiki/Verwirkung_(Deutschland)). Darauf würde ich mich hier berufen.
Einen schönen guten Tag,
ich habe da mal ein Problem. Ich habe bei einem Händler Textilien im Wert von 49,00€ bestellt und über PayPal bezahlt. Die Lieferung kam nie bei mir an! Ich hatte den Verkäufer 2 mal angeschrieben, und dabei feststellen müssen das es sich um ein China Unternehmen handelt, und um Klärung gebeten. Es kamen immer die gleichen Ausreden – wegen Corona kann es länger dauern…. etc. Als ich mich dann an PayPal gewandt habe und um Rückerstattung des Geldes bat, wurde mir mitgeteilt, nach Überprüfung wohl, dass das nicht möglich sei da der Verkäufer glaubhaft nachgewiesen hätte dass die Ware mich erreicht hätte! Eine absolute Lüge! Ich bat PayPal um Zusendung des Beleges samt Unterschrift, denn einer muss es ja entgegengenommen haben, daraufhin haben die mir eine Tracking List zukommen gelassen aus der kein “Stalltier” schlau wird! Meine Frage nun: Müssen die mir nicht nachweisen wer das entgegengenommen hat bzw. mir glaubhaft beweisen dass jemand unterschrieben hat?
Vielen Dank, und liebe Grüße
Hallo, ich habe über Amazon marketplace einen Artikel gekauft, bezahlt und wieder retourniert. Der Artikel ist leider nicht beim Verkäufer angekommen. Der weigert sich nun mir das Geld zurück zu erstatten. Wir haben leider den DHL Beleg nicht mehr und der Verkäufer hat anscheinend auch die Sendungsnummer nirgends gespeichert. Die A bis Z Garantie greift nicht. Was kann ich tun, um doch noch mein Geld zu erhalten? Lg
Nichts
Guten Tag,
ich hätte da eine Frage.
Habe im März bei einer Kosmetikfirma mehrere Produkte bestellt. Normalerweise kam das Paket immer nach einigen Tagen an. Im März aber war das Paket nach 2-3 Wochen immer noch nicht angekommen, also habe ich mich an die Firma gewandt, welche mir mitteilte, dass das Paket von DHL unauffindbar ist und sie mir unverzüglich ein neues Paket zukommen lassen. Schlussendlich habe ich beide Pakete erhalten, auch das “Verlorene”. Nun habe ich eine Mahnung erhalten, dass die Rechnung für das zweite Paket noch nicht bezahlt wurde. Meine Frage, muss ich für beide Pakete bezahlen? Ich habe die Bestellung ja nur einmal getätigt und es war die freie Entscheidung der Firma mir das Paket erneut zukommen zu lassen. Hätte ich gewusst, dass ich für die Ersatzlieferung bezahlen muss, dann hätte ich dem nie zugestimmt. Danke! LG
Nicht bezahlen, aber die Ware zurückgeben, da sie doppelt geliefert wurde
Guten Tag,
trotz der vielen Kommentare zum Thema kann ich meinen Fall hier leider nicht finden: Wir haben als Shopbetreiber eine Sendung per Warenpost national verschickt, die ja neuerdings auch ein Tracking hat. Demnach ist die Sendung “zugestellt”. Die Kundin sagt aber, das Paket nicht erhalten zu haben. Was nun?
Vielen Dank schon vorab!
Das ist letzlich eine Beweisfrage, hier liegen widersprüchliche Informationen vor. Ein Gericht würde prüfen, ob die Post oder die Kundin Recht hat, im Zweifel sind Sie für die Ablieferung beweispflichtig.
Guten Tag,
Ich habe privat eine küchenmaschine verkauft, vereinbart wurde der Versand über Hermes. Ich habe vor 2 Wochen die Sendung an Hermes übergeben, die Quittung liegt vor. Bis heute hat der Käufer seine Ware nicht erhalten. Endliche telefonate mit Hermes, aber leider keine Auskunft. Nun möchte der Käufer sein Geld zurück und droht mit Anklage. Laut Paragraph 447 bin ich meinen Verpflichtungen nachgekommen und der Empfänger muss das mit dem Transportunternehmen abklären. Nun meint aber der Käufer, da der Vertrag quasi zwischen mir und Hermes abgeschlossen ist, und er somit keinen verlustantrag stellen kann (da er anscheinend weder die Möglichkeit noch die Infos hat), das dies in meiner Verpflichtung liegt. Kann er dies laut Paragraph 282 in Verbindung mit p. 280 abs 1 BGB geltend machen. Ich habe ihm jetzt auch die notwendigen Infos (empfängersdresse, Quittung etc. ) zugeschickt, sodass er den Antrag selber stellen kann. Sorge ist, das es im Nachgang heißt, ich hätte den Antrag stellen müssen oder die Frist zur antragstellung ist abgelaufen und es lang in meiner Pflicht etc. Wie solle ich nun handeln ? Danke schonmal
Hallo Herr Föhlisch,
Ich habe bei Kleiderkreisel von Privat etwas gekauft. Allerdings wurde es nie geliefert und laut Sendungsverfolgung von Hermes wurde es auch nicht abgeheben. Der Verkäufer hat allerdings einen Beleg das es abgegeben wurde. Nachforschung bei Hermes wurde beauftragt.
Muss ich trotzdem zahlen?
Vielen Dank für Ihren Rat.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn der (private) Verkäufer nachweisen kann, dass es Hermes zum Versand ausgehändigt wurde, müssen Sie zahlen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich (Privatperson) habe online (E-Mail) einen Artikel bestellt. Der Verkäufer (gewerblich) hat den Artikel über Hermes versendet. Leider ist die Sendung untergegangen. Lt. Hermes wäre die Sendung aber bei mir (bzw. im Haushalt des Empfängers) zugestellt worden, jedoch kann Hermes hierzu keinen ordentlichen Nachweis (Abliefernachweis mit Unterschrift) zur Verfügung stellen. Nach mehrmaligen fruchtlosen Schriftverkehr mit dem Versender, um den Verbleib der Sendung zu klären, bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Ich habe den Versender mehrmals per E-Mail dazu aufgefordert mir den bezahlten Kaufpreis zu erstatten. Dies hat er auch nach einem eingeführten Mahnverfahren nicht getan, welchem er kommentarlos widersprochen hat. Nun habe ich bei der Polizei Anzeige erstattet wg. Unterschlagung. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Polizei (Anzeige wurde durch eine Kollegin aufgenommen) rief mich heute an und hat mir nach ein paar Fragen mitgeteilt das es einmal den Straftatbestand der Unterschlagung geben würde, jedoch nicht wie von mir angezeigt gegen den Verkäufer der den Kaufpreis bis heute einbehalten hat, sondern gegen den Fahrer von Hermes (???). Meine Ansprüche gegen den Versender wären rein zivilrechtlich. Der Versender hätte ja zweifelsfrei den Artikel an den Frachtführer Hermes übergeben.
Meine Frage hierzu: Hat die Polizei hier recht oder irrt sich hier der Polizist und der Versender hat hier dennoch eine Straftat (Unterschlagung des Kaufpreises) begangen.
Immerhin war dies ja der Grund für meine Anzeige. Zivilrechtlich habe ich das Prozessgericht nach dem Mahnverfahren nicht angerufen da ich leider nicht mehr über eine Rechtsschutzversicherung verfüge und mir das Risiko zu groß ist, den Prozess zu verlieren und auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Der Streitwert beträgt hier 150 EUR.
Die Polizei hat Recht
Eine Bekannter hat einen online Shop.
Ein Käufer kauft via Apple Pay. Schreibt dann per email dass die Ware in eine andere Stadt umgeleitet werden soll Adressat ist eine Dame.
Ware wird verschickt. Dhl übergibt an “Empfangsberechigten”. Käufer will nun das Geld zurück, da er die Ware, angeblich, nicht erhalten habe…
Droht mit Paragraphen 474 und 446 und Verbraucherzentrale.
Was raten Sie?
Die Schilderung des Sachverhalts ist zu dubios, um hier einen seriösen Rat zu geben
Ich habe bei Amazon privat was gekauft, die Lieferung würde angeblich durch Amazon Logistic an einen Die Sendung wurde einem Hausbewohner übergeben.
Ich wohne allerdings nur mit einer weiteren Person zusammen, die an dem Tag zu der Zeit arbeiten war, es war niemand zuhause.
Amazon möchte nun das ich eine Anzeige erstatte und weigert sich nun Ersatzlieferung oder Erstattung vorzunehmen. Ist das vorgehen von Amazon rechtens ?
Das lässt sich aufgrund der wenigen Informationen und dem unklaren ersten Satz (Grammatik?) nicht beantworten, da Amazon bei so etwas aber erfahrungsgemäß mehr als kulant ist, wird ein solches Vorgehen wohl nur bei entsprechenden Begleitumständen, Zweifeln oder Vorgeschichten verlangt.
Guten Morgen,
laut Status wurde meine Bestellung zugestellt!
Laut Deutsche Post wurde mein Paket an eine falsche Adresse geliefert!! Sehr ärgerlich!
Der Verkäufer aus China meldet sich nicht mehr bei mir! Er müsste einen nachforschungsantrag erstellen und sein Postunternehmen kontaktieren!
Was kann ich jetzt machen, wenn ich überhaupt keine Rückmeldung vom Verkäufer bekomme?
Mit Paypal wurde bezahlt!
Bei Paypal reklamieren. Aber es dürfte jetzt zu spät sein.
Guten Tag
Ich habe ebenfalls eine Bestellung am 17.11.20 auf einer Uhrenseite getätigt. Eine Paypal Zahlung war leider nicht möglich, sondern nur per Sofortüberweisung. Habe gezahlt und seitdem nur Ärger. E-Mails wurden nur mit den gleichen Antworten beantwortet, dass ich mich Gedulden soll. Seit dem 11.12.20 antworten die gar nicht mehr auf E-Mails.Habe auch nie eine Versandbestätigung erhalten. Mittlerweile lese ich nur schlechtes und dass es eine Betrüger Seite sei. Weiß nicht was ich tun soll. Möchte die Ware auch nicht mehr haben, sondern einfach nur mein Geld zurück. Was kann ich tun? Bitte um Hilfe! Vielen Dank im Voraus!
Ich habe als Käufer (Briefmarken bei eBay) auf der Überweisung geschrieben, dass ich die Sendung als Wertbrief versendet haben möchte (unter der Rubrik Verwendung schrieb ich” für E-Brief 2,50 mehr bitte als Wertbrief”) und sendete auch 2,50 Euro mehr. Ansonsten hat der Verkäufer auch kostenlosen Versand angeboten. Der Brief kam abhanden und der Verkäufer will keinen Ersatz leisten. Der Brief wurde nur als E-Brief versendet.