Öffentliche Befragung zur Überarbeitung der EU-Verbraucherschutzrichtlinien

Die europäische Kommission hat eine öffentliche Befragung gestartet, an der auch Online-Händler teilnehmen können und sollten. Ziel soll eine gezielte Überarbeitung der EU-Verbraucherschutznormen sein. Jeder Händler kann teilnehmen und so unmittelbar Einfluss auf zukünftige EU-Gesetzgebung nehmen.

Noch bis zum 8.10.2017 findet die öffentliche Befragung der EU-Kommission statt. Sie erhofft sich damit ein Feedback hinsichtlich zielgerichteter legislativer Änderungen in einigen wichtigen EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz. So werden die Teilnehmer direkt am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.

Wer darf teilnehmen?

Der Aufruf zur Teilnahme richtet sich an alle Bürger und Organisationen. Davon umfasst sind u.a.:

  • Verbraucherinnen und Verbraucher
  • nationale Verbraucherverbände und ihre europäischen Dachorganisationen
  • Unternehmen (KMU und große Unternehmen) - also auch Online-Händler
  • nationale Unternehmensverbände und ihre europäischen Dachorganisationen
  • nationale Behörden (Fachministerien, für die Durchsetzung des Verbraucherschutzes zuständige Behörden, sektorspezifische nationale Regulierungsbehörden und Europäische Verbraucherzentren)

Worum geht es?

Bei der Befragung sollen die Teilnehmer ihr Feedback zu möglichen Änderungen in den folgenden Bereichen abgeben:

  • mehr Transparenz über die Vertragspartner der Verbraucher-/innen bei Einkäufen über Online-Plattformen (Online-Marktplätze) und die Gültigkeit des EU-Verbraucherrechts für im Internet geschlossene Verträge
  • Ausweitung der Verbraucherrechte auf Verträge für Online-Dienste, in denen die Verbraucher Daten bereitstellen, anstatt Geld zu bezahlen
  • individuelle Einspruchs-/Schadensersatzrechte für Opfer unfairer Handelspraktiken, zum Beispiel irreführender Werbung
  • angemessenere, wirksamere und stärker abschreckende finanzielle Sanktionen bei Verletzungen des Verbraucherrechts
  • Vereinfachung einiger Vorschriften und Anforderungen

Weitere Änderungen werden in Betracht gezogen, sind aber nicht Teil dieser Befragung.

Eine seltene Chance

Eine solche Möglichkeit zur unmittelbaren Mitwirkung am Meinungsprozess bei einem Gesetzgebungsverfahren bietet sich nur selten. Mit der Teilnahme an der Befragung nehmen Sie aktiv Einfluss auf die zukünftige Gesetzgebung. Durch ihre Rückmeldung zu den möglichen Änderungen sind Sie direkt am Entscheidungsprozess beteiligt und können so maßgeblich mitbestimmen, wie die Richtlinien verändert werden.

Eine bessere Chance, die eigenen Ideen und Wünsche in das Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen, ist schwer vorstellbar.

Daher ist allen nur zu empfehlen, diese Gelegenheit zu nutzen und auch eine Rückmeldung abzugeben.

Chance ergreifen, keine neuen Informationspflichten!

Nutzen Sie die Chance und überlassen Sie das Feld nicht den Verbraucherschützern, die nur wieder auf die Idee kommen, noch mehr Informationspflichten einführen zu lassen.

Denn bedenken Sie: Bei einer Umfrage zu dem lästigen Thema Verbraucherschlichtung nahmen gerade mal 24.000 Verbraucher teil, also gerade mal 0,004% der Einwohner der EU teil. Aufgrund der Ergebnisse dieser nichtssagenden Umfrage will die Kommission neue Informationspflichten einführen.

Sie haben die Macht, dies bei der Überarbeitung der Verbraucherschutzvorschriften zu verhindern.

Hier können Sie direkt mitmachen. Es lohnt sich!

F. JIMENEZ MECA/shutterstock.com

15.08.17