Im Rahmen der Verbraucherrechte-Richtlinie wurde EU weit geregelt, wie es sich mit Hin-und Rücksendekosten im Rahmen des Widerrufsrechts verhält. Welche Kosten müssen dem Verbraucher erstattet werden und wie ist die Tragung der Rücksendekosten geregelt?
Rückabwicklung des Vertrags
Wenn ein Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, muss er die Ware zurückgeben. Der Händler muss grundsätzlich alle geleisteten Zahlungen zurück erstatten. Nach dem Widerruf soll möglich die Situation hergestellt werden, als ob kein Vertrag geschlossen worden wäre. Der Händler muss das Geld innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den Widerruf erstatten. Er hat aber die Möglichkeit, das Geld solange einzubehalten, bis die Ware oder ein Beweis über den Versand der Ware, bei ihm eingetroffen ist.
Während die Hinsendekosten dem Verbraucher in der Regel komplett erstattet werden müssen, können die Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegt werden.
Erstattung von Hinsendekosten
Sowohl beim Verkauf an Verbraucher in Deutschland als auch an Verbraucher aus anderen EU Mitgliedstaaten gilt, dass Sie die Kosten für die Hinsendung der Ware erstatten müssen, wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt. Nur wenn der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die im Shop angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat, müssen Sie nur die Kosten bis zur Höhe der von Ihnen angebotenen günstigen Standardlieferung erstatten. Das heißt, wenn ein italienischer Verbraucher seine Ware in Ihrem Online-Shop per Expresslieferung bestellt, obwohl eine Standardlieferung angeboten wurde, müssen Sie nur die Kosten der Standardlieferung nach Italien erstatten. Die Differenz zur Expresslieferung trägt der Verbraucher.
Rücksendekosten-Regelung
Jedem Händler steht es frei, die Rücksendekosten zu übernehmen und dem Verbraucher somit eine für ihn kostenlose Rücksendung anzubieten.
Grundsätzlich sieht die Verbraucherrechte-Richtlinie vor, dass der Verbraucher die Rücksendekosten trägt. Dies gilt dann, wenn der Händler den Verbraucher vor Abgabe der Bestellung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat und der Händler sich nicht bereit erklärt hat, die Rücksendekosten zu übernehmen.
Diese Regelung gilt sowohl, wenn ein Verbraucher aus Deutschland bei Ihnen bestellt, als auch dann, wenn ein Verbraucher aus einem anderen EU Mitgliedstaat seinen Widerruf Ihnen gegenüber ausübt.
Gerade beim grenzüberschreitenden Handel ist es wichtig, dass die Widerrufsbelehrung eine Information darüber enthält, wer die Rücksendekosten trägt. Anderenfalls muss der Händler für die Rücksendekosten aufkommen, was beim Auslandsversand teuer werden kann.
Paketversandfähig oder nicht?
Bei Waren, die per Post zurück geschickt werden können, ist es einfach: eine Klausel wie
„ Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“
reicht für alle EU Staaten aus.
Wenn die Waren jedoch aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht per Post zurück gesandt werden können, muss der Verbaucher über die konkreten Kosten für den Speditionsversand informiert werden. Je nach Ware können die Kosten aber sehr unterschiedlich sein. Beim Rückversand aus dem EU Ausland kommt hinzu, dass die Kosten je nachdem aus welchen Land die Ware zurück geschickt wird, variieren.
Angabe von maximalen Kosten
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, lässt die Richtlinie die Angabe von geschätzten Kosten zu, wenn die tatsächlichen Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können. In Deutschland ist fraglich, ob diese Erleichterung durch Schätzung zulässig ist.
Im EU Ausland hingegen gibt es diesbezüglich weniger bedenken. Damit haben deutsche Händler die Möglichkeit in ihrer Widerrufsbelehrung für Kunden aus dem EU Ausland maximale Rücksendekosten für den Speditionsversand anzugeben. Der Händler kann aber auch die Rücksendung selbst organisieren. In diesem Fall sind die Rücksendekosten im Voraus ermittelbar, weil eine entsprechende Vereinbarung mit dem Spediteur besteht. Sofern Sie gute Konditionen aushandeln konnten, kann dies ein Wettbewerbsvorteil sein. Sie können dann bei Speditionsware im Ausland dem Verbraucher anbieten, die Ware abzuholen.
Besonderheiten
Da grundsätzlich alle geleisteten Zahlungen zurück zu erstatten sind, gilt dies auch für Zahlartgebühren. Hier ist jedoch zu beachten, dass von Verbrauchern mit Sitz in Frankreich und Österreich keine Kosten für die Zahlungsart erhoben werden dürfen.
Nach spanischem Recht muss dem Verbraucher der doppelte Betrag erstattet werden, wenn der Händler nicht fristgemäß die geleisteten Zahlungen heraus gibt.
Fazit
Grundsätzlich ist das Widerrufsrecht vollharmonisiert und es gelten in allen EU Ländern nahezu einheitliche Regelungen. Hinsichtlich der Rücksendekosten ist wichtig, dass eine korrekte Regelung in die Belehrung aufgenommen wird, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Zur Formulierung Ihrer ausländischen Texte beraten wir Sie gern.
[hubspotform whitepaper=”true” title=”Gratis Whitepaper-Download ‘Der internationale Online-Shop'” image_path=”http://shopbetreiber-blog.de/wp-content/uploads/2016/10/shutterstock_105520049_300x200.jpg” image_text=”Unsere Experten Madeleine Pilous und Frieder Schelle haben die wichtigsten rechtlichen Fragen zum Cross-Border E-Commerce beantwortet: Welches Recht gilt bei Verkäufen ins Ausland? Das deutsche Recht oder das des Ziellandes? Wo unterscheidet sich das Recht in der EU? Was bedeutet das für AGB und Datenschutz?” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”a9f3c307-0128-47ac-88c4-e7c2febb4c8a” css=””]
Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com
Hallo, ist es erlaubt den Rückversand aus dem EU-Ausland den Käufer zahlen zu lassen, aber den Rückversand von Bestellungen aus Deutschland zu übernehmen?
Ja, das ist erlaubt, sofern Sie transparent über diesen Umstand informieren.
Liebes Team,
folgende Frage zu den Rücksendekosten ergibt sich beim Kauf eines Produkts in Deutschland mit Lieferung ins Ausland.
In einem deutschen Online Shop wirbt ein Verkäufer mit kostenlosem Versand innerhalb Deutschlands. Ferner trägt er die Kosten der Rücksendung und zahlt alle Kosten einschließlich der Lieferkosten (Standardversand) zurück.
Der Lieferwunsch eines Kunden ist in diesem Beispiel nicht Deutschland, sondern z. B. Spanien.
• Ist die Lieferung nach Spanien ebenfalls ein Standardversand?
• Gelten selbige Verträge für die Lieferung nach Deutschland und angebotene Auslandslieferungen?
• Wurde in diesem Fall mit dem Kunden ein zusätzlicher Vertrag mit einem gesonderten Lieferwunsch vereinbart?
• Hat der Kunde Anrecht auf die volle Kostenrückerstattung einschließlich der gezahlten Lieferkosten (z. B. Spanien)?
• Hat der Kunde das Recht eines kostenlosen Rückversandes?
VG Tina
Hallo Tina,
da muss man in die vertraglichen Regelungen des Shops gucken.
Ein Recht auf kostenlosen Rückversand gibt es nicht.
Hallo Herr Rätze,
in der AGB steht alles auf kostenlose Rückgabe und Rückzahlung einschließlich der Lieferkosten.
Muss hier seitens des Verkäufers die Rückgabe und Rückzahlung der gezahlten Versandkosten bei Auslandlieferungen ausgeschlossen werden?
Der Händler kann die Regelung hinsichtlich der Tragung der Rücksendekosten je nach Zielland differenziert regeln.
Ich habe auf einer deutschen Seite mit Sitz in Frankreich Ware bestellt. Da der Shop nur versicherten Versand akzeptiert, habe ich für stolze 17 Euro das Paket zurückgeschickt. Paket wurde auch in Empfang genommen. Seit Wochen warte ich auf die Rückerstattung. Zweimal meinte der Kundenservice, ich müsse meine Bankverbindung mitteilen. Hab ich auch getan. Mittlerweile antwortet gar keiner mehr auf meine Nachrichten. Wie sollte das weitere Vorgehen sein? Es handelt sich um einen Betrag von 112 Euro. Es ist ein großer Onlineshop, welcher hochwertige Marken anbietet. Was würden Sie mir raten?
Ohne Kunden-Support von Trusted Shops können Sie nur so weiter machen und nachhaken, der Rechtsweg ist unwirtschaftlich. Evtl. kann auch das EZV weiterhelfen https://www.cec-zev.eu/de/startseite/
Ja, der Kunde hat Recht auf Rückerstattung, das das Gesetz 14 Tage Rückgabe ohne Angabe von Gründen, ein europäisches Gesetz ist.
Hallo,
ich bestellte eine Hose bei Dress In und wusste nicht, dass es sich um ein französisches Unternehmen handelt. Die Seite war ja auch deutsch. Nun passt die Hose nicht und ich möchte zurücksenden. Dieser Versand kostet knapp 10 Euro. Damit musste ich doch nicht rechen. Kann das dann noch rechtens sein, dass ich die Versandkosten trage?
Vielen Dank!
Hallo,
sofern Sie innerhalb der Widerrufsbelehrung über den Ort informiert wurden, an den Sie die Ware zurücksenden müssen, ist dies völlig in Ordnung. Denn dann waren Sie über die Auslandsrücksendung informiert. Bitte prüfen Sie das noch einmal.
Eine Kundin in der Schweiz hat die Annahme der Sendung verweigert weil Sie die Zollgebühren nicht bezahlen wollte.
Für den Rückversand mussten wir 10,00 € Gebühren an DHL bezahlen.
Muss in dem Fall auch der Hinversand erstattet werden und wie sieht das mit den Gebührne aus?
Ich habe eine Lieferung aus Deutschland bekommen.
Die Rücksendung bei Widerruf soll nach NL.
Ist das okaY
Sofern Sie in der Widerrufsbelehrung darüber informiert wurden, ja.
Hallo, ich habe auf einer Website in deutscher Sprache Brillengestelle bestellt. Die Lieferung hat mir zu lange gedauert und ich habe den Auftrag per E-Mail an einem Wochenende widerrufen, montags bekam ich dann die Versandbestätigung. Erst bei der Sendungsverfolgung ist mir aufgefallen, dass der Shop in Spanien sitzt und auch von Spanien aus geliefert wurde, das war im Vorfeld nicht klar. Eine Widerrufsbelehrung habe ich nicht erhalten. Jetzt soll ich die Rücksendekosten tragen. Selbst wenn das unberechtigt ist, sitzt der Shop am längeren Hebel: ich bekomme kein Feedback auf meine Beschwerde, dass nicht transparent war, dass der Shop seinen Sitz in Spanien hat. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich nicht bestellt. Ich sitze auf bereits bezahlter Ware von > 200 € und kann die nur zurück geben, wenn ich die auf meine Kosten zurücksende. Was kann ich tun?
Ob der Shop korrekt informiert hat (z.B. im Impressum über seinen Sitz oder innerhalb der Widerrufsbelehrung über die Rücksendekosten und den Rücksendeort), können wir hier nicht feststellen. Helfen kann Ihnen die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl. Diese erreichen Sie unter http://www.verbraucher-schlichter.de
wie haben sie gezahlt?!
per Überweisung: Das ist ein Problem – einmal überwiesen ist das Geld weg von ihrem Konto und eine Rückholung ist nur per Überweisung von jemanden an sie möglich. Hier sind sie eindeutig alleine vom Händler abhängig.
per PayPal: Hier haben sie einen Käuferschutz den sie auch wahrnehmen sollten.
andere Zahlungsdienstleister(z.B. Beteilgung von Kreditkarte): Nehmen sie Kontakt zu ihrem Zahlungsdienstleister auf und Fragen sie nach Hilfe in ihrem Fall. Es ist möglich das sie eine Versicherung vom Zahlungsdienstleister in Abspruch nehmen können, sofern diese diese anbietet.
Hallo, ich habe online bei einem deutschen Versandhändler große Lampen versandkostenfrei nach Österreich bestellt. Ich möchte diese retournieren. In der Widerrufsbelehrung wurde ich darüber informiert, dass die Retourkosten vom Kunden zu tragen sind. Auf der Website steht noch, dass die Waren mit DHL, GLS oder UPS geliefert wird. Tatsächlich wurde sie mittels einer Spedition geliefert. Darüber und über die Kosten einer etwaigen Retoursendung wurde ich vorab nicht informiert. Was kann ich tun? Muss ich für die Retourkosten über 100,- EUR zur Gänze selbst aufkommen? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Liebes Team, ich habe ein Paket aus dem Ausland, als versichertes Paket zurückgeschickt, ohne vorher dem Verkäufer eine Nachricht, über die Rücksendung zu senden. Bleibe ich nun auf den Kosten der Ware sitzen oder könnte ich doch noch, den Kaufpreis erstattet bekommen? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, ich habe etwas bei https://www.lookfantastic.de bestellt. Nun gefallen mir einige Sachen nicht und ich möchte diese zurücksenden. Ich muss die Retourenkosten selbst tragen, nur die Sendung soll jetzt nach UK gehen, obwohl die Produkte aus Deutschland geliefert worden sind. Auf deren Seite kann ich aber keine Angabe dazu finden, dass man die Retoure ins Ausland schicken soll.
Muss ich die Kosten wirklich tragen? Ich bin leider nirgendswo fündig geworden für diesen Fall.
Vielen Dank
Hallo,
dazu müssen Sie die Widerrufsbelehrung lesen, die Ihnen vom Händler mitgeschickt worden ist.
Ich habe eine electric für das Auto in Italien bestellt und es entspricht nicht der Leistung
Ich habe ein Fax mit kurzer rücktritterklärung gesendet.
Der Verkäufer meldet sich nicht. Auch nicht mehr auf Emails. Was kann ich tun
Im Zweifel müssen Sie den Händler verklagen.
Hallo habe eine ware über eBay aus England gekauft! War nicht wie beschrieben!
Rückerstattung eingeleitet von eBay ein Versandschein des verkäufes bekommen!
Ohne Nachweis! So die ware kann nicht beim Verkäufer an! Kein Geld zurück!
Paypal sagt ohne Nachweis auch kein Geld was kann ich nun noch machen??
Hallo,
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Ware versendet haben. Am besten gehen Sie zu einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt und lassen sich in dem Fall beraten.
Kunde A kauft einem Auktionshaus eine Duschbatterie. Artikelstandort wird Deutschland angegeben Widerruf nach China (mit chinesischer Adresse). Der Artikel entspricht nicht den Wünschen des Käufers, dieser will den Artikel nun zurück senden, Verkäufer hat widerruf zugestimmt verlangt aber nun Versand nach China. Das kann doch nichts rechtsgültig sein…??? Oder??? Die Versandkosten nach China sind immens…
Hallo Frank,
der Artikelstandort ist für diesen Umstand völlig irrelevant. Wichtig ist, wo der Unternehmer seinen Sitz hat. In der Widerrufsbelehrung heißt es:
“Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.”
Der Verbraucher kann also immer auswählen, ob er den Artikel an den Sitz des Unternehmers zurückschickt oder an eine vom Unternehmer zusätzlich angegebene Adresse.
Dafür spielt aber der Standort des Artikels keine Rolle.
Beispiel: Shop ist in Deutschland, Kunde aus Frankreich bestellt. Möchte die Ware zurückgeben. Muss der Shop dem Kunden eine Lieferadresse für die Rücksendung in Frankreich angeben oder ist es in Ordnung, wenn der Versand zum Sitz in Deutschland erfolgt? Unter den Umständen dass es auch im Impressum/Widerrufsrecht formuliert wird?
Das ist völlig in Ordnung. Sie müssen den Kunden ja vorab über die Rücksendeadresse informieren, sodass der Kunde weiß, dass er die Ware im Zweifel zurück nach Deutschland schicken muss.
Hallo!
Ich habe auf einer deutschen Webseite einen Sofabezug bestellt, der in Spanien gefertigt wurde und auch von dort (ist auf der Webseite halbwegs gut erkennbar) verschickt wurde. Der Bezug ist leider zu groß, der Händler verlangt für die Rücksendung nach Spanien die Übernahme der Versandkosten durch mich. Auf der Webseite gibt es keine Widerrufserklärung, auch in der Bestellbestätigung ist nichts davon zu lesen. Man erfährt nur auf der Seite “Umtausch und Rückversand”, dass man für die Rücksendekosten in jedem Fall aufzukommen hat. Ist das rechtlich so in Ordnung?
Viele Grüße
Birgit
Diese Kostentragung ist durch die VRRL europaweit einheitlich geregelt. In Art. 14 Abs. 1 VRRL (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0064:0088:de:PDF) heißt es hierzu: “Der Verbraucher hat nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu tragen oder der Unternehmer hat es unterlassen, den Verbraucher darüber zu unterrichten, dass er diese Kosten zu tragen hat.” Man müsste prüfen, ob die Unterrichtung über die Kostentragungspflicht im Widerrufsfall korrekt war, diese Einzelfallprüfung können wir an dieser Stelle nicht leisten.
Guten Abend, habe mir im Onlineshop eine Jacke bestellt. Verkäufer in England. Die Jacke ist in der falschen Gr. gekommen nicht meine Schuld.
Der Verkäufer möchte mir mein Geld nicht rückerstatten. Ich solle die Jacke auf meine Kosten nach China schicken. Über eine Nachricht von Ihnen würde ich mich freuen.
Mfg.Christiane Rick
In UK gilt ein anderes Gewährleistungsrecht als in DE, das Fernabsatzrecht (Widerrufsrecht & Co.) ist jedoch vollharmonisiert. Zudem greift bei sog. aktiver Ausrichtung auf DE auch das deutsche Verbrauchervertragsrecht. Am einfachsten ist es, den Kaufvertrag zu widerrufen. Dann ist die in der Widerrufsbelehrung genannte Adresse relevant. Es kann sein, dass die Rücksendekosten übernommen werden müssen (anders als bei der Geährleistung). Insgesamt gibt es also verschiedene Rechte, nur wenn der Verkäufer die nicht akzeptiert, ist es unwirtschaftlich, diese einzuklagen. Hier hätte zB geholfen, wenn der Shop das Trusted Shops Siegel hat, dann garantiert TS die Rückerstattung des Geldes unabhängig von einem Gerichtsverfahren. Evtl. hilft auch ein Schlichtungsverfahren (https://www.verbraucher-schlichter.de/)
Wie ist der Widerruf für Waren die in Drittländer verkauft werden zu händln?
Muss man hier auch den gesamten Betrag ink. Versandkosten zurückerstatten oder gibt es eine Regelung das hier die Versandkosten nicht erstattet werden? Wie muss man das im Widerrufsformular beschreiben?
In der EU gilt einheitlich das gleiche Widerrufsrecht, wonach seit 2014 dem Kunden die Rücksendekosten auferlegt werden können, wenn er korrekt belehrt wurde. Das Muster-Widerrufsformular ist auch überall gleich (Anhang 1 zur Richtlinie https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0064:0088:de:PDF)
Guten Tag,
Ein Deutscher Kunde hat einige Monate her ein Podukt gekauft und auf seiner Deutschen Adresse liefern lassen. Momentan ist er Monate lang unterwegs mit dem Produkt und bemerkt er jetzt das es nicht 100% funktioniert. Ein Austausch nach der Insel Madeira oder die Kanarischen Inseln kostet 20 mal so viel als von der bestellten Addresse in Deutschland. Ist es in der Regel festgestellt das nur von der Lieferadresse (Land Deutschland) ein kostenloser Austausch vereinbart werden kann oder sind die Regeln darüber undeutlich?
Vielen Dank im Voraus.
Ort der Nacherfüllung ist die Lieferadresse.
Hallo, wenn von einem niederländischen online-shop bestellt wird und die Produkte, in diesem Fall Teppichfliesen, nicht der Beschreibung entsprechen, kann dieser sich darauf berufen, dass er nichts zurücknimmt, da es sich um ein Outlet handelt? (Der Name lässt auch darauf schließen, dass es ein Outlet ist.). Auf der Website gibt es keine AGBs und im email Verkehr (Rechnung etc.) wurde auch nichts angegeben, keine Infos zu Widerruf etc. Ganz herzlichen Dank im Voraus!
Nein, es gibt keine Ausnahme vom Widerrufsrecht für “Outlets”. Die Ausnahmen sind im europäischen Recht abschließend definiert (Art. 16 VRRL, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32011L0083&from=DE)
Guten Tag,
gibt es einen geschickten Weg, diese Erstattung als Shop Betreiber abzufedern. Ich würde den Kunden im Ausland gerne eine Lieferung ermöglichen, aber bei einer Retourenquote von 20% ist das eher Charity. Das macht es finanziell arg unattraktiv für mich.
Die einzige Lösung, die mir dazu einfiele, wäre die Versandkosten satt aufzurunden, was sicherlich nicht gern gesehen wird – aktuell verlange ich von den Kunden nur die reinen Portokosten.
LG
Stefanie
Welche Erstattung genau? Die der Hinsendekosten: nein, das geht nicht. Die Rücksendekosten können dem Kunden auferlegt werden. Der Rest ist unternehmerische Preiskalkulation.
Hallo.
Ich habe auf eigene Kosten meine Jacke zurückgeschickt. Die Größe sind aber weit außerhalb der Toleranzen gewesen entgegen dass, was in der Größentabelle steht. Und ich hab sogar Fotos als Beweis gemacht. Nun weigert sich die Firma aber, meine Rücksende kosten, wie es sogar gesetzlich geregelt ist zurückzuerstatten.
Das könnte man doch schon als Betrug auslegen. Wie kann ich jetzt mein Recht am schnellsten einfordern?
Gruß Martin
Hallo,
ich bin Online-Händler und habe gerade eine Rücksendung aus der USA erhalten. Muss ich dem Kunden auch die Hinsendekosten zurück erstatten?
Danke und Gruß
Peter
Das kommt darauf an, was Sie in Ihren AGB geregelt haben, evtl. werden die Hinsendekosten “freiwillig” vertraglich übernommen, wenn das EU-Widerrufsrecht auch vertraglich für US-Kunden vereinbart wird. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie in der EU gibt es in den USA nicht, man müsste aber (um ähnliche Verbraucherrechte zu prüfen) den genauen Bundesstaat kennen. Eine solche Rechtsprüfung wird wirtschaftlich nicht im Verhältnis stehen.
Wie verhält es sich bei Defekt gelieferter Ware aus dem europäischen Ausland (FR) ?
Wer trägt hier die Versandkosten?
B2C ist es genauso wie in Deutschland, da (aktuell noch) die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:DE:HTML) zugrunde liegt. Nach deren Art. 3 Abs. 4 darf der Verbraucher nicht mit Versandkosten belastet werden, wenn die Ware defekt ist und deswegen repariert/neu geliefert werden muss. Diese Richtlinie wurde in den EU-Mitgliedsstaaten entsprechend in nationales Recht umgesetzt. Dies wird auch künftig so sein (siehe hier: https://shopbetreiber-blog.de/2019/04/11/neues-kaufrecht-rat-und-parlament-einigen-sich/ und Art. 14 hier https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L0771&from=EN)
Wir haben einen neuen Billardtisch gekauft, dieser kam aus Italien und war beschädigt als er ankam.
Jetzt sollen seit ihn auf unserer Kosten per Spedition zurücksenden um unser Geld zurück zubekommen, ist das rechtens?
Ich bin doch nicht schuld daran sie ich Beschädigte Ware erhalte.
Hallo, nein müssen Sie nicht auf Ihre Kosten machen, genau hierzu hat kürzlich der EuGH entschieden: https://shopbetreiber-blog.de/2019/06/12/eugh-verbraucher-muessen-sperrige-waren-bei-maengeln-nicht-zuruecksenden/
Hallo Herr Dr. Fröhlisch,
ich habe gesehen, dass die Kommentare zu Retouren aus der Schweiz nicht beantwortet wurden. Wie sieht es hier mit den Hinsendekosten aus? Müssen diese erstattet werden bzw. gibt es eine einheitliche Regelung?
Liebe Grüße
Madeleine M.
In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, daher kann mit dort ansässigen Kunden eine vertragliche Regelung so oder so getroffen werden.
Guten Tag!
Ich habe eine Jacke in Österreich bestellt und diese nun zurückgesendet. Die Hinsendekosten von 8.50€ wollen sie mir nicht erstatten, da sie dies auch in den AGB so vermerkt haben. Ist das zulässig?
Nein, ist vollharmonisierend in Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 VRRL (und dem nationalen AT-Gesetz) geregelt. Nur die Rücksendekosten dürfen auferlegt werden, nicht die Hinsendekosten.
Hallo Herr Föhlisch,
ich habe über einen Online Shop mit Sitz in der UK, der aber eine deutsche Website bereitstellt und in Deutschland verkauft, Kontaktlinsen bestellt. Die Ware kommt seit 3 Wochen nicht an; der Verkäufer reagiert -nachweisbar-nicht auf Anfragen. In den Bewertungen des Shops konnte ich nun lesen, dass bei einigen Käufern die Ware im Zoll hängt und deshalb extrem verspätet beim Käufer ankommt. Zudem sind dann vom Käufer die Zollgebühren zu zahlen. Wenn ich jetzt (vor Erhalt der Ware) den Vertrag widerrufe, bin ich dann verpflichtet die Zollgebühren zu zahlen? In den AGB steht, dass diese vom Käufer zu tragen sind. Beim Bestellvorgang selbst, war aber der Gesamtpreis angegeben und es war kein zusätzlicher Hinweis ersichtlich, dass weitere Kosten anfallen würden. Können Sie hier helfen? Vielen Dank im Voraus
Guten Morgen,
ich habe bei einem Wischmop bei einer Seite mit deutscher Aufmachung mit der Endung .shop bestellt. Ich wollte die Ware gerne Zurück schicken. Der Verkäufer schreibt hierzu aber:
“Sie können den Artikel an unser Lager nach Belgien zurück senden.
Die Retourenkosten sind von Käufer zu tragen. Wir empfehlen das Paket via Einschreiben zurückzusenden, da die Verantwortung der Sendung beim Käufer liegt.
Die Ware sollte Original verpackt und unbenutzt sein, damit wir Ihnen eine Rückerstattung zukommen lassen können.”
Im Impressum ist ein deutscher Sitz angegeben. Sowohl in den AGB´s als auch in der Widerrufsbelehrung seht nicht drin, dass ein Rückversand ins Ausland erfolgt, sondern lediglich das mir die Retourenadresse per Email mitgeteilt wird. Ist das rechtens oder kann ich auf die Erstattung der Mehrkosten pochen? Ist das durch diese unten aufgeführten Sätze abgedeckt?
Auszug Widerrufsbelehrung:
“Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(3) Bitte schreiben sie uns davor eine Email an kontakt@…….de, um die Rücksendung anzukündigen. Damit Ihnen die Rücksendeadresse zukommen lassen können.”
Ich hoffe sie können mir Weiterhelfen und sage vielen Dank und viele Grüße
Carmen
In der Widerrufsbelehrung muss die Rücksendeadresse benannt werden, ansonsten ist die Belehrung nicht korrekt erfolgt, so dass sich die Frist verlängert. Nicht ausdrücklich geregelt ist, welche Auswirkungen der Fehler auf die Konstentragung hat. Ich würde von einem Schadensersatzanspruch in Höhe der Differenz zwischen einer Rücksendung an eine DE-Adresse vs. Rücksendung an eine BE-Adresse ausgehen. Dieser Betrag dürfte jedoch so gering sein, dass ein Rechtsstreit darüber völlig unwirtschaftlich ist. Solange der Händler die Rücksendung (oder einen Nachweis darüber) nicht erhalten hat, kann er die Kaufpreisrückerstattung zurückhalten. Es dürfte daher das Vernünftigste sein, die Ware nach Belgien zu senden und – falls der Händler nicht kulant bzgl. der Kosten ist – ihn entsprechend zu bewerten.
Guten Tag,
Darf ein online händler der im EU-Ausland sitzt eine .de domain haben? Ich habe etwas bestellt aber zu spät gemerkt das der Händler in Österreich sitzt und ich die retouren kosten nach Österreich zahlen muss.
MfG
Ja, darf er, das heißt aber nicht automatisch, dass auf Ihre Kosten nach AT retourniert werden muss, darüber muss vorher klar informiert werden
Guten Tag,
Vor 10 Tagen habe ich einen Monitor über Banggood.com gekauft. Es wurde explizit Versand aus CZ ausgewöhlt. Leider entsprach der Monitor nicht meinen Erwartung, sodass ich ihn zurücksenden möchte. Eine Widerrufsbelehrung habe ich nie erhalten. Über einen Link bei der Bestellung, bzw. über Frequently Asked Questions > > Banggood guarantees & Return policy findet man folgende Information: “30 Days No Reason Return
If you are not satisfied with your purchase and the product is still in brand new condition, we can arrange a partial refund, which will cover the price of the item minus the shipping fees. You will be responsible for paying the return shipping fees.If you do not want to pay high import duties on the return package, please avoid selecting an express mail service like DHL, UPS, TNT, FedEx, and similar ones.
Please contact us for Return Material Authorization within 30 days of the order being received.”
Ich habe den Support kontaktiert und eine Rücksendung angefordert (kein formaler Widerruf). Nun soll ich das Paket nach UK zurücksenden Versand und Zoll bezahlen. Ist das rechtens (insbesondere Rücksendung nach UK)? Was würden Sie mir als nächste Schritte empfehlen? Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße,
Marc L.
Guten Tag,
ich habe auf einer Verkaufsplattform eine Kamera gekauft. Diese wurde innerhalb Deutschlands versendet.
Als die Kamera ankam, stellte ich fest, dass die Installations CD defekt war und ich die Kamera mittels eines Nerzteil nicht zum laufen bringen kann.
Als ich den Verkäufer über mein Widerrufsrecht aufmerksam machte, sagte er mir, dass ich den Rückversand (15-20 €) selbst tragen müsse. Das bedeutet, dass ich das Produkt ins Ausland senden soll.
Ist das so etwas rechtens?
Ich kenne es von anderen Plattformen, dass so etwas untypisch ist und die Verkäufer ihre Retouren innerhalb des Versandlandes auch annehmen müssen. Es sei denn, sie haben den Käufer im Vorfeld über die erhöhten Kosten einer Retoure informiert.
Bei eBay sehe ich oft, dass als Standort des Artikels ein Ort in Deutschland angegeben wird, von dem aus auch der Versand erfolgen soll. In der Widerrufsbelehrung wird dann aber angegeben, dass im Falle eines Widerrufs die Ware ins Ausland (z. B. nach China) geschickt werden muss. Ist das zulässig oder muss der Verkäufer die Rücknahme in dem Land anbieten, in dem er die Ware auch verkauft hat?
Hallo Herr Fischer,
ich kann Ihnen zu Ihrer Frage leider keine Antwort geben, sondern schreibe nur, weil es mir ebenso ging: aus Deutschland geliefert (lt. Absenderangabe Hermes) wegen langer Lieferzeit vermutlich aus China, Rücksendung soll nach China erfolgen, Porto kostet fast so viel, wie die Ware.
Haben Sie eine Lösung gefunden?
Mit freundlichen Grüßen
Schirm
Hallo,
ich habe online Ware bestellt. Mit der Qualität der erhaltenen Ware bin ich nicht einverstanden und möchte von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Es ist eine deutsche Website mit dem Sitz in Berlin. Der Absender ist ist der selbe wie im Impressum. Nun verlangt das Unternehmen bei Widerruf die Ware nach Frankreich zu verschicken – so steht es auch in den AGB‘s, wobei in der vom Unternehmen vorgefertigten Widerrufserklärung der Name des Unternehmens und in Klammern der Markenname – keine Adresse. Im Impressum steht nur der Unternehmensname mit Adresse, die Adresse ist auch identisch mit der Absenderadresse allerdings ist der Markenname hier aufgeführt.
Kann ich die Ware an den Absender, der identisch mit dem Impressum ist zurücksenden oder muss ich es nach Frankreich schicken?
Bitte um Mithilfe.
Ich habe eine Frage zu Retouren. Und zwar: der Standort meines Lagers befindet sich in Italien, dementsprechend müssen Kunden deren Rücksendungen ins Ausland, Italien, schicken, was natürlich höher ausfällt, als die Kosten der Rücksendungen in DE. Kann ich mit einer genauen Angabe der Information und der Kosten in meiner Widerrufsbelehrung diese dann dem Kunden berechnen? Oder darf ich als DE Shopbetreiber nur die Kosten innerhalb DE dem Kunden berechnen, was ich aktuell durch Standardformulierung mache?
Danke im Voraus
Hallo, aktuell läuft die Black Week. Macht Ihr mit euren Shops die Black Week mit? Welche anderen Formate lohnt es sich in dieser Woche anzubieten. Sicherlich zu spät für dieses Jahr jedoch gerne Feedback für nächstes Jahr.
Im November habe ich ein Schmuckstück im Zen Boutique bestellt ,der kam nach ca.4 Wochen doch er war der Ring defekt (gebrochen schlecht gelötet die Verarbeitung lies sehr zu wünschen übrig auch scharfe Kanten hatte er eine Verletzungsgefahr war dadurch gegeben) Die Abbildung stimmte auch nicht überein , natürlich kann es immer zu kleinen Abweichungen kommen doch so sah der Ring laut Abbildung überhaupt nicht aus. Das Material vom Ring entspricht auch nicht zu 100% wie angegeben. Man hat mir angeboten einen Umtausch oder Reparatur, doch wenn der Ring wieder mangelhafte Verarbeitung aufweist muss ich den Ring dann bezahlen? Die Lötstellen sind sehr unsauber. Den Rückversand soll ich übernehmen. Was kann ich tun? RÜCKGABEBEDINGUNGEN: Sie können bestellte Artikel innerhalb von 30 Tagen ab der Bestellung zurücksenden. Wir werden die Rückerstattung so schnell wie möglich durchführen, wenn wir die Artikel von Ihnen erhalten haben. Porto ist vom Käufer zu zahlen. Leichte Abweichungen wie Farb-, Helligkeit- oder Glanzabweichungen können vorkommen, wofür keine Haftung übernommen wird. Ware, die beschädigt wird oder vom Kunden unbrauchbar gemacht wird, wird nicht erstattet. Schmuckstube behält sich das Recht vor, die Rückerstattung von Artikeln zu verweigern, die diesen Verkaufsbedingungen nicht entspreche Mfg. Gabriele Voosen Jetzt soll ich die Rücksendung nach W Oakland vornehmen, das man die Rücklieferung selber bezahlen soll stand ja drin aber nicht das die Ware ins Ausland geht, außerdem ist die Ware defekt. Was mache ich wenn ich neu Ware bekomme und da auch wieder Mängel vorhanden sind ,wie schlechte Verarbeitung scharfe Kanten u.s.w kann ich dann vom Kauf zurücktreten?
Ich hoffe sie können mir da behilflich sein
Mfg. Gabriele