Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat seinen Prüfbericht zur Einhaltung von Informationspflichten im Online-Handel vorgestellt. Untersucht wurden ein paar wenige Internetseiten, weswegen der Prüfbericht keinerlei Aussagekraft besitzt.

Einmal im Jahr findet ein von der EU-Kommission koordinierter sog. Sweep statt. Dabei werden verschiedene Websites auf die Einhaltung von Informationspflichten überprüft.

Ein paar wenige Verstöße wurden festgestellt

Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fasst das Ergebnis dieser Prüfung wie folgt zusammen:

“Der Sweep ist eine gemeinsame erfolgreiche Aktion aller EU-Mitgliedsstaaten. Hier nehmen wir als BMJV einzelne Angebote ganz genau unter die Lupe, um mögliche Verstöße gegen geltendes Recht zu identifizieren.

Beim Sweep 2015 trat insbesondere zu Tage, dass Informationen über den Gesamtpreis und zum Widerrufsrecht oft nur unzureichend dargestellt wurden.

Auch die bewährte Button-Lösung, bei der die VerbraucherInnen noch einmal explizit auf den Kauf eines Produkts hingewiesen werden, bevor ein Vertrag zustande kommt, wurde nicht immer angeboten.

Mit diesen Aktionen wollen wir Verstöße aufdecken, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären.”

Schaut man sich den Bericht aber an, wird schnell klar: Aufgrund dieses Sweeps darf keine Verallgemeinerung vorgenommen werden, das Wort “oft” ist hier völlig fehl am Platz. “Ein paar wenige Verstöße” müsste es eigentlich heißen.

Denn in der Meldung des Ministeriums heißt es weiter:

“Innerhalb von Deutschland wird der Sweep vom BMJV koordiniert. Das BMJV nahm dabei im Oktober 2015 zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) 32 von europaweit 743 geprüften Internetseiten ins Visier. “

32! Zweiunddreißig Websites wurden geprüft. In ganz Europa 743. Und dann benötigt das Ministerium ein Jahr zur Vorstellung des Berichts, obwohl de facto kein Auffand in die Prüfung gesteckt wurde. Für die Prüfung von 32 Online-Shops benötigt man keine Woche.

Zum Vergleich: Die Trusted Shops GmbH führt pro Woche rund 80 Prüfungen durch.

Sinn und Zweck der Aktion

Der selbstgesteckte Zweck dieses jährlichen Sweeps soll die Analyse sein, ob verbraucherschützende Vorschriften im Online-Handel eingehalten werden. In diesem Jahr wurden Angebote aus den Bereichen Mode, Schuhe und Möbel untersucht.

Dabei wurden insbesondere mittelständische und große Unternehmen untersucht.

Fazit

Werden europaweit lediglich rund 750 Websites geprüft, kann man sich die ganze Aktion auch komplett sparen. Man sollte besser überlegen, welche völlig unsinnigen Informationspflichten endlich abgeschafft werden können. Dann haben die verbliebenen Informationen einen echten Mehrwert für den Verbraucher und der Unternehmer wird nicht quasi vom Gesetzgeber gezwungen, gegen geltendes Recht zu verstoßen, weil es so undurchsichtig und komplex ist. Es bleibt zu hoffen, dass auf der Grundlage der Überprüfung von 32 Websites der Gesetzgeber jetzt nicht auf die Idee kommt, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, unter der dann wieder alle leiden müssen. (mr)

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