Seit dem. 8 September ist der Online-Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids in Polen verboten. Der Handel mit E-Zigaretten und entsprechenden Nachfüllbehältern wurde dem Handel mit Tabakprodukten gleichgestellt.
Im stationären Handel können diese Produkte nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden. In öffentlichen Bereichen gilt jetzt das Rauchverbot auch für E-Zigaretten.
Grund für diese Änderungen ist die Novellierung des Gesetzes über den Schutz der Gesundheit vor Folgen des Konsums von Tabak und Tabakerzeugnissen (PL: Ustawa o ochronie zdrowia przed nastepstwami uzywania tytoniu i wyrobow tytoniowych). Mit diesem Gesetz hat der polnische Gesetzgeber die EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse (2014/40/EU) umgesetzt.
Die Richtlinie bringt viele Neuerungen mit. So ist z.B. der Verkauf von Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen verboten. Dazu muss sich die Tabakindustrie mit den sogenannten „Schockfotos“ abfinden. Auf den Verpackungen von Tabak und ähnlichen Produkten müssen gesundheitsrelevante Warnhinweise und teilweise explizite Fotos von typischen durch Tabakkonsum verursachten Krankheiten abgedruckt werden. Diese müssen zumindest 65 % der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen bedecken.
Außerdem muss die Tabakindustrie den Mitgliedstaaten genaue Berichte über die in den Tabakerzeugnissen verwendeten Inhaltsstoffe vorlegen, vor allem für Zigaretten und Drehtabak. Des Weiteren müssen die Hersteller neuartige Tabakprodukten melden, bevor sie auf den EU-Markt gebracht werden.
Mit der EU-Tabakrichtlinie haben auch alle Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, Internetverkäufe von Tabak und Tabakerzeugnissen zu verbieten.
Von dieser Möglichkeit hat Polen Gebrauch gemacht. Art. 7 f des polnischen Gesetzes über den Schutz der Gesundheit vor Folgen des Konsums von Tabak und Tabakerzeugnissen verbietet sowohl den inländischen als auch den grenzüberschreitenden Fernabsatzverkauf von Tabakerzeugnissen sowie E-Zigaretten und Nachfüllbehältern für elektronische Zigaretten.
Verboten wurde nicht nur der Verkauf, sondern auch jegliche Art der Werbung in Fernsehen, Hörfunk und Internet sowie in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen.
Dieses Verbot gilt nicht nur für polnische Händler, die innerhalb Polens verkaufen. Vielmehr gilt das Verbot auch für ausländische Online-Händler, die ihre E-Zigaretten oder Liquids nach Polen verkaufen wollen.
Über die Rechtslage in Deutschland können Sie sich in diesem Beitrag informieren.
Verstöße gegen das novellierte Gesetz werden mit hohen Bußgeldern – bis zu 200.000 Zlotys und/oder Freiheitsbeschränkung sanktioniert. Eine Freiheitsbeschränkung bedeutet dabei keine Freiheitsstrafe, sondern beispielsweise eine obligatorische Verpflichtung zur Erbringung einer Arbeitsleistung für öffentliche Zwecke.
Wer ins Ausland verkaufen möchte, muss sich nicht nur mit dem geltenden Verbraucherrecht auseinandersetzen. Auch müssen Sie verschiedene Verkaufsmodalitäten und -verbote kennen. Ansonsten kann die Internationalisierungsstrategie schnell teuer werden, weil man Probleme mit dem Staatsanwalt oder anderen Behörden bekommt. Mit professioneller Unterstützung schaffen Sie das.
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