Ob bewusst oder unbewusst: Viele Händler verkaufen ihre Produkte bereits international. Eine Bestellung aus Österreich? Kein Problem. Da der Shop auch auf Englisch verfügbar ist, kann quasi die ganze Welt bestellen. Aber was muss man da eigentlich beachten? Unsere Experten haben ein Whitepaper für Sie zusammengestellt.
Unsere Legal Consultants Madeleine Pilous und Frieder Schelle haben aus der jahrelangen Erfahrung mit den zahlreichen Fragen von Online-Händlern ein nützliches Whitepaper erstellt, welches sich mit dem “international Verkaufen” beschäftigt.
Sie fragen, wir antworten
Wichtige Fragen werden darin beantwortet:
- Unionsweit einheitliches Recht?
- Welches Recht gilt in meinem Shop?
- Wann liegt eine Ausrichtung vor?
- Rechtswahl bei Verbraucherverträgen
- Datenschutzrecht
- Ein Shop für alle Länder oder mehrere Shops?
Es ist kompliziert, aber es ist möglich
Der rechtliche Rahmen des Online-Handels ist bereits innerhalb Deutschland sehr komplex. Das wird im internationalen Umfeld nicht leichter. Aber: Auch international erfolgreich zu verkaufen, ist möglich! Das zeigen zahlreiche Online-Händler, die dies bereits geschafft haben.
Uns kostenloses Whitepaper “International erfolgreich – Der grenzüberschreitende Online-Shop” soll Ihnen dabei helfen, Ihre internationale Strategie umzusetzen.
Es ist heute ja relativ schwierig Profit als Shop-Betreiber zu machen, indem man nur in dem eigenen Land verkäuft (wobei das auch auf das Produkt ankommt; manches verkäuft sich eben besser im Ausland, anderes eher weniger). Hinzu kommen natürlich höhere Versandkosten für den Betreiber und Kunden, doch sind manche Produkte eben auch im Ausland günstiger zu haben… Der Nachteil für den Kunden ist jedoch dann die längere Versandzeit. Doch wem das nichts ausmacht, der kann echt manchmal im Ausland auch Schnäppchen machen.
Aber es stimmt auf jeden Fall, dass der Shop-Betreiber eher selten davon profitiert, weil man im Ausland natürlich auch unterschiedliche Werbestrategien und Konzepte nutzen muss, als bei Verkäufen im Inland.
MfG
Bei diesem Whitepaper fehlt mir noch eine Info zu der EU-weiten Versandhandelsregelung mit Lieferschwellen: Im Rahmen der Versandhandelsregelung (Versendung bzw. Beförderung der Gegenstände durch den Lieferanten an nicht umsatzsteuerpflichtige Abnehmer) haben die EU-Mitgliedstaaten Lieferschwellen und Erwerbsschwellen beschlossen. Wird ein bestimmter Wert bei der Einfuhr von Ware in ein EU Land überschritten, richtet sich die Umsatzsteuer nicht nach dem Ursprungs-, sondern nach dem Bestimmungsland. Dafür ist es notwendig, dass sich der Unternehmer im Bestimmungsland registriert, um die Umsatzsteuer im Bestimmungsland zu entrichten. Hierzu muss genau verfolgt werden, wann die Lieferschwelle überschritten wird, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten.