Schlecht übersetzte Online-Shops hinterlassen einen unprofessionellen Eindruck. Dies lässt sich aber leicht vermeiden:
Wir zeigen Ihnen welche Begriffe für die Anbieterkennzeichnung, die Datenschutzerklärung, die AGB und das Widerrufsrecht in Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien, den Niederlanden und Polen benutzt werden.
Die erfolgreiche Internationalisierung eines Online-Shops bedarf ausreichende Vorbereitung. Einen Online-Shop eins zu eins zu übersetzen ergibt wenig Sinn, denn, abgesehen von der meist mäßigen Qualität der Übersetzung, werden die Besonderheiten des Ziellandes nicht beachtet. Darüber hinaus kann die Verwendung unpassender Begriffe unseriös gegenüber potentiellen Kunden wirken. Dies betrifft auch die Linkbezeichnungen von vorvertraglichen Pflichtinformationen.
Bei der Benennung der Links Ihres internationalen Online-Shops müssen Sie das Rad nicht neu erfinden: Es gibt eine Reihe von Begriffen die in Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande und Polen als Best Practice benutzt werden und die Sie übernehmen können.
Online-Händler müssen eine Reihe von Informationen über ihre Identität klar und verständlich zur Verfügung stellen. Diese Informationen werden in den Mitgliedstaaten in der Regel in der Anbieterkennzeichnung bereitgestellt. Folgende Bezeichnungen werden als klar und verständlich angesehen:
Die Datenschutzerklärung wird in den Mitgliedstaaten benutzt, um die datenschutzrechtlichen Informationspflichten zu erfüllen. Diese Informationen müssen in leicht verständlicher Form bereitgestellt werden. Die unten stehenden Bezeichnungen werden verwendet:
Die Nutzung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist keine gesetzliche Pflicht. AGB werden häufig als Mittel benutzt, um die vorvertraglichen Informationspflichten zu erfüllen. Als klare und verständliche Links können folgende Bezeichnungen verwendet werden:
Das Widerrufsrecht wurde nach der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie vollharmonisiert. Online-Händler müssen vor Vertragsschluss in leicht und verständlicher Weise über das Widerrufsrecht informieren. Dafür können Sie folgende Linkbezeichnung zum Widerrufsrecht benutzen:
Durch die Nutzung der richtigen Link-Bezeichnungen können Sie die Rechtssicherheit Ihres Shops erhöhen und einen professionellen Eindruck bei Ihren Kunden hinterlassen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Internationalisierung Ihres Online-Shops. (rg)
Bilquelle: Lukasz Stefanski/shutterstock.com
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