Online-Händler, die auch im polnischen E-Commerce Markt aktiv sind, sollten sich genau mit den in Polen verbotenen AGB-Klauseln beschäftigen. In unserer vierteilen Serie werden wir Ihnen die unzulässigen Klauseln, die 2015 ins Register aufgenommen wurden, erläutern.
Im ersten Teil geht es um die Rahmenbedingungen, sowie um Fakten und Zahlen zu unzulässigen Klauseln in Polen.
Die Vertragsklauseln müssen auch in Polen in klarer, verständlicher Sprache abgefasst sein. Etwaige Widersprüche sind zu Gunsten des Verbrauchers auszulegen.
Eine Klausel, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde, ist insbesondere dann unzulässig (missbräuchlich), wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursacht.
Eine Vertragsklausel ist hingegen als „nicht im Einzelnen ausgehandelt“ zu betrachten, wenn sie im Voraus abgefasst wurde und der Verbraucher deshalb, insbesondere im Rahmen eines vorformulierten Standardvertrags, keinen Einfluss auf ihren Inhalt nehmen konnte. Jedes EU-Land ist durch die EU-Richtlinie 93/13/EWG verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu treffen, damit die Verwendung missbräuchlicher Klauseln in Verbraucherverträgen wirksam verhindert und sanktioniert wird.
In Polen spielen das UOKiK (Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz) und SOKiK (Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz) die bedeutendsten Rollen bei der Überwachung der Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften.
Die UOKIK führt ein Register, in dem unzulässige Klauseln aufgenommen werden. Dies dient zur Orientierung, um einzuschätzen, ob eigene Klauseln als unzulässig eingestuft werden könnten. Im Jahre 2015 wurden in das Register, das von dem Amt für Konkurrenz- und Verbraucherschutz geführt wird, insgesamt 305 unzulässige Klauseln eingetragen. Davon stammten 100 aus dem Bereich des Internethandels.
Das sind bedeutend weniger als in den vergangenen Jahren. Eine ernsthafte Prüfung für Online-Händler wird jedoch das laufende Jahr sein. Das UOKiK Amt kündigte Ende letzten Jahres die Durchführung komplexer Kontrollen für 2016 an, insbesondere soll in diesem Zuge überprüft werden, wie Online-Händler sich an die neuen Vorschriften des polnischen Verbraucherrechtegesetzes angepasst haben und die Verbraucherrechte respektieren.
Aus der durchgeführten Analyse ergibt sich, dass im Jahre 2015, genauso wie im vorigen Jahr, die meisten ins Register eingetragenen Klauseln Fehler im Bereich der Implementierung des gesetzlichen Widerrufsrechts betrafen (41 von 100 ins Register eingetragene Klauseln).
Die zweite Kategorie der meistvorkommenden Einträge waren solche, die das Gewährleistungsrecht betrafen und die dritte Kategorie waren Einträge zum Thema Produktlieferung. Die meisten unzulässigen Klauseln aus dem Bereich des Internethandels im Jahre 2015 in Polen stellen sich wie folgt dar:
Die Implementierung des gesetzlichen Widerrufsrechts hat den Online-Händlern ähnlich wie in den vorigen Jahren die größten Schwierigkeiten bereitet. Im Jahre 2015 betrafen 41 von 100 ins Register eingetragene Klauseln Bestimmungen aus diesem Bereich. Die Fehler beruhten grundsätzlich darauf, dass die Online-Händler mit Hilfe von AGB-Klauseln die Realisierung dieses Verbraucherrechts zum Vertragswiderruf im Vergleich zu den gesetzlichen, verbindlich geltenden Regelungen deutlich beschränkt oder erschwert haben.
Mehr zu den meisten Fehlern in diesem Bereich erfahren Sie im zweiten Teil unserer Serie zum Thema unzulässige Klauseln aus dem Jahr 2015 in Polen.
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