Der Verkauf ins Ausland ist voller Hürden. Die Sprachbarrieren, die Logistik und nationale Besonderheiten stellen nur einige Herausforderungen dar, von rechtlichen Anforderungen ganz zu schweigen. Dabei ist ein Überblick über die wichtigsten Aufsichtsbehörden und Verbände des Landes sehr wichtig, damit Ihnen das Rechtssystem nicht spanisch vorkommt. In diesem Beitrag finden Sie einen Überblick über die Behörden und Verbände im spanischen E-Commerce.
Die "Agencia Española de Protección de Datos" (AEPD) ist für die Einhaltung des Datenschutzrechts ins Spanien zuständig. Die AEPD ist sehr aktiv und für ihre strengen Kontrollen bekannt. Allein im Jahr 2014 wurden Bußgelder in Höhe von 17,3 Millionen Euro verhängt. Der Fall Mario Costeja gegen Google Spain und Google Inc. Urt. v. 13.5.2014, Rs. C-131/12, ist ein Beispiel für die Wichtigkeit des Datenschutzrechts und der Datenschutzagentur in Spanien.
Die AEPD legt viel Wert auf Prävention und veröffentlicht deshalb regelmäßig Berichte mit praktischen Anweisungen zur Einhaltung des Datenschutzrechtes. Ein Beispiel hierfür ist der Leitfaden über die Nutzung von Cookies.
Es gibt jeweils eine Datenschutzagentur in Katalonien (ACPD) und im Baskenland (AVPD). Diese haben aber nur eine untergeordnete Relevanz für Online-Händler, denn sie konzentrieren sich auf die Aufsicht über die öffentlichen Einrichtungen der Autonomen Regionen.
Die "Asociación para la Autorregulación de la Comunicación Comercial" (Autocontrol), wurde im Jahr 1995 gegründet, um ein System der Selbstregulierung der Werbebranche in Spanien einzuführen. Diese Einrichtung ohne Erwerbscharakter bearbeitet Beschwerden von Verbrauchern und Verbraucherverbänden gegen Unternehmen und bietet Beratungen in Bezug auf Werbemaßnahmen für ihre Mitglieder an.
Autocontrol gehört zum europäischen Netzwerk der anerkannten ADR-Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung und ist für die Schiedsverfahren zur Beilegung von Beschwerden zwischen Verbrauchern und Online-Händlern zuständig.
Die "Comisión Nacional de la Competencia y de los Mercados" (CNMC) wurde im Jahr 2013 aufgrund der Vereinigung unterschiedlicher nationaler Wettbewerbsbehörden gegründet, um die Unabhängigkeit, Effizienz und Transparenz der Wettbewerbshüter zu gewährleisten.
Die CNMC ist für die Kontrolle der Einhaltung des nationalen und europäischen Wettbewerbsrechts in allen Bereichen der Wirtschaft zuständig. Zudem fördert sie den Wettbewerb in allen Wirtschaftssektoren.
Die CNMC untersucht aus eigener Initiative oder nach Anzeige wettbewerbswidrige Praktiken. In Bezug auf den E-Commerce hat sich die Aktivität der CNMC bis jetzt grundsätzlich auf die Sammlung von statistischen Daten und die Erstellung von Berichten in Bezug auf den E-Commerce Sektor beschränkt. Es ist aber zu erwarten, dass die Kontrolle der CNMC stärker werden wird, je mehr der spanische E-Commerce an Bedeutung gewinnt.
Die "Agencia Española de Consumo, Seguridad Alimentaría y Nutrición" (AECOSAN) ist die Agentur für Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Ernährung. Diese Einrichtung ist durch die Vereinigung des ehemaligen Verbraucherschutzinstituts und der ehemaligen Agentur für Lebensmittelsicherheit und Ernährung entstanden.
AECOSAN ist für den Verbraucherschutz, sowohl in Bezug auf die Interessen der Verbraucher als auch bezüglich der Produktsicherheit zuständig. Dementsprechend veröffentlicht die Agentur regelmäßig Informationen zu Produkten, die sich als gefährlich für die Verbraucher erwiesen haben. Auch Listen mit Warnungen zu Lebens- und Arzneimitteln werden regelmäßig von AECOSAN veröffentlicht.
Es gibt unterschiedliche Verbraucherverbände in Spanien wie OCU, FACUA, CEACCU, oder ASGECO. Die meisten Verbraucherverbände bieten Beratung und ggf. auch rechtliche Vertretung für ihre Mitglieder im Konfliktfall mit Unternehmern an.
Verbraucherverbände spielen in der spanischen E-Commerce Praxis eine geringe Rolle. Sie leiten in der Regel Gerichtsverfahren nur ein, um Präzedenzfälle zu schaffen. Ein Beispiel hierfür ist das Urteil vom 30. September Nr. 113/2013 wegen der Nutzung missbräuchlicher Klauseln von Ryanair. Als Ergebnis musste die Fluggesellschaft mehrere missbräuchliche Klauseln aus ihren AGB entfernen.
Die wichtigsten Aufsichtsbehörden und Verbände im spanischen E-Commerce Sektor sind folgende:
Sie müssen aber keine Angst vor den spanischen Behörden haben, denn mithilfe der Rechtsexpertise von Trusted Shops können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Online-Shops die spanischen Vorschriften einhalten.
Haben Sie Fragen zum Cross-Border-Handel? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir unterstützen Sie gerne im Cross-Border-Verkauf. (rg)
Bilquelle: Lukasz Stefanski/shutterstock.com
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