SchweizDer grenzüberschreitende Handel zwischen Deutschland und der Schweiz hat für viele Händler eine große Bedeutung. Wichtig ist aber auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, ist sie auch nicht von der weitgehenden Harmonisierung mit erfasst. Daher möchten wir Sie auf eine Veranstaltung zu eben diesem Thema aufmerksam machen.

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Es gab schon mehrere Veranstaltungen zum Cross-Border-E-Commerce und alle waren ein grosser Erfolg. Einen Rückblick auf die letztjährigen Veranstaltungen zum Thema “Der Preis ist heiss – Preiswettbewerb im Online-Handel” finden Sie hier. Wir laden Sie herzlich ein zu den diesjährigen Veranstaltungen von Bühlmann Rechtsanwälte AG und dem VSV Verband Schweizer Versandhandel ein.

JUST COMMERCE – KANALÜBERGREIFENDER E-COMMERCE

Grenzüberschreitender E-Commerce ist seit Jahren an der Tagesordnung und interessiert viele Händler, weil so größere Umsatzpotentiale gentutz werden können. Schweizer, österreicher und deutsche Händler beliefern Kunden Cross Border. Besonders die Verschmelzung der verschiedenen Shoppingkanäle rückt dabei in den Mittelpunkt des Interesses der Händler.

Daher wir das Hauptthema unserer Veranstaltungen in diesem Jahr der kanalübergreifende Handel sein. Waren online bestellen und in der Filiale des Händlers abholen, das möchten viele Kunden. Oder umgekehrt: Ware im Ladengeschäft über Tablets bestellen und nach Hause geliefert bekommen. Zahlreiche stationäre Händler bieten diesen zusätzlichen Service schon an.

Zudem versuchen Online-Händler, den Kaufprozess des Kunden über verschiedene Endgeräte zu begleiten und eine Bestellung unabhängig davon zu ermöglichen, ob der Kunde das Produkt im Büro am PC, auf der Heimfahrt auf dem Mobiltelefon oder auf dem Tablet auf der heimischen Couch betrachtet. Zwar hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein reines Kanaldenken den Kundenwünschen nicht entspricht, doch wirft der kanal- und deviceübergreifende Handel eine Vielzahl von Fragestellungen auf.

Diese Themen werden aus verschiedenen Blickwinkeln, insbesondere Recht, Logistik, Big Data und Marketing betrachtet und mit Ihnen diskutieren. Dabei werden auch Händler und Agenturen aus ihrer Cross-Channel- oder Cross-Device-Praxis berichten. Neben dem Schwerpunktthema soll auch in diesem Jahr ein Update über die Entwicklungen im E-Commerce-Recht gegeben werden.

Die Veranstaltung in Berlin soll sich insbesondere auch an deutsche E-Commerce Unternehmen richten, die einen Markteintritt in der Schweiz und/oder Österreich planen oder in Erwägung ziehen.

Die Referenten

Erstmals umfasst dieses Update neben der Schweiz und Deutschland auch Österreich. Was hat sich gesetzgeberisch getan? Welche wichtigen Urteile gibt es? Und welche konkreten Folgen hat das für Shopbetreiber, die grenzüberschreitend tätig sind? Zugesagte Referenten für die Veranstaltung vom 13. November 2014 in Berlin:

  • Daniel Röthlin, Geschäftsführer, Ex Libris AG
  • Jan Gessenhardt, Aperto Move GmbH
  • Gero Kummer, PayPalBurkhard Weiß, PayPal
  • Stefan Buess, CEO, Apareoo AG (Beautylane)
  • Björn Sykora, Gründer, Mister Spex GmbH
  • Philipp Schnell, Leiter E-Commerce, Magazine zum Globus AG
  • René Konrad, Geschäftsführer, Dealini (Schweiz) AG
  • Patrick Kessler, Verband Schweizer Versandhandel (VSV)
  • Dr. Carsten Föhlisch, Leiter Recht, Trusted Shops GmbH
  • Dr. Arthur Stadler, Brandl & Talos Rechtsanwälte, Wien
  • Lukas Bühlmann, Bühlmann Rechtsanwälte AG
  • Adrian Süess, Bühlmann Rechtsanwälte AG
  • Stephan Meixner, neuhandeln.de

Bühlmann Rechtsanwälte AG freut sich gemeinsam mit dem Verband des Schweizerischen Versandhandels (vsv), Sie am 13. November 2014 in Berlin begrüßen zu können.

Details zum Termin

Weitere Details zum Programm, den Anmeldemöglichkeiten (per Email an event@br-legal.ch) und den Referenten können Sie dem Einladungsflyer entnehmen.

Die Veranstaltung in Berlin wird am 13. November um 9.00 Uhr beginnen und bis ca. 17.30 Uhr dauern.

Die Teilnahme ist kostenlos.

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