Wenn am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft tritt, müssen alle Händler die Texte in ihrem Shop umgestellt haben. Damit Sie wissen, welche Änderungen auf Sie zukommen, bietet die IHK Region Stuttgart zwei Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an.
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Wenn am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft tritt, müssen Online-Händler vorbereitet sein, da eine Übergangsfrist im Gesetz nicht vorgesehen ist.
Das bedeutet: Pünktlich am 13. Juni müssen alle Texte und teilweise die Abläufe im Shop umgestellt sein.
Damit Sie als Händler gut gewappnet in diese Umstellung gehen, bietet die IHK Region Stuttgart ihren Mitgliedern zwei Informationsveranstaltungen mit mir als Referenten an, bei der die Neuerungen erklärt und Fragen der Händler zum neuen Recht geklärt werden sollen.
Die erste Veranstaltung findet am
Montag, den 17. März 2013 von 13:30 bis 17:30 Uhr
bei der IHK Region Stuttgart statt.
Das Online-Anmeldeformular für diesen ersten Termin finden Sie hier auf den Seiten der IHK Region Stuttgart:
Die zweite Veranstaltung soll stattfinden am
Freitag, den 11. April 2014 von 13:30 bis 17:30 Uhr.
Das Online-Anmeldeformular für diesen zweiten Termin können Sie über folgenden Link aufrufen:
Für beide Veranstaltungen ist eine Teilnehmergebühr von jeweils 75 Euro an die IHK Region Stuttgart zu entrichten.
Die beiden Termine sind Alternativ-Termine. Beide Veranstaltungen haben die gleiche Agende. Eine Teilnahme an beiden Terminen ist daher nicht erforderlich.
Die Veranstaltung soll die neuen Informationspflichten und die Änderungen beim Widerrufsrecht vorstellen. Hierfür sind drei Stunden angesetzt, wobei dieser großzügige zeitliche Rahmen auch dazu dienen soll, auf zahlreiche Fragen der Händler einzugehen.