E-Mail-Werbung: Wie gelingt der Nachweis der Einwilligung?

Das Versenden von Newslettern ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Empfängers zulässig. Die Einwilligung kann man im Double-OptIn Verfahren nachweisen. Aber wie kann man nachweisen, dass man die Bestätigungs-Mail nicht einfach so auf gut Glück rausgeschickt hat, sondern diese wirklich von einem Interessenten angefragt wurde? Das OLG München gab dazu jetzt Antworten. Das OLG München … E-Mail-Werbung: Wie gelingt der Nachweis der Einwilligung? weiterlesen