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Das Landgericht Münster hat mit Urteil v. 2.8.2006 (24 O 96/06) entschieden, dass zwar die Formulierung im amtlichen Belehrungsmuster “frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” nicht mit § 312d Abs. 2 BGB übereinstimmt, weil für den Beginn der Widerrufsfrist auch der Erhalt der Ware maßgeblich ist. Gleichwohl stehe, Mehr lesen...
UPDATE: In einem zweiten Beschluss vom 12. Januar 2007 hat das OLG Hamburg seine eigene Auffassung bestätigt und überdies der Ansicht eine Absage erteilt, dass eine 90tägige Abrufbarkeit der Widerrufsbelehrung in der Rubrik “Mein eBay” der Textform entspreche (dies hatte das LG Hamburg angenommen).  Vor kurzem hatten Mehr lesen...
Das LG Halle hat mit Urteil v. 13.5.2005 (1 S 28/05) entschieden, dass die vom Bundesjustizministerium zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsbelehrung (§ 14 Abs. 1 BGB- InfoV einschließlich seiner Anlage 2) rechtswidrig und mangels hinreichender Verordnungsermächtigung nichtig ist. § 14 Abs. 2 BGB- InfoV und dessen Anlage 2 Mehr lesen...
Nach einem Urteil des OLG Koblenz v. 9. 1. 2006 (12 U 740/04) muss die Widerrufsbelehrung die ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten enthalten, wenn nicht das amtliche Belehrungsmuster verwendet wird. Der Hinweis auf das “Postfach” genüge nicht. Abweichende Rechtsprechung zur Rechtslage vor In-Kraft-Treten des § 14 Abs. 4 Mehr lesen...
Das OLG Koblenz hat mit Urteil v. 21.7.2005 – 2 U 44/05 entschieden, dass in der Widerrufsbelehrung auch eine Postfachanschrift angegeben werden kann und eine von den Vorgaben des amtlichen Musters abweichende Belehrung nicht schon wegen ihrer Abweichung vom Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. Mehr lesen...