Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Im November zählten der IDO (44 %) und die Kanzlei Sandhage (18 %) zu den häufigsten Abmahnern.

Fast gleichauf lagen letzten Monat Verstöße gegen das Widerrufsrecht und gegen Informationspflichten. Betroffen waren diesen Monat wieder besonders eBay-Händler (56 %).

Widerrufsrecht

Im November waren Verstöße gegen das Widerrufsrecht der häufigste Abmahngrund. In vielen Fällen fehlte das Muster-Widerrufsformulars, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist. Häufig wurden auch noch veraltete oder an verschiedenen Stellen sich widersprechende Widerrufsbelehrungen verwendet.

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Informationspflichten

Auf Platz zwei lag die Verletzung von Informationspflichten. Insbesondere wurden wieder einmal fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Seit 2016 gilt bereits die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen. Der Link muss klickbar sein. Diese Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen.

Oft fehlten auch Angaben zur Vertragstextspeicherung, die auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay erfolgen müssen. Andere Verstöße betrafen fehlende Hinweise auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und fehlende Informationen über die technischen Schritte zum Vertragsschluss.

Preisangaben

An dritter Stelle standen fehlerhafte Preisangaben. Erneut wurden besonders häufig fehlende Grundpreisangaben abgemahnt. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben.

Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.

AGB

Platz vier der häufigsten Abmahngründe geht an unwirksame AGB-Klauseln. Oft werden AGB-Klauseln aus denselben Gründen abgemahnt. Hierzu gehörten insbesondere unzulässige Rechtswahlklauseln und Gerichtsstandsvereinbarungen. Hier haben wir eine Liste mit unzulässigen AGB-Klauseln für Sie zusammengestellt, die immer wieder Anlass für Abmahnungen bieten.

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Verstöße gegen das Verpackungsgesetz

An fünfter Stelle lagen im November Verstöße gegen das Verpackungsgesetz. Nach § 9 Abs. 1 VerpackG sind Hersteller verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Vom Begriff des „Herstellers“ werden jedoch auch Online-Händler erfasst.

Sonstige Verstöße

Sonstige Verstöße betrafen die Kennzeichnung spezieller Produkte, insbesondere nach der Textilkennzeichnungsverordnung und der Health-Claims-Verordnung, fehlerhafte Garantiewerbung, Markenrechtsverletzungen, fehlende Angaben zu Versandkosten und fehlende Datenschutzerklärungen.

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