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Abmahnradar Juli 2019

Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Im Juli
zählten der IDO (52 %) und die Kanzlei Sandhage (12 %) zu den häufigsten
Abmahnern.

Der Großteil
der Verstöße betraf erneut Verletzungen von
Informationspflichten und fehlerhafte Preisangaben. eBay-Händler waren diesen
Monat wieder besonders betroffen (48 %).

Informationspflichten

An erster
Stelle im Juli stand die Verletzung von Informationspflichten. Wieder einmal
wurden fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Seit 2016 gilt bereits die
Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link
zur OS-Plattform einzustellen. Der Link muss klickbar sein. Diese Angabe muss ebenfalls auf
Verkaufsplattformen erfolgen. Ebenso häufig wurden fehlende
Angaben zur Vertragstextspeicherung abgemahnt, die auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay erfüllt werden müssen.

Andere
Verstöße betrafen fehlende Hinweise auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und
fehlende Informationen über die technischen Schritte zum Vertragsschluss.

Preisangaben

Auf Platz zwei
lagen fehlerhafte Preisangaben. Besonders häufig wurden letzten Monat fehlende
Grundpreisangaben bei Google Shopping abgemahnt. Wenn Sie gegenüber
Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als
Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche
anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig
angeben.

Widerrufsrecht

An dritter
Stelle standen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Der häufigste Grund für
Abmahnungen war das Fehlen des Muster-Widerrufsformulars, das ebenfalls Teil
der Widerrufsbelehrung ist. Noch immer wurden auch veraltete Widerrufsbelehrungen
verwendet.

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Angebot auf eBay, Amazon oder Hood kostenlos mit unserem Rechtstexter.
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Produktkennzeichnung

An vierter
Stelle standen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Hier
ergingen die meisten Abmahnungen im Lebensmittelrecht, speziell bei
Nahrungsergänzungsmitteln. Hier wurden jedoch nicht nur fehlende Hinweise nach
der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) beanstandet, sondern auch fehlende
Angaben nach der Health-Claims-Verordnung. Wenn gesundheits- oder
nährwertbezogene Angaben erfolgen, müssen ihre Vorgaben berücksichtigt werden.

Häufig
fehlten auch die Angaben zum verantwortlichen
Lebensmittelunternehmer
.

Versand

Auf Platz fünf lagen im Juli fehlerhafte Versandangaben. In diesem Bereich betrafen die meisten Abmahnungen irreführende Angaben zum versicherten Versand. Hier wird der Verbraucher darüber irregeführt, dass der Unternehmer ohnehin die Transportgefahr trägt und es wird ihm suggeriert, dass es sich um einen besonderen Vorteil des Angebots handelt. Auslandsversandkosten auf Anfrage spielten jedoch auch eine große Rolle.

Sonstige
Verstöße

Sonstige
Verstöße betrafen fehlerhafte Garantiewerbung, Newsletterversand
ohne Einwilligung
, unzulässige
Rechtswahlklauseln
, Verstöße
gegen das Verpackungsgesetz und unwirksame
AGB
.

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