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Abmahnradar Juni 2019

Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei sind sie häufig vermeidbar. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Im Juni
zählten der IDO (25 %) und die Kanzleien Sandhage (15 %) und Fareds (10 %) zu
den häufigsten Abmahnern. eBay-Händler (35 %) waren diesen Monat wieder
besonders betroffen.

Der Großteil
der Verstöße betraf erneut die Verletzung von
Informationspflichten, dicht gefolgt von Verstößen gegen das Widerrufsrecht.

Informationspflichten

Auf Platz
eins lag letzten Monat die Verletzung von Informationspflichten. Wieder einmal
wurden fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Die Pflicht für
Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur
OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Dieser Link muss klickbar sein. Diese Angabe muss ebenfalls auf
Verkaufsplattformen erfolgen.

Häufig wurden auch fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung und zu den einzelnen technischen Schritten, die zu einem Vertragsschluss führen, abgemahnt. Auch bei einem Angebot über eBay oder Amazon müssen diese Pflichten erfüllt werden.

Widerrufsrecht

An zweiter Stelle standen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Der häufigste Grund für Abmahnungen war wieder einmal die Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen, obwohl das „neue“ Widerrufsrecht bereits seit 2014 gilt. Häufig fehlte auch das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist.

Unser Tipp:
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Angebot auf eBay, Amazon oder Hood kostenlos mit unserem Rechtstexter.
Hier können Sie sich zudem ein kostenloses Whitepaper für
Ihre Widerrufsbelehrung herunterladen.

Preisangaben

Auf Platz drei
lagen letzten Monat fehlerhafte Preisangaben. Wieder wurden besonders oft fehlende
Grundpreisangaben
bei Google Shopping abgemahnt. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in
Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise
angeben. Hier
finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.

Produktkennzeichnung

An vierter Stelle standen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Hier ergingen die meisten Abmahnungen im Lebensmittelrecht, besonders oft fehlten die Angaben zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer.

Abgemahnt wurden jedoch auch Verstößen bei gesundheitsbezogenen Angaben. Die Werbung mit sog. Health Claims ist durch die EU streng reglementiert.

Verstöße gegen das Verpackungsgesetz

Auf Platz
fünf liegen diesen Monat Verstöße gegen das Verpackungsgesetz.
Nach § 9 Abs. 1 VerpackG sind Hersteller verpflichtet, sich vor dem
Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der
Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Vom Begriff des „Herstellers“ werden
jedoch auch
Online-Händler erfasst
.

Sonstige
Verstöße

Andere
Verstöße betrafen Markenrechtsverletzungen, irreführende Lieferzeitangaben, fehlerhafte
Garantiewerbung
, unzulässige
Rechtswahlklauseln
, Newsletterversand
ohne Einwilligung
und irreführende Werbung mit dem CE-Kennzeichen.

Häufig wurden auch unwirksame AGB-Klauseln abgemahnt. Nutzen Sie auch für Ihre AGB unseren kostenlosen Rechtstexter und erstellen Sie in wenigen Minuten Ihre individuellen Rechtstexte.

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