Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei sind sie häufig vermeidbar. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.
Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.
Im Januar zählten die Kanzlei Sandhage (20 %) und der IDO (16 %) zu den häufigsten Abmahnern.
Der Großteil der Verstöße betraf erneut die Verletzung von Informationspflichten. eBay-Händler (60 %) waren diesen Monat wieder besonders betroffen.
Informationspflichten
Letzten Monat stand abermals die Verletzung von Informationspflichten an erster Stelle. Den Großteil machten hierbei fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform aus. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Dieser Link muss klickbar sein. Diese Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen. Andere Verstöße betrafen erneut fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung, zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss und zu technischen Mitteln gegen Eingabefehler.
Widerrufsrecht
Auf Platz zwei standen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Der häufigste Grund für Abmahnungen war wieder einmal die Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen, obwohl das „neue“ Widerrufsrecht bereits seit 2014 gilt. Häufig fehlte auch das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist.
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Produktkennzeichnung
Gleichauf mit den Verstößen gegen das Widerrufsrecht standen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Hier ergingen die meisten Abmahnungen im Lebensmittelrecht, wegen falscher Textilkennzeichnung und wegen Verstößen bei gesundheitsbezogenen Angaben. Die Werbung mit sog. Health Claims wurde durch die EU streng reglementiert. Abgemahnt wurden jedoch auch fehlende Warnhinweise beim Verkauf von Spielzeug.
AGB
An vierter Stelle standen letzten Monat unwirksame AGB-Klauseln. Häufig werden AGB-Klauseln aus denselben Gründen abgemahnt. Hier haben wir eine Liste mit unzulässigen AGB-Klauseln für Sie zusammengestellt, die immer wieder Anlass für Abmahnungen bieten.
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Markenrechtsverstöße
An fünfter Stelle standen Markenrechtsverletzungen. Das Gesetz räumt dem Markeninhaber diverse Rechte und Ansprüche ein. Worauf Sie bei der Benutzung fremder Marken achten müssen, haben wir in folgendem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Sonstige Verstöße
Sonstige Verstöße betrafen fehlerhafte Garantiewerbung. Der Verbraucher ist bereits vor Vertragsschluss über die Garantiebedingungen zu informieren. Diese Informationen können im Rahmen der Produktbeschreibung oder über einen sprechenden Link zur Verfügung gestellt werden.
Andere Verstöße betrafen und fehlerhafte Grundpreisangaben, Newsletterversand ohne Einwilligung und Versandangaben.
Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com
Kann man diese unsäglich OS-Plattform unbeachtet lassen wenn man auf den internationalen Versand verzichtet?
Nein
Auf welcher Grundlage beziehen sich die Daten?
Sieht irgendwie witzlos aus, ohne Quellenangaben
Alle hier bei uns gemeldeten und/oder bearbeiteten Abmahnungen
Das ist schon eine eigenartige Darstellung. Es stehen ja auch keine absoluten Zahlen da. Aus wie vielen Fällen besteht die Gesamtheit? 7 Fälle? 19 Fälle? 132 Fälle?
Das ist das kleine Einmaleins was hier nicht ansatzweise beherrwird