Der DIHK berichtet heute über einen Antrag der Koalitionsfraktionen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bis zum 01.09.2018 Änderungen des UWG zu entwerfen, um missbräuchliche Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen zu verhindern. Damit nimmt das Thema politisch Fahrt auf.

Nach Inkrafttreten der DSGVO geht die Angst um, Verstöße könnten erfolgreich abgemahnt werden. Zwar ist juristisch noch nicht geklärt, ob neben Behörden-Bußgeldern und Abmahnungen durch Verbände auch Mitbewerber-Abmahnungen erfolgreich sein können. Gleichwohl kursieren schon solche Abmahnungen und verursachen den Beteiligten einmal mehr Stress und Arbeit.

Eindämmung aller Abmahnungen

Die Koalitionsfraktionen wollen nun nicht nur Abmahnmissbrauch im Zusammenhang mit der DSGVO eindämmen, sondern das Problem grundlegend angehen. Der Antrag umfasst daher das gesamte Thema des missbräuchlichen Abmahnwesensund kommt der Forderung zahlreicher Verbände nach einer gesetzlichen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs entgegen.

Hierzu Hildegard Reppelmund vom DIHK:

Hier besteht auch aus Sicht des DIHK dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Lösungsvorschläge sind in dem gemeinsamen Verbändepapier gegen Abmahnmissbrauch enthalten.

An dem Papier habe ich selbst auch als Vorsitzender des Gutachterausschusses für Wettbewerbsfragen mitgewirkt und mich insbesondere dafür ausgesprochen, dass Vertragsstrafen nicht dem Abmahner, sondern der Staatskasse zugute kommen.

DSGVO bringt Bewegung

Das Thema Abmahnmissbrauch beschäftigt derzeit alle Fraktionen, wie bei der Anhörung im Petitionsausschuss am 11.06.2018 deutlich wurde. Besonders die Sorge vor Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO bringt Druck in die politische Diskussion, das Thema ist jedoch schon seit Jahren ein Dauerbrenner.

Hierzu der DIHK:

Die CDU/CSU-Fraktion wollte für Abmahnungen wegen der DSGVO für eine begrenzte Zeit den Abmahnkostenersatz und die Vertragsstrafe aussetzen. Das sollte noch ganz kurzfristig in das Gesetzgebungsverfahren der Musterfeststellungsklage eingebracht werden und hätte damit schon im Juli in Kraft treten können …

Die SPD hat aber Gegenwehr geleistet mit dem Argument, man wolle keine Sonderlösung für den Datenschutz, sondern eine Lösung für das ganze Problem des Abmahnmissbrauchs.

Problem grundlegend angehen

Nun haben sich die Koalitionsparteien darauf geeinigt, einen Entschließungsantrag einzubringen mit der Aufforderung an die Bundesregierung, bis zum 01.09.2018 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Er ist Teil der Beschlussempfehlung des Bundestags-Rechtsausschusses.

Um zu verhindern, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen mit ungerechtfertigten Abmahnungen oder sonstigen Zahlungspflichten überzogen werden, bedürfe es einer gesetzlichen Klarstellung. Die ergänzenden Maßnahmen seien in das Gesamtvorhaben der Bundesregierung einzubetten, den Missbrauch des Abmahnungsrechts weiter einzudämmen und damit zu verhindern.

“Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
1. einen Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch bis zum 1. September 2018 vorzulegen;
2. darin insbesondere den Sorgen vor Abmahnmissbrauch von kleinen und mittelständischen Unternehmen … Rechnung zu tragen…
3. darin insgesamt geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorzulegen.“

Fazit

Es ist zu begrüßen, dass die DSGVO nun die Diskussion um missbräuchliche Abmahnungen beschleunigt. Allerdings sind DSGVO-Abmahnungen derzeit noch kein Problem und auch durchaus fragwürdig. Die Aktivlegitimation der Akteure ist in vielen Fällen noch zu klären.

Seit Jahren gibt es jedoch ein Problem mit Abmahnungen kleinster Formal-Verstöße z.B. gegen fernabsatzrechtliche Informationspflichten, insbesondere durch fragwürdige Vereine. Hierüber hatte kürzlich auch Frontal21 berichtet.

Der Gesetzgeber sollte daher nun keinen hektischen Schnellschuss machen, sondern das Problem grundlegend und mit Sachverstand angehen. Insofern ist der Antrag der Koaltionsparteien ein Schritt in die richtige Richtung. Die Vorschläge der Bekämpfung des Abmahnunwesens liegen längst auf dem Tisch, und auch die politische Absicht ist bereits im Koalitionsvertrag bekundet.

Auch wenn die DSGVO also nicht Quell allen Abmahnübels ist, so wird sie nun doch hoffentlich zum Katalysator der Politik, dem deutschen Abmahnunwesen endlich einen deutlichen Riegel vorzuschieben, der seit Jahren überfällig ist.

 

 

image_pdfPDFimage_printDrucken