Wer einen B2B-Shop betreibt, musste bisher strenge Regeln einhalten, um nicht doch alle verbraucherschützenden Vorschriften erfüllen zu müssen. Der BGH hat diese Regelung nun jedoch gekippt. Was das genau für Onlinehändler bedeutet, erklären wir im Video.
Studium des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts an der Universität Siegen, Abschluss als Diplom-Wirtschaftsjurist, einschließlich einjährigem Auslandsstudium an der National & Kapodistrian University, Athen. Von Oktober 2008 Mitarbeiter der Trusted Shops GmbH. Autor zahlreicher Fachbeiträge und Referent zum Thema E-Commerce Recht.
mal eine Frage zum Verständnis:
wir bedienen beide Seiten ( B2B und B2C ), Für B2B haben wir im Shop spezielle Händler AGBS und dann auch andere Preise!
Wir möchten aber den Handel schützen indem wir uns immer den Nachweis des Gewerbes zeigen lassen, damit wir wirklich Händlerpreise weitergeben, deren Anfrager sich legitimiert haben.
Sonst könnt ja jeder behaupten er wäre Händler und genießt Konditionen obwohl er sich als normaler Verbraucher entpuppt. Dann wäre der Großhandel in kurzer Zeit kaputt.
Meine Frage konkret:
Können wir als Großhändler jetzt immer noch den Händler “zwingen”, dass er uns den Gewerbenachweis zeigen muss- bzw, können wir Ihm die Händlerkonditionen verweigern, wenn er dies nicht tut und wir den Verdacht hegen, dass dieser ein Verbraucher ist.
Hallo,
mal eine Frage zum Verständnis:
wir bedienen beide Seiten ( B2B und B2C ), Für B2B haben wir im Shop spezielle Händler AGBS und dann auch andere Preise!
Wir möchten aber den Handel schützen indem wir uns immer den Nachweis des Gewerbes zeigen lassen, damit wir wirklich Händlerpreise weitergeben, deren Anfrager sich legitimiert haben.
Sonst könnt ja jeder behaupten er wäre Händler und genießt Konditionen obwohl er sich als normaler Verbraucher entpuppt. Dann wäre der Großhandel in kurzer Zeit kaputt.
Meine Frage konkret:
Können wir als Großhändler jetzt immer noch den Händler “zwingen”, dass er uns den Gewerbenachweis zeigen muss- bzw, können wir Ihm die Händlerkonditionen verweigern, wenn er dies nicht tut und wir den Verdacht hegen, dass dieser ein Verbraucher ist.
Viele Grüsse
Marco Quirino
Hallo,
strenger als die Rechtsprechung dürfen Sie im B2B-Handel gerne sein.