Der Online-Handel ist durch eine Reihe von Vorschriften reguliert, alle stehen unter der Überschrift “Verbraucherschutz”. Die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern beraten heute in Dresden über noch strengere Regelungen.

Die Minister wollen sich unter anderem damit beschäftigen, dass Verbraucher besser vor gefälschten Testberichten und Bewertungen im Internet geschützt werden.

Gefälschte Testberichte und Bewertungen

Dazu sagte die hessische Staatssekretärin Beatrix Tappeser:

“Beim digitalen Verbraucherschutz heißt das, gegen immer öfter auftretende gefälschte Testberichte und Produktbewertungen vorzugehen. Aber auch den Lebensmittelbetrug nehmen wir in den Fokus: Denn hier kann es nicht nur zu finanziellen, sondern auch schweren gesundheitlichen Schäden kommen. […]

Gefälschte Bewertungen oder falsche Nachrichtenartikel führen in die Irre und können zu einer falschen Kaufentscheidung verleiten.

Darum möchten wir, dass Plattformbetreiber von Nutzerinnen und Nutzern aufgefordert werden können, Einträge zu löschen.”

Alles schon gesetzlich geregelt

Warum die Minister hier Handlungsbedarf sehen, erschließt sich nicht.

Die Werbung mit gefälschten Test ist bereits heute nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG irreführend und damit natürlich unzulässig. Einer weiteren Regelung dazu bedarf es also nicht.

Auch die Werbung mit Fake-Bewertungen ist heute bereits irreführend und damit unzulässig. Auch hier bedarf es also keiner weiteren gesetzlichen Regelung.

Was es bringen soll, wenn Nutzer das Löschen von Einträgen fordern können, ist ebenfalls nicht ersichtlich. Letztlich ist der Plattformbetreiber in der Pflicht, nur echte Bewertungen zu veröffentlichen. Er muss prüfen, über Bewertungen echt sind oder nicht. Er darf gar nicht einfach so auf die Löschungsforderung von Nutzern reagieren.

Denn entfernt er dann – nur weil ein Nutzer dies fordert – eine echte negative Bewertung, stellt sich ein Bewertungssystem insgesamt als irreführend dar.

Fehlende Kompetenz

Aber beraten können sich die Verbraucherschutzminister ja zu diesen Themen. Regeln können sie ohnehin nichts in diesem Bereich, da es ihnen hierfür an der notwendigen Kompetenz fehlt.

Denn im Bereich Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht liegt diese in Brüssel bei der EU. Das Wettbewerbsrecht ist europaweit vollharmonisiert und kann durch die nationalen Gesetzgeber nicht geändert oder erweitert werden.

Sinnvoller wäre es da aber, sich mit Themen zu beschäftigen, die wirklich wichtig und nicht bereits im Gesetz geregelt sind.

Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com

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