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Energiekennzeichnung: vzbv lobt Online-Handel

EnergiekennzeichnungDer Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben einen Marktcheck hinsichtlich der Energiekennzeichnung von Produkten gemacht. Knapp 100.000 Haushaltsgeräte wurden geprüft. Der Online-Handel wurde dabei lobend erwähnt.

Zahlreiche Produkte müssen offline wie online strenge Pflichten hinsichtlich der Energieeffizienzklasse und weiteren Informationen erfüllen.

40 Online-Händler und stationäre Einzelhändler haben vzbv und BUND unter die Lupe genommen. Fast 100.000 Produkte haben sich die beiden Organisationen angeschaut und genau geprüft, ob die entsprechende Energiekennzeichnung überhaupt vorhanden bzw. korrekt war.

Online-Handel stark gebessert

Seit 1.1.2015 gelten für den Online-Handel neue, strenge Pflichten hinsichtlich der Energiekennzeichnung. Das elektronische Etikett und das elektronische Produktdatenblatt müssen im Online-Handel bereitgestellt werden. Aber nicht irgendwie – entsprechende EU-Verordnungen machen genaue Vorgaben.

War Anfang des Jahres 2015 noch jedes dritte Produkt im Online-Handel fehlerhaft oder gar nicht gekennzeichnet, war das zum Zeitpunkt der Überprüfung nur noch jedes siebente Produkt.

Das ist selbstverständlich eine tolle Entwicklung. Der Online-Handel hat die (sehr komplizierten) Regeln also gut umgesetzt.

Es gibt aber auch hier noch Verbesserungspotential. Wichtig für Händler ist: Eine fehlerhafte oder fehlende Energiekennzeichnung kann abgemahnt werden.

Überarbeitung des Energie-Etiketts

Die EU will derzeit das Energie-Etikett überarbeiten und die Plusse bei den Klassen A+, A++, A+++ entfernen und wieder zu einer Skala von A bis G zurückkommen.

Hoffentlich wird dann auch die Kennzeichnungsvorschrift für Lampen und Leuchten überarbeitet, damit auch bei diesen Produkten Händler wissen, wie sie korrekt zu kennzeichnen sind.

Fazit

Eine gute Nachricht für den Online-Handel: Große Verbesserung bei der Energiekennzeichnung von Produkten. Weiter so! Beobachten Sie (weiterhin) die Entwicklungen, wenn Sie kennzeichnungspflichtige Waren verkaufen und reagieren Sie, sobald es Änderungen gibt. (mr)