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EU will Verbraucherschutz (schon wieder) verändern

europa11Zum 13. Juni 2014 musste die Verbraucherrechte-Richtlinie von den Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Nun hat die Kommission angekündigt, sie wolle schon wieder den Verbraucherschutz in den einzelnen Mitgliedstaaten angleichen, um grenzüberschreitenden Online-Handel einfacher zu machen.

In der Presse wird derzeit davon berichtet, dass die EU-Kommission an Plänen arbeite, um den Verbraucherschutz EU-weit anzugleichen (zum Bericht auf heise.de oder hier zum Bericht auf faz.net). Die konkreten Papiere sollen Anfang Dezember vorgestellt werden.

Was soll geändert werden?

Die EU-Kommission will nach den Berichten nicht etwa Fehler innerhalb der Verbraucherrechterichtlinie korrigieren. Sie will vielmehr neue Bereiche regulieren.

Nach den Berichten plant die EU die Gewährleistungsfrist für “im Internet erworbene Produkte, die der Kunde nicht mit Geld, sondern mit seinen Daten bezahlt” auf europaweit zwei Jahre zu harmonisieren. Der stationäre Handel solle nicht mit reguliert werden, dort bleiben die bisherigen Richtlinien bestehen.

Was konkret das für Waren sein sollen, bleibt unklar. Denn im Online-Handel bezahlt der Verbraucher letztlich die Waren noch immer mit Geld.

Weiter heißt es dann (bei faz.net):

“Im Auge hat sie vor allem solche Angebote, in denen ein Unternehmen die Nutzung bestimmter Angebote an eine Registrierung oder generell an umfassende Angaben persönlicher Daten knüpft.”

“Die Nutzung bestimmter Angebote” ist aber etwas anderes als der Kauf von Waren. Wenn ein User sich ausführlich registrieren muss, um z.B. ein Experten-Forum nutzen zu können, ist das kein Warenkauf und ein Gewährleistungsrecht macht in dem Bereich auch keinen Sinn.

Bei digitalen Inhalten – dem zweiten Feld, welches die Kommission regulieren möchte – soll der Anbieter in Zukunft sicherstellen, dass der Kunde dies dauerhaft und ohne jede zeitliche Beschränkung nutzen kann.

Musik oder PC-Spiele müssen also auf ewig funktionieren. Ist das nicht gewährleistet, muss der Kunde sein Geld erstattet bekommen.

Warum das Ganze?

Der Grund für den Vorschlag der Kommission liegt darin, dass der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU nicht in Schwung kommen will.

Den Grund dafür sieht die Kommission wiederum darin, dass die Gewährleistungsrechte in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt sind.

Fazit

Erneut will die EU den Online-Handel regulieren. Man kann nur hoffen, dass dabei nicht erneut überflüssige Informationspflichten herauskommen. Den angegebenen Grund für den fehlenden grenzüberschreitenden Handel sollte man hinterfragen. Ich denke nicht, dass dies an unterschiedlichen Gewährleistungsrechten liegt. Die sind dem Verbraucher zunächst mal egal – sofern er sie überhaupt kennt. Tatsächlich dürfte die mangelnde Lust am CrossBorder-Kauf wohl an zu hohen Versandkosten liegen (wofür der Händler nichts kann, sondern die Versanddienstleister).

Sobald die konkreten Dokumente der Kommission vorliegen, werden wir Sie natürlich auf dem Laufenden halten, vielleicht wird dann klarer, was die Kommission wirklich will. (mr)