Ein Dokument namens AGB zu besitzen, ist keine gesetzliche Pflicht, aber alltägliche Realität. Hintergrund sind die zahlreichen Informationspflichten, die ein Online-Händler erfüllen muss. Würden diese Texte tatsächlich von Verbrauchern gelesen werden, würde das insgesamt 67 Arbeitstage dauern.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz twitterte gestern:

67 Arbeitstage!

Dr. Martin Schirmbacher, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Härting, fand in seinem Antwort-Tweet an das Ministerium auch schnell den Schuldigen für diese unglaubliche Zeitverschwendung aus:


Dem kann man nur zustimmen!

Allein die Widerrufsbelehrung inkl. der Zwangsinformation über das Muster-Widerrufsformular ist länger als eine A4-Seite.

Eine der unnötigsten Informationen ist in meinen Augen die darüber, ob der Vertragstext nach der Bestellung gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist (Art. 246c Nr. 2 EGBGB) – das interessiert doch wirklich niemanden, um nur ein Beispiel zu nennen.

Abmahnungen wegen fehlerhafter AGB

Dazu kommt, dass lange AGB auch angreifbar machen können. Denn schnell entstehen Fehler, die von Mitbewerbern oder Verbänden abgemahnt werden können.

Auch diese Gefahr würde sinken, wenn die Informationspflichten massiv reduziert werden.

[whitepaper]

Bildnachweis: fotogestoeber/shutterstock.com

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