IHKDie Rechtslage für den Online-Handel ist sehr kompliziert. Sie sollen sich aber auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren: Das Verkaufen und den Kundenservice. Damit Sie sich nicht ständig mit rechtlichen Belangen befassen müssen, möchten wir Sie auf zwei kostenlose Veranstaltungen zum Thema “Online-Shops rechtssicher gestalten” hinweisen.

Damit sich Online-Händler praxisnah und auch vor Ort über die rechtlichen Anforderungen und Entwicklungen informieren können, ist es zu einer guten Tradition geworden, dass Trusted Shops Rechtsexperte Martin Rätze bei verschiedenen Industrie- und Handelskammern als Referent zu diesen Themen spricht.

Tuttlingen, 4. Mai 2015

Die erste Informationsveranstaltung wird gemeinsam von der IHK Hochrhein-Bodensee und der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg durchgeführt.

Sie findet am Montag, den 4. Mai 2015, 15 bis 18 Uhr bei der BBT Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH in Tuttlingen statt.

Mitglieder der IHK Hochrhein-Bodensee können sich hier online zu der Veranstaltung in Tuttlingen anmelden.

Mitglieder der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg können sich hier online zu der Veranstaltung in Tuttlingen anmelden.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Heidenheim, 5. Mai 2015

Einen Tag später, am Dienstag, den 5. Mai 2015 ab 15 Uhr findet die zweite Veranstaltung, durchgeführt von der IHK Ostwürttemberg, in Heidenheim statt.

Die Mitglieder der IHK Ostwürttemberg können sich hier online zu der Veranstaltung in Heidenheim anmelden.

Auch die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenlos.

Online-Shops rechtssicher gestalten

Inhaltlich beschäftigen sich beide Veranstaltungen mit der Frage, welche Pflichten ein Online-Händler erfüllen muss. Dabei soll insbesondere die Rechtsprechung seit Inkrafttreten des neuen Verbraucherrechtes zum 13. Juni 2014 im Fokus stehen.

Aber es soll auch ein Blick in die Zukunft gewagt werden. Was erwartet den Online-Handel? Zwei Gesetze sollen noch in diesem Jahr kommen: Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und eine Änderung des Unterlassungsklagengesetzes, durch die auch Verbraucherverbände wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht klagen können sollen.

Abgerundet werden die Veranstaltungen durch das Thema Kundenbewertungen. Können sich Händler gegen negative Bewertungen wehren? Und wenn ja, wie?

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Ihre Fragen in der Veranstaltung stellen können.

Haben Sie schon jetzt Fragen, die Sie gerne speziell in der Veranstaltung geklärt haben möchten? Dann melden Sie sich bei uns, in dem Sie Ihre Frage einfach unten in dem Kommentarfeld hinterlassen.

Weitere Veranstaltungen

Sie kommen nicht aus den Regionen dieser drei Industrie- und Handelskammern und können daher nicht an den Veranstaltungen teilnehmen?

Wir möchten Sie bereits jetzt auf weitere, schon fest geplante Veranstaltungen hinweisen:

Am 18. Mai 2015 geht es bei der IHK Karlsruhe um die Pflichten für Online-Händler und am 11. Juni bei der IHK Stuttgart. Über beide Veranstaltungen werden wir zeitnah noch separat informieren.

Darüber hinaus können Sie natürlich immer bei Ihrer IHK anfragen, ob entsprechende Veranstaltungen geplant sind oder anregen, solche Veranstaltungen auch einmal in Ihrem Kammer-Bezirk durchzuführen.

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