Vor einiger Zeit erregte ein Fall in Augsburg großes Aufsehen: Ein Online-Händler verklagte einen seiner Kunden auf Zahlung von rund 70.000 Euro Schadenersatz. Angeblich sei dieser Schaden wegen einer negativen Bewertung entstanden, wegen der sein amazon-Account gesperrt wurde.
Jetzt wurde das Urteil gesprochen.
Das Landgericht Augsburg hat heute sein Urteil im “Fliegengitter-Prozess” gefällt.
Wie zu erwarten war, muss der Kunde die eingeklagten 70.000 Euro Schadenersatz nicht zahlen. Das Gericht wies die Klage als unbegründet ab, so Medienberichte. Allerdings hat sich das Gericht wohl nicht inhaltlich mit dem Schadenersatzanspruch beschäftigt. Berichten zufolge hatte der Kläger einen Beweisantrag zu spät gestellt, sodass die Klage aus prozessualen Gründen abgewiesen wurde.
Das Gericht wollte wohl noch einen Vergleich zwischen beiden Parteien erreichen, dies lehnten aber beide Seiten ab.
Was war geschehen?
Der Shop erhielt von dem Kunden eine negative Bewertung. Daraufhin drohte der Shop mit Anwälten und Klage. Das wiederum meldete der Kunde amazon, woraufhin der Händler-Account gesperrt wurde.
Für diese Sperrung machte der Händler den Kunden verantwortlich und wollte die Summe von 70.000 Euro Schadenersatz (unter anderen 39.000 Euro entstandener Schaden sowie weiterer Ersatz für zukünftigen Schaden).
Die Klage wurde nun abgewiesen.
Fazit
Händler, die eine negative Bewertung erhalten, sollten nicht zuerst dem Kunden mit Anwälten und Klagen drohen, sondern versuchen, den Sachverhalt zu klären. Negative Bewertungen sind ärgerlich, gehören aber dazu, sei es, weil wirklich mal etwas falsch gelaufen ist oder weil der Kunde mal einen schlechten Tag hatte. Wie Sie mit negativen Bewertungen richtig umgehen können, haben wir Ihnen hier erklärt. (mr)
Ich glaube dieser Vorfall wird noch lange nicht in Vergessenheit geraten. Deswegen ist das beschriebene Fazit sehr gut und auch logischer weise nachvollziehbar.
Hallo…. das Gericht hat sich garnicht genau damit beschäftigt wegen ein Verfahrensfehler wurde es abgewiesen. Der Kläger zieht sowieso vor das OLG und das mit RECHT!
Noch liegt das Urteil nicht im Volltext vor. Und dem Händler wird auch vor dem OLG nicht gelingen, einen Schaden von 70.000 Euro wegen einer (!) negativen Bewertung nachzuweisen. Wäre das Risiko, einen Verlust von 70.000 Euro wegen einer negativen Bewertung zu erleiden, tatsächlich vorhanden, würde kein unternehmerisch denkender Mensch ein Bewertungssystem einsetzen.
Wäre in diesem Fall nicht eher Amazon zu verklagen, da Amazon unverhältnismäßig gehandelt hat, indem Amazon den Händler gesperrt und damit seiner Vertriebsmöglichkeit beraubt hat?
Der Meinung bin ich auch.
Mal abgesehen davon, dass ich das Vorgehen des Händlers auch für Banane halte – der aktuelle Sachstand des Verfahrens rechtfertigt die euphorische Überschrift “endlich Klarheit” nun keineswegs, denn in der inhaltlichen Sache wurde ja mitnichten entschieden.
Wäre es nicht besser gewesen, der Händler hätte sich mit dem Problem an sich beschäftigt. Die Sperrung kam doch erst zustande nach dem der Händler seinem Kunden mit Anwalt und Klage gedroht hat. Ich halte diesen Weg nicht für den richtigen. Als Kunde hätte ich mich auch bei Amazon beschwehrt. Die Sperrung hat der Händler meiner meinung nach selbst zu verantworten.
Herr Rätze schreibt: “Wäre das Risiko, einen Verlust von 70.000 Euro wegen einer negativen Bewertung zu erleiden, tatsächlich vorhanden, würde kein unternehmerisch denkender Mensch ein Bewertungssystem einsetzen.” Das Risiko IST vorhanden, denn eine dahergelogene Bewertung ist tatsächlich in der Lage, einen solchen Schaden zu verursachen. Umso wichtiiger ist es, diesem – und somit allen – Kunden vor Augen zu führen, daß das Internet weder ein rechtsfreier noch ein anonymer Raum ist, und daß es Folgen hat, unwahre Behauptungen mittels einer Bewertung zu verbreiten.
Das Umfeld, in dem der Händler sich in diesem Fall bewegt, ist jedoch auch denkbar ungünstig: Amazon und ihr zum Haareraufen stubider, blinder und nicht nachzuvollziehbarer Umgang mit Streitfällen zwischen VK und Kunden verschlimmerte alles, als der VK gesperrt wurde, das Einfrieren einer fünfstelligen Summe im VK-Account bei nur 22 Euro Warenwert ist als hirnrissig zu bezeichnen. Allerdings: Wer den Text der Bewertung kennt, um die es hier geht, würde nie so ein Fass aufmachen, wie es der Kläger getan hat. Aber das Schadenspotential einer Bewertung steht für mich außer Frage. Wegen eines Formfehlers wurde die Klage abgewiesen – schade, eine Verurteilung des Kunden hätte Signalwirkung gehabt.
Aber nicht die Bewertung des Kunden war für die Sperrung des Händlers verantwortlich, sondern die Drohung des Händlers gegenüber dem Kunden.
Negative Bewertungen insgesamt mögen entsprechende Schäden verursachen (wobei sich dann der Händler eher fragen sollte, was er falsch macht, wenn er ständig negativ bewertet wird). Aber eine einzige negative Bewertung wird niemals einen Schaden von 70.000 Euro verursachen – das kann man mir nicht erzählen. Und wenn es der Händler hier in dem Verfahren noch nicht einmal schafft, die Unwahrheit der Behauptung unter Beweis zu stellen, da fragt man sich schon, welche Motivation der Händler hatte. Es ging ihm offensichtlich überhaupt nicht um die Bewertung.
Als Kunde würde ich es mir auch nicht gefallen lassen, bei einer negativen Bewertung gleich mit Anwalt und Gericht bedroht zu werden. Ich lasse mir doch nicht den Mund verbieten wenn die Ware wirklich eine Macke hat.
Wenn der Händler gleich die Keule rausholt muss er sich nicht wundern, wenn er in den Konter läuft – und dass eine Plattform auf so rabiate Händler verzichten kann ist nachvollziehbar.
Mal so nebenbei *g*, von unseren Kunden leben wir doch und die müssen gehegt und gepflegt werden.
P.S.: ich meine in Erinnerung zu haben, es ging *nur* um eine unverständliche Gebrauchsanweisung –
Die Bewertung lautete:
“Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!”
Wenn ich schon wieder lese “das Internet ist kein rechtsfreier Raum” dreht sich mir der Magen um. Habt ihr, den ihr hier solch einen geistigen D*nnsch*ss von euch gebt eigentlich mal mit dem Fall befasst? Ein Händler, der so derart uneinsichtig und kundenunfreundlich ist hat solch eine schlechte Bewertung und den Rausschmiss bei Amazon verdient und Kunden in Deutschland steht das Verfassungsmässige Recht auf freie Meinungsäußerung zu. Punkt! Außerdem fliegt ein Händler nicht bei der ersten kleinen Kundenbeschwerde bei Amazon raus, das war sicher nicht die erste Beschwerde und welcher Unternehmer meint, der Händler hat Recht, der soll mir bitte seinen Firmennamen und Shopnamen schicken, damit ich ihn in Zukunft meide.
Was ist eigentlich aus “Der Kunde ist König” geworden?
Patrick Steinke
Wegen solch EINER “negativen” Bewertung solch einen Aufstand zu veranstalten, ich hau mich weg… Meiner Meinung nach, gibt es schlimmeres.