Wer jetzt mit “Nein” antwortet, hat den falschen Beruf gewählt. Aber Spaß beiseite. Viele Shopbetreiber beschäftigt die Frage, ob sie nach dem 13.06.2014 die Retourenkosten ihren Kunden auferlegen sollen. Eine Entscheidungshilfe kann ein neu entwickelter Retourenkosten-Kalkulator sein.
Die großen Online-Händler haben sich schon entschieden. Sie werden die Retourenkosten im Widerrufsfall nach dem in Kraft treten des neuen Verbraucherrechts für ihre Kunden übernehmen und verkündigen dies auch bereits auf allen Kanälen.
Doch viele Shopbetreiber sind noch unentschlossen, zeigt eine Umfrage von Trusted Shops unter mehr als 500 Online-Händlern. Fast 30 Prozent haben sich noch nicht entschieden. Denn Retouren muss man sich finanziell erlauben können. Für diese Unentschlossenen haben Prof. Dr. Bernd Skiera und sein Team einen Retourenkosten-Kalkulator entwickelt.
Damit können Shopbetreiber unter Angaben von Retourenquote, Deckungsbeitrag, Prozess-, Akquisitions- und Versandkosten berechnen, unter welchen Umständen es sich für sie lohnt, Rücksendungen kostenlos anzubieten oder den Kunden in die Zahlungspflicht zu nehmen.
Hier geht es zum Retourenkosten-Kalkulator.
Was muss ich über das neue Verbraucherrecht wissen?
Das neue Verbraucherrecht bringt eine Vielzahl neuer Vorschriften und Regeln mit sich. Trusted Shops bietet für Online-Händler praktische Hilfestellung auf einer Vielzahl unterschiedlicher Kanäle.
Lange dafür gekämpft und alle haben schon wieder Angst, wir werden auf jeden Fall die Retourenkosten zu 100 % an den Kunden weitergeben. Der Kunde kann bei uns ab 20,00 Euro Bestellwert Versandkostenfrei bestellen und davon hat jeder Kunde etwas. Und die Kunden, die hier ein Problem haben, dürfen gerne bei Zalando oder Amazon bestellen.
Retouren und auch Paypal Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir wollen unsere ehrlichen, fairen und die Stammkunden mit Kulanz und Service belohnen. Das geht nur, wenn man die geiz-ist-geil Shopper zur Kasse bittet.
@Frank:
Kosten der Zahlungsart sind im Widerrufsfall zu erstatten.
@Guzzini
Sehen wir genauso, denn im stationären Handel wird dem Kunden ja auch nicht das Parkticket, die Benzinkosten, etc. beim Kauf im Laden erstattet, oder?
@Allen Smithee
Der Vergleich mit dem Ladengeschäft hinkt leider. Denn dort steht dem Kunden auch kein Widerrufsrecht zu. Daher kann man das Widerrufsrecht niemals mit einer Situation im Laden vergleichen.
@Martin Rätze
Das ist uns schon bewusst, dass es dort kein Widerrufsrecht gibt. Wie es aber schon @Frank formuliert hat, …”wollen wir unsere ehrlichen, fairen und vorallem die Stammkunden mit Kulanz und Service belohnen. Das geht nur, wenn man die geiz-ist-geil Shopper zur Kasse bittet”…!?!?
Aber gerne jedem das Seine. Sind wir aber doch als Händler einmal ehrlich, eigentlich zählt doch wirklich nur das was am Ende in der Tasche übrig bleibt, ansonsten macht das Ganze ja keinen Sinn, außer man hat sehr gute Kapitalgeber wie z.B. Zalando, etc.
Die Rücksendekosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt bzw. von der Gutschrift direkt abgezogen. Bei Stammkunden ist man kulanter.
Der Countdown zum neuen Verbraucherrecht rückt immer näher. Wir sind gespannt, welche Auswirkung es auf den Versandhandel haben wird.
Da wir Speditions- und Paketversand anbieten, werden wir auch weiterhin die Rückfracht zahlen müssen, da es keinen vernünftigen Schätzwert für die Belehrung gibt. Wir wissen nicht wo der Kd wohnt (Kassel, Passau), was er bestellt (eine euro-Palette, 4 m lange Pakete), wen er beauftragen würde (hausspedition, dachser), etc. Leider!
Sehr spannend! Von “endlich, jetzt können wir die Retouren-Könige zur Kasse bitten” bis “unseren treuen Kunden werden wir dies nicht zumuten” ist alles dabei. Das wird ein interessanter Sommer 🙂 …
– Christof, http://www.versacommerce.de