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Neues Verbraucherrecht: Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Wenn am 13. Juni 2014 die Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher in Kraft tritt, muss sich der Online-Handel auch auf neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht einstellen. Diese werden wohl erneut erst im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung konkretisiert werden. Wir wollen Ihnen die neuen Ausnahmen vorstellen.

Nach Verbraucherspezifikation angefertigte Waren

Nach geltendem Recht besteht kein Widerrufsrecht für Verträge über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ab 13. Juni 2014 lautet diese Ausnahme in § 312g Abs. 1 Nr. 1 BGB vom Widerrufsrecht:

“Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind”

In der Gesetzesbegründung findet sich für diese neue Formulierung der Ausnahme das Beispiel “nach Maß gefertigte Vorhänge”.

Build-to-Order Produkte

Ob nach neuem Recht weiterhin Verträge über Build-to-Order-Produkte widerrufen werden können, wenn diese lediglich aus Standardbauteilen zusammengestellt sind, wie der BGH dies für die derzeit noch geltende Ausnahme entschieden hat, ist allerdings unklar.

Der BGH stellt in seiner Entscheidung auf eine „individuelle Auswahl“ ab und daher gerade nicht auf jede Ware, bei der irgendeine Auswahl möglich ist, unter die Ausnahme fallen soll.

Die BGH-Rechtsprechung könnte daher weiterhin zur Auslegung des Begriffes „individuell“ herangezogen werden, welcher auch heute noch so im Gesetz verwendet wird.

Dagegen spricht, dass der Wortlaut dieser Ausnahme geändert wird. Bislang ist keine Definition von kundenspezifischen Waren vorhanden. Nun ist einfach von “individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher” die Rede. Seinerzeit hatte der BGH seine eigene Definition geschaffen und eine Zwei-Stufen-Prüfung eingeführt.

Hier werden die Gerichte eine Klärung herbeiführen müssen, um dieses Problem (erneut) zu lösen. Händler müssen sich überlegen, ob sie weiterhin Widerrufe über Build-to-Order-Produkte akzeptieren oder nicht und so evtl. in das Risiko von Abmahnungen und Klagen geraten.

Versiegelte Hygieneartikel

Bisher waren alle Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet waren, vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Diese Ausnahme wurde aus dem Gesetz gestrichen. Allerdings findet sich jetzt eine neue Ausnahme, die für einige Probleme sorgen dürfte:

“Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde”

Welche Waren genau hierunter fallen, ist unklar. Weder die Richtlinie noch die Gesetzesbegründung konkretisieren die Begriffe näher.

In jedem Fall als Hygieneartikel anzusehen sind Artikel, die bestimmungsgemäß mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen, wie z.B. Piercings, Erotikspielzeug (obwohl das OLG Koblenz dies anders sieht), Verhütungsmittel etc. Nicht ausreichend zur Qualifizierung als Hygieneartikel ist ein bloßer unmittelbarer Hautkontakt wie er bei beispielsweise bei Bekleidung gegeben ist.

Denn würde man davon ausgehen, dass der bloße Hautkontakt ausreicht, wäre die komplette Bekleidungsbranche vom Widerrufsrecht ausgenommen, sofern sie ihre Produkte versiegelt versenden und der Verbraucher die Versiegelung entfernen würde. Dies würde aber dem Ziel, ein umfassendes Widerrufsrecht im Fernabsatz zu schaffen, zuwiderlaufen.

Versiegelung

Zusätzliche Voraussetzung dieser Ausnahme ist, dass die Produkte versiegelt geliefert und diese Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Schon im alten Recht spielte die Problematik der versiegelten Ware bei der Ausnahme von Datenträgern eine Rolle. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass für diese Versiegelung auf dem Produkt nicht zwingend das Wort “Siegel” verwendet werden muss. Allerdings muss dem Verbraucher durch eine entsprechende Beschriftung des Siegels klar werden, dass er sein Widerrufsrecht verliert, wenn er dieses entfernt.

[hubspotform whitepaper=”true” title=”Gratis Whitepaper-Download ‘Ausnahmen vom Widerrufsrecht'” image_path=”” image_text=”Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind sehr abstrakt im Gesetz formuliert. Die Rechtsprechung hat sich aber bereits mit mehreren Fällen beschäftigt, die wir übersichtlich für Sie zusammengestellt haben, damit Sie sicher mit Retouren umgehen können.” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”154f09d0-9036-4000-96e1-5db59cfd91da” css=””]

Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com

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