bvh_seminarAb Sommer 2014 gilt in der ganzen EU ein neues Verbraucherrecht. Insbesondere das Fernabsatzrecht erfährt im Rahmen der Vollharmonisierung des EU-Rechts erhebliche Änderungen. Was Shopbetreiber bei der Umsetzung beachten müssen, ist Inhalt einer Seminarreihe in fünf deutschen Städten.

Am 13. Juni 2014 tritt das Umsetzungsgesetz zur neuen Verbraucherrechterichtlinie in Deutschland in Kraft. Es hört sich so an, als sei noch lange Zeit, doch die Gesetzesänderung bringt umfassende Änderungen für das gesamte B2C-Geschäfft.

Gemeinsam mit dem der Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte wird sich der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) zum Ende des Jahres in mehreren Seminaren intensiv mit dem Umsetzungsgesetz und den daraus entstehenden Konsequenzen auseinandersetzen.

Die Veranstalter laden Online-Händler herzlich ein, an einem der folgenden Termine dabei zu sein:

  • Stuttgart, 25.11. 14 Uhr, Haus der Wirtschaft
  • Köln, 29.11. 10 Uhr, GS1 Germany Knowledge Center
  • Berlin, 2.12. 14 Uhr, HÄRTING Rechtsanwälte
  • München, 3.12. 14 Uhr, Fraunhofer Gesellschaft
  • Hamburg, 4.12. 14 Uhr Handelskammer Hamburg

Die Teilnahme an den Seminaren ist kostenpflichtig. Weitere Einzelheiten zu den Veranstaltungen finden Sie hier.

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