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Betrugsversuche: 70 Prozent der Online-Händler waren betroffen

Eine Branchenumfrage unter knapp 600 Shopbetreibern hat ergeben, dass die Mehrzahl der befragten Online-Händler (70 Prozent) Opfer von Warenbetrügern geworden sind. Die Gründe, warum Betrüger nicht als solche identifiziert wurden, sei im Wesentlichen hausgemacht.

Die Umfrage zeigt, dass vom Warenbetrug nicht nur Verbraucher sondern durchaus auch die Online-Händler betroffen sind. Unklar bleibt allerdings, wie und an welchen Indikatoren die Shopbetreiber auf Betrugsversuche aufmerksam geworden sind. Auch auf die Anzahl der erfolgreich durchgeführten Betrugsdelikte und dem daraus entstandene Schaden wird in der Umfrage nicht eingegangen.

Allerdings laden viele Online-Händler Kriminelle geradezu ein, betrügerisch im Shop aktiv zu werden. Denn 85 Prozent der Befragten haben keine Strategien oder Lösungen zur Betrugsprävention im Einsatz. 60 Prozent der Umfrageteilnehmer haben sich sogar bislang nicht mit dem Thema beschäftigt.

Zentrale Datenbank als Lösung?

Die Schnüffelaktivitäten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA und die geplante Vorratsdatenspeicherung durch Innenminister Friedrich führen in Deutschland zu einem Sturm der Entrüstung. Dennoch können sich 95 Prozent der befragten Händler vorstellen, anonyme Daten eines Betrügers aus ihrem Shop in einer zentralen Datenbank zur Betrugsvermeidung anderen Online-Händlern zur Verfügung zu stellen. Fast die Hälfte (47 Prozent) der Umfrageteilnehmer wäre sogar bereit, für die Nutzung dieser Datenbank zu zahlen.

Welche Information in einer solchen Black List gespeichert werden und wie der Gegensatz zwischen Anonymität und Identität der Betrüger aufgelöst werden soll, das bleibt leider im Dunkeln. Die Fragestellung gibt hier kaum Aufschluss, offenbart jedoch ein höchst bedenkenswertes Detail. So heißt es:

“Bei der Frage, ob sich der Online-Händler vorstellen könne, für die Nutzung einer Datenbank, in der bereits auffällige Online-Shopper und Betrüger aufgenommen sind zu zahlen […]”

Wie könnten “auffällige Online-Shopper” definiert werden und welche Instanz würde diese Kriterien mit welcher rechtlichen Legitimation entwickeln? Ein solches Vorgehen birgt die Gefahr, so es denn umgesetzt wird, dass Online-Shopper ohne ihr Wissen dem Betrugsverdacht ausgesetzt würden, obwohl zu keinem Zeitpunkt eine betrügerische Absicht nachgewiesen werden konnte.

Betrugsprävention ist mit Sicherheit ein wichtiges Thema für den Online-Händler. Viele Payment- und Inkassodienstleister bieten dazu entsprechende Lösungen an.