Für die einen sind die Regelungen im deutschen Recht zum Widerrufsrecht ein internationaler Wettbewerbsvorteil, andere wiederum fühlen sich gegenüber den stationären Einzelhändlern benachteiligt. Welche Auswirkungen auf das Tagesgeschäft das Widerrufsrecht tatsächlich hat, wollen wir durch eine Umfrage herausfinden.
Nehmen Sie jetzt teil!
- Warum machen Verbraucher von Ihrem Widerrufs-/Rückgaberecht Gebrauch?
- Wie häufig kommt es zu vermeintlich rechtsmissbräuchlichen Retouren?
- Welche Folgen haben hohe Retourenquoten für die Shopbetreiber?
- Welche Strategien sind im Einsatz, um sie zu vermeiden?
Diese und andere Fragen stellen wir in der Umfrage zum Widerrufsrecht in Deutschland, an der sich Online-Händler ab sofort beteiligen können. Die Fragen lassen sich in wenigen Minuten beantworten.
Ziel der Umfrage ist es, Auswirkungen von Gesetzesänderungen zum Widerrufsrecht zu erfassen, zu analysieren und daraus Forderungen an die Politik abzuleiten. Denn bislang fehlt es an Kennzahlen, welche Belastungen sich durch das Widerrufsrecht für den Shopbetreiber ergeben und wie sich diese auf sein operatives Geschäft auswirken. Dazu wird die Umfrage zukünftig jährlich durchgeführt.
Denn Shopbetreiber müssen schon 2013 mit einigen gravierenden Änderungen beim Widerrufsrecht rechnen. Auslöser ist die neue Verbraucherrechterichtlinie der EU, die bis Herbst 2013 auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Die Umfrage wurde beendet.
Darf ich mal fragen was eine “rechtsmißbräuchliche” Retoure ist? Wie ist diese definiert? Gibt es schon Urteile zur “rechtsmißbräuchlichen” Retouren?
@shopper Aus diesem Grund sprechen wir auch von “vermeintlich rechtsmissbräuchlich”. Aber dennoch vielen Dank für die konstruktive Kritik.
Die Umfrage enthält einen Fehler:
In welchem Umsatzbereich lag Ihr Online-Shop im Jahr 2011?
bis 500000
mehr wie 1 Mio
Da fehlt der Bereich zwischen 500000 und eine Mio
Um es ganz klar zu sagen: Es heißt nicht umsonst WiderrufsRECHT. Insofern ist jeglicher Anschein eines “Missbrauchs” fehl am Platze. Allenfalls dürfte die Frage lauten: Wie würde sich eine gesetzliche Änderung des Widerrufsrecht auf das Onlinegeschäft auswirken? Es gibt mindestens ebenso viele Stimmen, die genau das existierende WiderrufsRECHT als einen der Erfolgsgaranten des Online-Business ansehen. Wie immer im Leben hat diese Medaille natürlich zwei Seiten und führt (für Händler unerfreulich) zu höheren Retourenquoten. Diese Freiheit und insbesondere die Tatsache, dass der Händler ab einem Warenwert von > 40 EUR die Kosten des Rückversands zu tragen hat und das Risiko des Versands trägt, stellen für Verbraucher auch heute noch die wesentlichen Vorteile des eBusiness dar; dies gepaart mit der Möglichkeit Waren ausprobieren und diese trotzdem noch zurückgeben zu können, verschaffen dem eCommerce einen im Vergleich zum stationären Handel signifikaten Wettbewerbsvorteil. Rechnet man dazu noch die wesentlich geringeren Kosten (keine Verkaufsflächen, Personal, etc.), dann bleibt kein Zweifel daran, dass die bestehende Gesetzgebung für alle Beteiligten gut und richtig ist. Jeder Online-Händler, der unter den gegebenen Voraussetzungen nicht in der Lage ist ein profitables Business zu betreiben, sollte sich die Frage stellen, ob er nicht sonst gravierende Fehler in der internen Unternehmensstruktur mit sich “herumschleppt”. *AMEN*
@Torsten
Selbstverständlich gibt es einen Mißbrauch des Widerrufsrechts und es ist vollkommen legitim in solchen Fällen auch von einem Mißbrauch zu sprechen. Auch wenn sich aus solch einem Mißbrauch keine juristischen Folgen ableiten. Jedes Gesetz wird zu einem bestimmten Zweck verabschiedet. Das Widerrufsrecht soll Käufer die Möglichkeit geben die Ware in Augenschein zu nehmen und z.B. die Qualität zu prüfen.
Die Intention des Gesetzes war es nicht Personen die überhaupt keine Kaufabsicht haben, z.B. während der Olympischen Spiele kostenfrei einen Fernseher zur Leihe zu überlassen.
Es ist daher völlig legitim in Fällen insbesondere dann wenn von vorneherein überhaupt keine Kaufabsicht besteht von einem Mißbrauch des Widerrufsrechts zu sprechen.
Im übrigen war anfänglich eine Prüfung wie sie im Ladengeschäft üblich ist – d.h. in Augenscheinnahme und möglicherweise Prüfung der Verarbeitung angedacht. Und nicht Wasserbett befüllen und zwei Wochen probeschlafen.
Und wie kommen Sie eigentlich darauf daß der eCommerce bezüglich der Kosten einen Wettbewerbsvorteil hat? Ich habe sowohl ein Ladengeschäft als auch einen Shop und die Kosten des Online Shops sind beträchtlich höher. Für meinen Laden muss ich nicht mehrere tausend Produktfotos machen, und tausende von Produktbeschreibungen einpflegen. In meinem Laden kann ein einziger Kassierer Dutzende von Kunden abfertigen. Im Shop pro Verkauf die doppelte Anzahl an Personen beschäftigt. Emails müssen beantwortet werden, Artikel aus dem Regal geholt, abgescannt, Rechnungen gedruckt, verpackt und versandfertig gemacht werden, Paketaufkleber gedruckt werden. Und die Artikel für den Onlineshop lagern auch nicht kostenfrei im Wald. Dazu kommen noch Kosten für Online Werbung, Zahlungssysteme, Serverkosten usw.
Zum Wiederholten male: Ohne Widerrufsrecht würde es den Online-Handel in der heutigen Form nicht geben. Es würden nicht in dem heutigen Umfang Schuhe, Kleidung oder Wasserbetten online bestellt werden, wenn die Händler nicht großzügigste, weit über den gesetzlich definierten Rahmen, hinausgehende Rücksendemöglichkeiten bieten.
Den tatsächlichen “Mißbrauch” muss man einfach hinnehmen und einkalkulieren. Das Äquivalent im stationärem Handel ist der Ladendiebstahl.
Ansonsten halte ich aber nichts von Vergleichen zwischen Online-Handel und stationärem Handel. Das sind Äpfel und Birnen, das bekommt man nicht auf einen gemeinsamen Nenner runtergebrochen. Im übrigen haben die großzügegen Rückgaberegelungen auch ihre Auswirkungen auf den stationären Handel. Auch hier bieten die stationären Händler mehr und mehr großzügige Umtausch- und Rückgaberegelungen an, weil sie halt auf Amazon, Zalando und Co. reagieren müssen.
Zum Thema Wasserbetten und Rückgabe: Es ist bei jedem seriösem Wasserbetten-Verkäufer möglich ein neues Wasserbett mehrere Wochen Probe zu liegen – und zwar kostenlos. Ein seriöser Wasserbettenverkäufer kommt sogar vorbei und baut das Bett auf und auch wieder ab. Man kann ein Wasserbett nicht auf Basis von 5 Minuten Probeliegen im Geschäft kaufen. Guckst du hier: http://www.tiefschlaefer.de/Unsere-Garantie-fuer-Sie:_:27.html
Schlaue Händler haben das längst kapiert, dass man mit dem Service eines großzügigen Widerrufsrecht Pluspunkte sammeln kann…