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Anpassungsbedarf beim Einsatz von Google Adsense!

Viele Websiten-Betreiber binden Google Adsense auf ihrer Website ein. Bislang waren diese seitens Google auch korrekt mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichnet und erfüllten damit das presserechtliche Trennungsgebot zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten. Dies ist jetzt jedoch nicht mehr der Fall!

Lesen Sie, wie Sie Abmahnungen vermeiden können!

Wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtet, hat Google seine Anzeige von Google Adsense angepasst. Bisher waren eingebundene Adsense dem deutschen Recht entsprechend mit dem Wort “Anzeige” überschrieben, um eine Trennung von redaktionellem und werblichen Teil einer Website zu gewährleisten.

Jetzt steht an Stelle des Wortes “Anzeige” das Wort “Datenschutzinfo”.

Die rechtlich zwingend vorgeschriebene Trennung ist somit nicht mehr vorhanden, der Einsatz von Google Adsense auf der eigenen Website damit wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.

Ein Bagatellverstoß kann hier nicht angenommen werden, weil die “als Information getarnte Werbung” ein Tatbestand der sog. Black List des UWG ist. Verstöße gegen diese sind immer wettbewerbswidrig.

Beispiel

Eingebundene Adsense sehen nun so aus:

Was ist zu tun?

Wer Adsense weiterhin nutzen möchte, muss den Hinweis “Anzeige” oder “Werbung” selbstständig über die Adsense schreiben. Dies mag – je nach Design der Webite – nicht immer schön aussehen, ist aber zwingend notwendig.

Die Alternative wäre, auf die Anzeige von Adsense vollständig zu verzichten.

Google wurde auf das Problem wohl schon aufmerksam gemacht, hat aber noch nicht reagiert, wie es in dem Beitrag von Dr. Bahr heißt. (mr)

Hinweis:

In einer früheren Version dieses Artikels wurde versehentlich von AdWords statt von Adsense gesprochen. Die eingeblendeten Anzeigen heißen jedoch Adsense. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.