Die sog. Button-Lösung zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet war bereits Gegenstand einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag gab bekannt, dass die Abstimmung über den Gesetzentwurf am 2. März, also nächste Woche Freitag, stattfinden soll.

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Am Freitag, 2. März 2012 ist der 26. Tagesordnungspunkt der Plenarsitzung die “Zweite und Dritte Beratung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr”, in welchem die sog. Button-Lösung enthalten ist. Die Debatte inkl. Abstimmung ist mit 90 Minuten veranschlagt.

In der Meldung des Deutschen Bundestages heißt es hierzu:

“Zur Abstimmung steht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs “zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr” (17/7745). Dazu wird der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung vorlegen.”

Button-Lösung

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes – geplant ist derzeit noch eine dreimonatige Übergangsfrist – muss der Kunde die Zahlungspflicht einer Bestellung ausdrücklich bestätigen. Gibt er seine Bestellung über eine Schaltfläche, also wie im Online-Shop, ab, so muss dieser eindeutig beschriftet sein, z.B. mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen”.

Vorschlag des Rechtsausschusses

Ob der Rechtsausschuss dem Plenum einen Änderungsvorschlag zu dem Gesetzentwurf unterbreitet, steht derzeit noch nicht fest. Dr. Carsten Föhlisch, Leiter Recht der Trusted Shops GmbH und als Experte im Rechtsausschuss anwesend, schlug vor, die Übergangsfrist von drei Monaten zu verlängern, damit den Shopsoftware-Anbietern und IT-Dienstleistern genügend Zeit bleibt, die Shopsysteme umzuprogrammieren.

Sobald der Wortlaut der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vorliegt, werden wir Sie darüber informieren.

Informieren Sie bitte bereits jetzt Ihren Shopsoftware-Anbieter oder IT-Dienstleister, dass demnächst Änderungen am Bestellbutton vorgenommen werden müssen.

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