Die sog. Button-Lösung zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet war bereits Gegenstand einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag gab bekannt, dass die Abstimmung über den Gesetzentwurf am 2. März, also nächste Woche Freitag, stattfinden soll.
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Am Freitag, 2. März 2012 ist der 26. Tagesordnungspunkt der Plenarsitzung die “Zweite und Dritte Beratung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr”, in welchem die sog. Button-Lösung enthalten ist. Die Debatte inkl. Abstimmung ist mit 90 Minuten veranschlagt.
In der Meldung des Deutschen Bundestages heißt es hierzu:
“Zur Abstimmung steht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs “zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr” (17/7745). Dazu wird der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung vorlegen.”
Button-Lösung
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes – geplant ist derzeit noch eine dreimonatige Übergangsfrist – muss der Kunde die Zahlungspflicht einer Bestellung ausdrücklich bestätigen. Gibt er seine Bestellung über eine Schaltfläche, also wie im Online-Shop, ab, so muss dieser eindeutig beschriftet sein, z.B. mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen”.
Vorschlag des Rechtsausschusses
Ob der Rechtsausschuss dem Plenum einen Änderungsvorschlag zu dem Gesetzentwurf unterbreitet, steht derzeit noch nicht fest. Dr. Carsten Föhlisch, Leiter Recht der Trusted Shops GmbH und als Experte im Rechtsausschuss anwesend, schlug vor, die Übergangsfrist von drei Monaten zu verlängern, damit den Shopsoftware-Anbietern und IT-Dienstleistern genügend Zeit bleibt, die Shopsysteme umzuprogrammieren.
Sobald der Wortlaut der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vorliegt, werden wir Sie darüber informieren.
Informieren Sie bitte bereits jetzt Ihren Shopsoftware-Anbieter oder IT-Dienstleister, dass demnächst Änderungen am Bestellbutton vorgenommen werden müssen.
Ein Graus. Da die einzige rechtlich verbindliche Formulierung für den Button laut Gesetzentwurf “kostenpflichtig bestellen” lautet – diese Formulierung aber für normale Onlineshops nicht geeignet und völlig irreführend ist kann man sich darauf einstellen dass es einen Wirwarr von eigenständigen Formulierungsversuchen geben wird, die eine ebenso große Zahl an sich gegenseitig widersprechende Urteile in unterenen Instanzen nach sich ziehen werden. Bis dann drei vier brauchbare Formulierungen höchstrichterlich bestätigt sind, wird es erfahrungsgemäß so locker mal fünf bis sieben Jahre dauern.
Wenigstens geht so den Anwälten und Richtern die Arbeit nicht aus.
Der interessante Unterschied zu frühren Fällen wird jedoch sein, daß jeder für ungültig erkannte Formulierungsversuch nicht nur ein Wettbewerbsverstoß ist, sondern zehntausende, wenn nicht gar hundertausende von ungültigen Verträgen nach sich zieht.
Das wird ein Spaß.
Zahlungspflichtig bestellen? Aber das ist doch falsch, der Kunde kann doch widerrufen. Oder darf er dann erst widerrufen wenn alles bezahlt und verschickt ist?
Kunden werden einen riesen Terror machen…
“Zahlungspflichtig bestellen” ist tatsächlich mal wieder eine weltfremde, lebensferne Bezeichnung aus der Sprache wie sie nur Juristen gebrauchen. Auch andere Wörter wie z. B. “regelmäßig” und “grundsätzlich” werden von Juristen nicht so genutzt wie von 99% der Bevölkerung.
Immerhin ist in der Gesetzesbegründung zu lesen (S. 12): “Beschriftungen wie zum Beispiel „kostenpflichtig bestellen“, zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ lassen dagegen unmissverständlich erkennen, dass mit der Betätigung der Schaltfläche auch eine finanzielle Verpflichtung eingegangen wird.”
Also einfach den Bestell-Button mit “Kaufen” beschriften und jeder weiß was gemeint ist. Damit wird auch dem Gesetz nach einer “entsprechend eindeutigen Formulierung” Genüge getan.
Ich kann dieses Aufwand auch nicht ganz verstehen!
Aber immerhin kann dann kein Kunde mehr sagen: “Aber ich wollte doch ünerhaupt nicht …”
Wenn der Button wirklich ausdrücklich beschriftet ist, hat jeder seine Ruhe.
Nur die Umsetzung kann sich ja ewig ziehen!
Ja das wird wirklich ein Spaß!
Ja, in der Tat: was für ein Spaß! Sicher, gegen Abzocker und Abofallen sieht diese Lösung auf den ersten Blick tatsächlich wie eine Abhilfe aus – für manche unserer Politiker. Wer die Branche kennt, weiss aber, dass die sich mit Sicherheit wieder etwas einfallen lassen. Abgesehen davon: Welchen Abzocker stört schon, wie die Button beschriftet ist? Als ob die sich daran halten würden… Rechtlich abgesichert sind die meisten Abzock-Modelle ohnehin nicht, sodass dieser Button kaum etwas ändern würde. Das einzige Ergebnis wäre demnach, dass alle legalen Shops etc. demnächst diese Conversion-starke Button-Beschriftung einführen, und die CR’s in den Keller gehen. Bei den Abzockern dürften sie dann wohl eher steigen… Ein Hoch auf unsere Politiker.
Scheint einfach in der Umsetzung zu sein für shopbetreiber.
Jedoch bezweifle ich das man das Ziel damit erreicht, somit kommt mir das eher wie kosmetische Beruhigungsarbeit vor oder eine unterschwellige Legalisierung von Abofallen Webseiten.
Man wird hier schon härtere Maßnahmen ergreifen müssen.
Obiges Zitat: “z.B. mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen”.” Dieses “z. B.” sagt mir, das noch andere Formulierungen zugelassen sein werden.
Wie sehen die Vorschläge von Trusted Shops aus, was auf dem Button stehen soll?
Wie muss das dann bei Reisen lauten? “Kostenpflichtig buchen”
selten so einen Humbug gesehen… Beispiel: Kunde sieht seinen Warenkorb gefüllt mit Produkten, Beispiel bei uns steht Gesamtwarenbestellwert und Rechnungsbetrag 500EURO im Formular und dann soll der Kunde auf einen Bestellbutton klicken “zahlungspflichtig bestellen”…????
Hallo, in die Runde!
Der Begriff “kostenpflichtig bestellen” als Button Lösung ist Quark, zumindest für die Shops, die stinknormale Waren an Endkunden versenden. Der Kunde liest dann den neuen Button mit neuer Beschriftung und denkt möglicherweise, daß sein Widerrufsrecht nicht mehr greift, wenn dort steht “kostenpflichtig”. Es kommt dann folgerichtig zu Bestellabbrüchen und weniger Umsatz in den Shops, da der Kunde verunsichert und unter Druck gesetzt wird.
Oder bin ich falsch informiert? ! Gilt diese neue Bezeichnung nur für kostenpflichtige Download- Produkte und Online – Dienstleistungen oder auch für alle Onlineshops mit Verkauf von Waren ( Konsumgüter )?
Dann werden wir uns in der Tat “warm anziehen müssen…”
Da werden wieder schwarze Schafe und ehrliche Händler über einen Kamm geschoren mit der Wirkung, erstere interessiert es nicht und die zweiten haben schon wieder extra Aufwand und Kosten. Und nach der Übergangsphase freuen sich alle schon auf die nächste Abmahnwelle.
Eine interessante Frage wäre, ob und inwieweit der Shopbetreiber z.B. unter Verwendung eines mit * markierten, ergänzenden Satzes darauf hinweisen darf, daß das Widerrufsrecht selbstverständlich seine Gültigkeit behält.
Was ich nicht verstehe – diskutiert wurden z.B. Abofallen – kostenpflichtige Downloads etc. – aber die Mehrheit der hier vertretenen Mitglieder führen einen Handel mit physischen Waren und verkaufen keine Abos mit zwei Jahren Laufzeit…hier muss doch unterschieden werden – bestelle ich Ware online ist diese nicht kostenlos – der Preis steht auf der Produktseite, im Warenkorb und auf der abschließenden Bestellseite – dies ist deutlich zu erkennen – auch ohne die AGB zu lesen… dass Waren zu bezahlen sind ist doch wohl mehr als verständlich – keiner bedient sich in einem Kaufhaus nur weil dort nicht überall steht “zahlungspflichtig mitnehmen” – nun gut – es geht um Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr – ein Online-Shop der mit physischen Waren handelt kann keine Kostenfalle per se sein…
@ Herr Rätze – ich finde auf diese Thematik (physische Waren) wird in diesem Artikel zu wenig eingegangen – außerdem bedarf es nur wenig Zeit (1h) einen z.B. grafischen Button gegen einen anderen auszutauschen… aber eine Übergangsregelung ist gut, denn es braucht auch Zeit bis der allerletzte Shopbetreiber von der Neuerung mitbekommen hat…
Eine völlig weltfremde Lösung, die alle ehrlichen Shops behindert. So legt die Formulierung “kostenpflichtig bestellen” nahe, dass einen in jedem Falle Kosten treffen, was dem Widerrufsrecht gefühlt entgegensteht.
Es dürfte also mit der blödsinnigen Änderung des Button-Textes im Shop noch nicht erledigt sein. Vielmehr muss die entstehende Verunsicherung des Verbrauchers durch zusätzliche Erläuterungen zum nichtsdestotrotz bestehenden Widerrufsrecht (trotz eines “kostenpflichtig bestellen”) wieder aufgelöst werden. Ich hoffe, dass dies gelingt.
Die Politik sollte sich mal den Bürgern, deren Sprache und deren Lebensrealität annähern. Bei der Formulierung “zahlungspflichtig bestellen” muss doch jeder einen Haken dahinter vermuten…
Bei irgendwelchen Abo-Geschichten oder Dienstleistungen, die es auch anderswo gratis gib, kann man das vielleicht noch verstehen. Ich habe jedoch noch keinen Onlineshop gesehen, in dem ich kostenlos bestellen kann. Es sollte also jedem klar sein, dass wenn man in einem Onlineshop bestellt, man auch bezahlen muss.
BITTE BEACHTEN SIE: Es gibt einen aktuellen Beitrag, in dem es um das Ergebnis der Abstimmung am 2.3. geht, hier gibt es auch Tipps zur Gestaltung (z.B. zulässiger Beschriftung des Buttons mit “Kaufen”):
http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/03/02/button-losung-verabschiedet/
Aber meine Herren und Damen,
das ist doch alles viel zu wenig! Denn nachdem es immer noch Menschen oder Politiker gibt, die nicht wissen, daß, wenn Sie ein Produkt, welches ausdrücklich mit einem Preis versehen ist, bestellen, anschließend durch einen Warenkorb geführt werden, der einen Gesamtpreis enthält und dann auf “zur Kasse” klicken, dieses Produkt auch bezahlen müssen, muß eine ganz andere Lösung her! Denn woher sollen die vorgenannten denn wissen, daß sie die Zahlungspflichtigen sind und nicht der Verkäufer?? Also wenn schon dann einen Button “Zahlungspflichtig für den Käufer bestellen”. Anschließend das ganze mit einer deutlich sichtbaren Erklärung versehen, um wen es sich bei der Bezeichnung “Käufer” handelt und alles abwechselnd rot / gelb blinkend darstellen und mit einem deutlichen Signalton hinterlegen.
Seien Sie doch bitte konsequent …
Das heißt, ab sofort kostet der Bestellvorgang Geld und die bestellte Ware muß auch noch bezahlt werden. Das wird für die Kunden teuer. Bei uns wird das Bestellen auch weiterhin nichts kosten.
Die deutsche Sprache überfordert wieder einmal unsere übergeordneten Intelligenzen.
Warum nicht gleichen den Button ” Bestellung wulffen ” ? 😉 Würde dem Kunden gefallen und der Shopbetreiber müsste sich nicht mit lästigen Rücksendungen herumschlagen. Bin jetzt aber lieber still, sonst wird das auch noch durchgewunken. 😉
NOCHMAL DER HINWEIS: Dies ist der alte (im heutige Newsletter leider falsch verlinkte) Beitrag, der neue (mit vielen beantworteten Fragen) ist hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/03/02/button-losung-verabschiedet/
UND ERNEUT: Niemand ist gewungen, den Button “zahlungspflichtig bestellen” oder “kostenpflichtig bestellen” zu nennen, weil dies bei Shops in der Tat nicht passt. Deswegen empfehlen wir bei Shops “kaufen”, wie es eindeutig ebenfalls zulässig ist (siehe BT-Drucks. 17/7745, S. 7, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707745.pdf)
“Zahlungspflichtig bestellen” ist für Abofallen gedacht, bei denen allein der Klick auf den Button schon kosten soll (idR kostenpflichtiges Zweijahresabo), für Shops und sonstige seriöse Anbieter sind die Änderungen minimal!
Das ist schon ordentlich anstrengend, wass sich die Entscheidungsträger der Nation so alles ausdenken, ohne die Basis zu befragen. Klar, gegen Abofallen muss tatsächlich etwas unternommen werden.
Aber wenn der Warenkorb “Zur Kasse” geführt wird, dann ist jedem klar, dass ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt.
o.k.! dann soll da eben in Zukunft “jetzt bezahlen” stehen…eindeutiger gehts doch für uns Shop-Betreiber und unsere schon teuer angeworbenen Kunden nicht mehr! Oder?