Im Sommer vergangenen Jahres stellten die Rechtsanwälte Lukas Bühlmann und Martin Schirmbacher einen kostenlosen Leitfaden zur korrekten Preiswerbung in Online-Shops zur Verfügung. Jetzt wurde dieser Leitfaden aktualisiert. Insbesondere wurde die umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema berücksichtigt.Shopbetreiber stehen häufig vor rechtlichen Herausforderungen, die sich nicht immer ohne rechtliche Kenntnisse meistern lassen, besonders, wenn es um den internationalen Handel geht: Was muss ein Händler aus der Schweiz beachten, wenn er Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland anbieten und bewerben möchte? Wie sehen die unterschiedlichen Regelungen beispielsweise zu Preisangaben aus?
Bühlmann Rechtsanwälte und HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin haben ihren gemeinsamen praxisorientierten und leicht verständlich geschriebenen Leitfaden zur Preiswerbung im E-Commerce in Deutschland und der Schweiz aktualisiert.
Wie bereits die erste Auflage beinhaltet er alle relevanten, zur Zeit geltenden Regeln in den beiden Ländern, berücksichtigt insbesondere auch die neueste deutsche Rechtsprechung zu Preisvergleichen und schließt mit einer praktischen Checkliste für alle, die Online Waren oder Dienstleistungen anbieten oder bewerben.
Der Leitfaden wurde jetzt aktualisiert und an die neueste Rechtsprechung angepasst.
Hier können Sie den Leitfaden kostenlos downloaden.
Über die Autoren
RA Dr. Martin Schirmbacher
Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht und seit Jahren in der auf Medien und Technologie spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei HÄRTING Rechtsanwälte (www.haerting.de) tätig. Er prüft dort unter anderem Online-Geschäftskonzepte seiner Mandanten und zeigt Wege zur rechtssicheren Ausgestaltung der Geschäftsidee.
Weitere Informationen der Kanzlei HÄRTING:
RA Lukas Bühlmann, LL.M.
Lukas Bühlmann ist Rechtsanwalt und Inhaber der Züricher Kanzlei Bühlmann Rechtsanwälte und berät Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Vertrieb, E-Commerce, Werbung und Wettbewerb sowie Produktrecht. Er unterstützt seine Mandanten insbesondere bei der rechtssicheren Ausgestaltung ihrer Online-Geschäftskonzepte und des Vertriebs über Webshops. Weitere Informationen zu Bühlmann Rechtsanwälte finden Sie unter www.br-legal.ch.
Das ist schon merkwürdig. Da denken sich Politiker und Verbraucherschützer die tollsten Sachen aus, worüber der Kunde informiert und belehrt werden muss und was machen die Kunden dann? Denen wird das zu kompliziert. Die schicken einfach eine Email wo drin steht: “Bitte das gleiche schicken wie letztesmal.” Oder manche machen einfach eine Überweisung: Verwendungszweck: “1 x Produkt XY, selbe Adresse.” Passiert bei uns immer häufiger.
Eigentlich müsste man diese Kunden abweisen und sagen: Momentmal, so einfach geht das nicht. Sie haben ja gar nicht unsere AGB zur Kentniss genommen und diese damit wirksam in den Vertrag einbezogen und die Widerufsbelehrung haben sie auch nicht gekriegt und die Preisangaben die wir ganz genau nach PANGV erstellt haben sowie die Belehrung zur Batterierücknahme und die Belehrung über die Verpackungsverordnung und den ganzen anderen Mist. Das muss alles seine Ordnung haben, also husch zurück in den Shop und alles ordnungsgemäß durchklicken und zur Kentniss nehmen. Einfach unbelehrbar diese Verbraucher heutzutage.
Danke für den Download-Link! Auch der letzte Leitfaden war sehr informativ.
Vielen Dank für den Hinweis. Werde den Link auf jeden Fall weiterempfehlen.
Grüße
Marcel