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Glühlampenverbot: Stufe zwei gilt ab 01. September 2010

gluhlampenausstiegAm 08. Dezember 2008 beschlossen die EU-Mitgliedstaaten den sog. “Glühlampenausstieg”. Dieser hatte zur Folge, dass in einer ersten Stufe seit dem 01. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jene Glühlampen mit einer Leistung von 100 Watt und mehr nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Zum 01. September 2010 folgt nun die nächste Stufe des Glühlampenausstiegs.

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Update: vzbv fordert Aussetzung des Glühlampenverbots.

Seit dem 01. September 2009 dürfen in der EU keine matten und keine Glühlampen mit einer Leistung von über 100 Watt mehr in den Verkehr gebracht werden. Hintergrund ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten vom 08. Dezember 2008. Damit soll erreicht werden, dass Lampen mit geringer Effizienz vom Markt verschwinden.

Insgesamt sollen mit dem sog. “Glühlampenausstieg” bis zum Jahr 2020 der Stromverbrauch um 39 Terrawattstunden pro Jahr und rund 15,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.

Stufe 2 im Jahr 2010

Nach der ersten Stufe im Jahr 2009 tritt in diesem Jahr die zweite Stufe in Kraft:

“Bis September 2010 sollen Standardglühlampen – gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung – mit mehr als 75 Watt vom Markt verschwunden sein.”

Das bedeutet, dass nach dem 1. September 2010 keine derartigen Glühlampen mehr erstmals in den Verkehr gebracht werden dürfen. Unter “Erstmaliges Inverkehrbringen” versteht man die erstmalige Überlassung eines Produktes nach der Herstellung zum Zwecke des Vertriebs oder der Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt.

Importiert ein Händler also seine Glühlampen direkt von einem Hersteller, welcher außerhalb der EU produziert, darf diese Glühlampen ab 1. September nicht mehr innerhalb der EU verkaufen, da er diese erstmalig in den Verkehr bringt. Hersteller innerhalb der EU werden solche Glühlampen nicht mehr produzieren, da sie diese nicht mehr auf dem Gemeinschaftsmarkt an Händler abgeben dürfen.

CE-Kennzeichnung

Gemäß § 4 des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (EBPG) ist es erforderlich, dass energiebetriebene Produkte (also auch Glühlampen), eine CE-Kennzeichnung tragen, wenn diese innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verkauft werden sollen. Ab dem 01.09.2010 können Glühlampen mit einer Leistung von über 75 Watt eine solche Kennzeichnung nicht mehr erhalten, da sie die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.

Wer derartige Produkte ohne eine entsprechende Kennzeichnung in den Verkehr bringt, wird mit Bußgeldern bis 50.000 Euro bedroht.

Energiesparlampen als Ersatz

Verbraucher sollen mehr und mehr dazu gebracht werden, Energiesparlampen einzusetzen. Diese bringen aber eine große Gefahr mit sich: In den Energiesparlampen ist Quecksilber enthalten, welches für den Menschen giftig ist. Aus diesem Grund dürfen diese Lampen auch nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen bei Sammelstellen zurückgegeben werden.

Rücknahmepflicht durch den Händler?

Derzeit existiert noch keine gesetzliche Regelung zur Rücknahme von Energiesparlampen durch den Handel. Die Fraktion Bündnis 90/Die Gründen im Deutschen Bundestag forderte aber die Bundesregierung mit Ihrem Antrag Drucksache 17/1583 vom 05.05.2010 auf, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen, die es Verbrauchern ermöglichen soll, ihre Alt-Lampen auch beim Händler zurückgeben zu können.

Damit soll erreicht werden, dass den Kunden ein flächendeckendes Rücknahmesystem zur Verfügung gestellt wird. Andernfalls werden Energiesparlampen zum größten Teil wohl weiterhin mit dem Hausmüll entsorgt, wodurch jährlich mehrere hundert Kilogramm Quecksilber unkontrolliert in die Umwelt gelangen.

Dieser Antrag wurde am 17.06.2010 im Deutschen Bundestag beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Sobald es Neuigkeiten zu einer evtl. Verpflichtung der Händler zur Rücknahme von Altenergiesparlampen geben sollte, werden wir Sie hier informieren.

Fazit

Falls Sie Glühlampen verkaufen, verpassen Sie nicht den Stichtag. Zwar können Sie Vorräte noch abverkaufen. Aber Sie dürfen dann keine Glühlampen mit einer Leistung von über 75 Watt mehr importieren. (mr)

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie auf der Website des Bundesumweltamtes.

vzbv fordert Aussetzung des Verbots

Aufgrund von Untersuchungen des Bundesumweltamtes fordert der vzbv nun ein Aussetzen des Glühlampenverbotes. Bei den Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass zerbrochene Energiesparlampen einen hohen Anteil an Quecksilber freisetzen, was der Umwelt massiv schaden kann.

Lesen Sie die PRessemitteilung des vzbv im Volltext.