Der DIHK fordert derzeit von der Politik strengere Regelungen zur Ausübung des Widerrufsrechtes. Hintergrund dieser Forderung: Zahlreiche Händler berichten von immensen Schäden durch Rücksendungen von Artikeln, die man als Händler nicht mehr verkaufen kann. Kennen Sie dieses Problem aus Ihrem Geschäftsalltag?
Nehmen Sie hier an unserer kurzen Umfrage teil.
[poll id=”18″]
Die einen Händler müssen Verkaufspersonal und Ladenmiete zahlen, die anderen müssen halt mit dem Widerrufsrecht klarkommen…
Auch Online-Händler haben Raum und Personalkosten.
So einfach kann man sich das kaum machen wie der Vorredner schreibt.
Wir haben schon ettliches an Ware die besonders für eine kostenlose “Miete” beliebt war aus dem Versandprogramm herausgenommen und sperren sofort jeden Kunden der auf diese Art agiert.
Anders ist diesem Problem zur Zeit nicht beizukommen.
Schuld an dieser ganzen Problematik ist aber nicht nur die Gesetzgebung sondern auch die Medien die mit ihrer Berichterstattung, den einschlägigen auf Halbwahrheiten basierenden “Rechtsratgebern” und den dieversen “Dokumentationen” dafür sorgt dass jeder glaubt er könne sich alles erlauben ohne dafür zu zahlen. Schaut man in’s Vorabendprogramm hat man den Eindruck dass ganz Deutschland nur noch aus Mietnomaden und Schuldnern bei denen nichts zu holen ist besteht. Kann man sich schon vorstellen, dass viele Leute die sowas sehen glauben ebenso verfahren zu müssen da in den Sendungen ja nie irgendwas wrklich Nachteiliges für die Schuldner passiert.
Gestern wurde z.B. bei einem großen Radiosender der Bericht zum BGH-Entscheid auch wieder so wiedergegeben als gelte diese Entscheidung uneingeschränkt für jegliche Internetbestellung und nicht nur für Ebay bzw die Shops bei denen nicht rechtzeitig vor Vetragsschluss belehrt wird.
@jirjen,
wieder sehr qualifizierter Beitrag. Das Warenlager kostet schließlich kein Geld, das Personal was die Pakete verschickt kostet auch nichts, etc. Über solche Kommentare kann man sich theoretisch nur aufregen. Es gibt auch Händler die haben beides – Laden und Versand und somit doppelte Belastung.
@jirjen
Was glauben Sie wo ich meine Ware lagere? In der Zigarrenkiste? Und wer die Ware einpackt, versendet, Emails beantwortet, Bestellungen telefonisch entgegennimmt, Kunden berät usw?
@jirjen: Der Vergleich hinkt schon seit langem und stellt nur die Sichtweise patziger, ewig gestriger Echtladenbesitzer dar. Jeder hat heute die Möglichkeit, einen Onlineshop zusätzlich zum Ladengeschäft zu eröffnen und sich somit neuen Vertriebskanälen zu öffnen, bei vielen bildet der Onlineshop inzwischen sogar den tragenden Hauptpfeiler, um den Laden überhaupt zu halten. Was mit denen passiert, die die Zeichen der Zeit verpassen, sieht man teilweise bei Quelle… Ich im übrigen hatte bereits ein Ladengeschäft, welches ich trotz zusätzlichem Onlineshop nicht halten konnte…
@jirjen Achso… so ist dass… wir zahlen also keine Gehälter, keine Miete für Büro und Lager, keine Werbung… daher können wir gegenüber den Stationären Handel ruhig benachteiligt werden? Wir schicken die Ware an den Kunden, bekommen meistens Tage später erst die Zahlung und dann die Ware zurück. Widerruf => Geld zurück an den Kunden … alle anderen Kosten wie hin & rück Versandkosten, Verpackung usw. gehen aber zu unseren Lasten. Ich denke hier hat der stationäre Fachhändler es klar besser.
Ich sehe eher die Paralellen zum Ladendiebstahl. Das muss man einkalkulieren und fertig. Versteh jetzt gar nicht, warum da jetz so ein Wind drum gemacht wird. Das Widerrufsrecht ist doch insgesamt sehr positiv für den Online-Handel zu sehen, trägt es doch maßgeblich zur Akzeptanz des Online-Handels bei.
Die Rückgabe von Waren stellt vor allem für die diejenigen Händler ein Problem dar, die die Ware erst nach Bestelleingang bei ihrem Lieferanten ordern – und da kann der Kunde ja nix für.
Händler, die ihre Ware lagernd (und schon bezahlt) haben, sollten die Unkosten des möglichen Widerrufs (Versandkosten, Rücknahmeaufwand) wohl schon eingepreist haben. Ärgerlich wird’s nur dann, wenn der Kunde die Ware benutzt, deren Wert beinträchtigt, Originalverpackungen zerstört (oder einfach behält und dann bei ebay eine “PS3 OVP” verkauft), Kleidung im Beisein der Perserkatzenfamilie anprobiert. Und für alles das sollte man den Kunden zur Verantwortung ziehen können
@Warning: Hört sich an, als ob Du Ladendiebstahl als etwas völlig normales betrachtest und auch so hinnimmst. Gut, ist Dein Bier. Als ich meinen Laden noch hatte, gut, er war überschaubar, ist in 2 Jahren genau zwei Mal etwas geklaut worden, einmal von einer geistig verwirrten Person, das war aber auch teils mit meine Schuld gewesen und einmal von einer Horde Punks. Gesamteinkaufswert nicht mal 10 Euro. Durch Ausborgen von Ware und die komplette Kostenerstattung bei Widerruf im Onlineshop sind die Verluste jedoch um ein vielfaches höher. Und wie ich diese Floskel mit dem einkalkulieren hasse, wie soll man das bitte machen, wenn der nächste Wohnzimmerhändler mit Dumpingpreisen daher kommt? Da ist es einfach nicht möglich, immer und immer mehr auf den Preis auftzschlagen, vor allem wenn man mit jedem Widerruf über 40€ mindestens 10€ Verlust macht… Meiner Meinung nach liegt die gute Akzeptanz des Onlinehandels keineswegs am händlerfeindlichen Widerrufsrecht, würde dieses schon immer fairer gestaltet sein, wäre nichts anders. Die gute Akzeptanz des Onlinehandels beruht auf der Möglichkeit des Kunden fast überall auf der Welt bestellen zu können, ohne vieleicht 250km in den Laden fahren zu müssen, welcher den Artikel des Begehrs verkauft. Im Ladengeschäft gibt es kein Widerrufrecht, es sei denn aus Kulanz und genau dies ist der Grund, warum es so viel schwarze Schafe unter den Onlinekunden gibt, im Ladengeschäft kann mans nicht machen, im Onlinehandel schon…
Sicher ist ein Ladendiebstahl etwas ganz normales. Die Welt ist einfach schlecht – da werden wir nichts mehr dran ändern.
Solange der Großteil der Welt sich aber vernünftig benimmt und weder Ware klaut, noch das WR mißbraucht ist aber alles völlig OK. Jetzt tun wir mal nicht so, als ob der Käufer, der sich Winterreifen bestellt, diese dann 1 Monat nutzt um dann von seinem WR gebrauch zu machen – etwas normales ist.
Die Verluste durch das WR liegen im ganz kleinen einstelligem Prozentsatz am Gesamtumsatz. Also einkalkulieren und fertig.
Und das die ganzen Dopshipping-Händler da drunter besonders leiden – da kann ich auch nichts für. Für mich ist das Dropshipping-Konzept eh etwas, was keinerlei Existenzberechtigung hat und wenn die ganzen Wohnzimmer-Verkäufer ohne Warenlager vom Markt verschwinden, wäre das kein großer Verlust.
Shops mit Professionalität und Service werden sich durchsetzen. Kunden sind (wieder) bereit, dafür Geld auszugeben, auch wenn es paradox ist, dass die Kunden, die ihre Ware behalten, mit die Unkosten der Widerrufenden tragen.
Die Halbwertszeit der Gattung Wohnzimmerhändler sinkt rapide, auch dank der Gesetze. Nur so mal nebenbei ist ein halbwegs rechtskonformer Shop nicht mehr auf die Beine zu stellen, der nächste Abmahner sitzt schon in den Startlöchern…
Ich frage mich, weshalb sich Meinungen, Kritiken und Gegenwehr immer auf Aktivitäten in Internetforen beschränken. In anderen Ländern ginge man schon längst “auf die Straße”, hätte mit LKW ganze Autobahnen lahmgelegt, oder schlimmer. Solange wir (Deutschen) weiterhin so treudoof, träge und müde RE-agieren, wird es kaum besser. Wie eh und je ist der gemeine Deutsche Obrigkeitshörig (Politik und Legislative) und wehrt sich lediglich heimlich (im Internet). Werte Kollegen, das Gelaber wird niemals auch nur irgend etwas ändern, das ist nun einmal so. Schade!
@ Martin – es gibt keine Unkosten, sondern betriebswirtschaftlich lediglich Kosten. Aber gemeint waren sicher UNheimliche Koste 🙂
@Warning: Schön, das Du mit Millionen auf dem Konto geboren worden oder von Beruf Sohn bist. Nicht jeder hat vor allem von Anfang an das Geld, sich ein komplett volles Lager einzurichten, dies schaffen nicht mal die Größten im Onlinehandel. Was kann ich zudem dafür, wenn genau die Artikel bestellt werden, die ich nicht am Lager habe? Und ja, auch ich bin ein Wohnzimmerhändler oder besser gesagt, ein Schlafzimmerhändler. Die Kartons und Regale stapeln sich bis an die Decke, um schlafen zu gehen, muss ich jeden Abend das Bett von Kartons befreien und einen Platz finden, wo ich diese noch hinstapeln kann, im Wohnzimmer ist ein Fotostudio eingerichtet, Platz ist in dieser 50qm Wohnung keiner mehr, die Lebensqualität von mir und Freundin leidet erheblich darunter. Alternativen gibt derzeit leider keine, ein neues Ladengeschäft ist nicht drinne, weil zu teuer momentan und solange selbst ein kleiner Lagerraum mit Büro schon mehr kostet, als meine derzeitige Wohnungsmonatsmiete, bleibt es momentan so wie es ist, bis die Zeiten wieder besser werden. Ich bewundere jeden der es geschafft hat, von Null an ein gut laufendes Unternehmen in eigenen Räumen auf die Beine zu stellen, das berechtigt trotzdem niemanden, mit einer unglaublichen Arroganz über die sogenannten Wohnzimmerhändler herzuziehen. Und solange Großhändler die Möglichkeit für Drop-Shopping anbieten, wirst auch Du nichts daran ändern können, das es Wohnzimmershops gibt, die so arbeiten. Bitte nicht verwechseln, ich betreibe kein Drop-Shipping, das bietet auch keiner meiner Lieferanten an. Zum Thema: Die Verluste durch das Widerrufsrecht werden bei jedem einen anderen Prozentbereich ausmachen, dem einen macht es nichts aus, der andere hat hart zu knabbern daran, zumal auch noch weitere Faktoren dazukommen wie massenhaft unbezahlte Vorkassen, bei denen Ich die Ware bereits eingekauft habe und so weiter, eine nicht mehr gewollte Bestellung ehrlich zu stornieren, dazu hat kaum ein Kunde den Mumm…
Moin
wir arbeiten nicht über Dropshipping und lagern den größten Teil der Ware selbst.
Der “normale” Widerruf macht auch keine Probleme. Wenn die Ware in ordendlichem Zustand zurück kommt ist das alles absolut kein Thema.
Es geht wohl hier und im DIHK-Bericht nicht um das WRR an sich, es geht darum dass die Zahl derjenigen Leute massiv steigt die das WRR ausnutzen.
Wir haben seit November 2008 Statistik geführt.
Das was ich als “normalen Widerruf” einstufe liegt im 1-stelligen Prozent-Bereich, sowohl auf die einzelne Ware wie auch auf das gesamte Sortiment bezogen, das ist richtig.
Dann gibt es aber Ware die wird im mittleren 2-Stelligen Prozenbereich zurückgeschickt und genau da merkt man schon am Vorgehen der Leute dass das von vorneherein Absicht war. Mit der Qualität der Ware o.ä. hat das alles absolut nichts zu tun.
Diese Ware eignet sich besonders gut z.B. für mal eine Fahrt in den Urlaub. Genau wenn die Urlaubszeiten anstehen steigt die Zahl der Bestellungen. Ziemlich exakt nach 10 bis 12 Tagen kommt der Widerruf per Mail. Dann dauert es noch ziwschen 1 und 2 Wochen bis die Ware zurückgesendet wird.
Bei diesen Rücksendungen sieht die ware ausnahmslos aus wie “gebrannt”. Verschmutzt, zerkratzt, fehlende Teile, Umverpackung total zerstört oder ganz weg…..
Man kann sogar zu 95% nachvollziehen wo die Leute damit überall waren, es wird sich noch nichtmal mehr die Mühe gemacht den Button “Auf Werkseinstellungen zurücksetzen” zu betätigen.
Ab und zu findet man SD-Cards in den Geräten wo Urlaubsbilder drauf sind die zu den Einträgen in den Gerätespeichern passen.
Es ist hier ganz eindeutig dass diese Bestellungen bewusst so ausgeführt werden dass man sich hier kostenlos eine Gerät für einen 3 oder 4-Wöchigen Urlaub “organisiert”.
Jetzt haben wir die Geräte deutlich vor Weihnachten und den Weihnachtsferien aus dem Shop genommen und es gibt tatsächlich Leute die schon Mails schreiben wann wir XYZ wieder an Lager haben da sie eines “für Weihnachten benötigen” obwohl sie genau dieses Gerät vor wenigen Wochen bereits bestellt, benutzt und widerrufen haben.
So ein Vorgehen ist eindeutig ein illegales Ausnutzen des WRR und genau da werden Mittel benötigt die dem Handel erlauben die Schäden die dabei entstehen beim Verursacher geltend zu machen und nicht auf die Allgemeinheit abwälzen zu müssen.
Bei der aktuellen Rechtslage kann man sich dies kaum noch getrauen, schnell hat man das Mehrfache für Anwalt, Gerichtskosten usw ausgegeben und ist dabei noch “hinten runter gefallen”.
Gegen den Ladendieb gibt es ja auch Rechtsmittel und wenn jemand in einem lokalen Laden ein gerät auspackt, die Verpackung zerstört und das Gerät verschmutzt und zerkratzt muss er ja auch Wertersatz zahlen.
Den Unterschied zum Online-Handel sehe ich da nicht, warum soll er bei einem Fernabsatzgeschäft damit so einfach ungeschoren davon kommen?
Ein Verbraucher, der das WR missbraucht, weiß zu 100% über seine Rechte Bescheid. Und wer ist über das im Juristendeutsch für Normal-Verbraucher schwer fassbare Reglement des WR genauestens in Kenntnis gesetzt?
Unter anderem eben auch Online-Shopbetreiber.
Des weiteren sollte man sich der Konsequenzen bewusst werden, wenn ein grundlegendes Verbraucher-Recht komplett gestrichen wird. Gleichfalls ist auch bei diesem Thema die eigene subjektive Erfahrungswelt nicht ausschlaggebend. Hilfreich wäre eine detaillierte statistische Erfassung dieses Missbrauches, auch produktbezogen, allerdings warte ich da noch drauf.
Es verlangt doch niemand dass das WRR gestrichen werden soll.
Nur die aktuelle Entwicklung dass man faktisch fast keine Möglichkeit mehr hat einen Wertersatz geltend zu machen muss unterbunden werden.
@Mojn: Es geht hier keineswegs darum, grundlegende Verbraucherrechte zu streichen, sondern bisher fehlende grundlegende Händlerrechte zu stärken bzw. erstmal einzuführen und somit das Widerrufsrecht für beide Seiten fair zu gestalten! Wenn Du übrigens noch Zeit hast, produktbezogenen Statistiken zu führen bitte, ich arbeite in dieser Zeit lieber… Von Dir habe ich jedenfalls auch noch keine Statistik darüber gesehen…
Sodele, dann sag ich auch mal was dazu. Zunächst, ich betreibe einen Onlineshop mit einem Bestelleingang, der im sechsstelligen Euro-Bereich pro Jahr liegt.
Ich sollte also über die notwendige Bestellmenge verfügen, dass ich mitreden darf.
Meine Produkte sind auch in stationären Fachgeschäften zu finden, bei denen die Altersstruktur der jetzigen Inhaber laut den Aussagen meiner Großhändler so ist, dass in den nächsten Jahren rund 80 Prozent dieser Ladengeschäfte flächendeckend in Deutschland verschwinden (Nachfolge nicht möglich, da keine Interesse der Kinder oder Dritter).
Meine Kunden wissen in der Regel recht genau, welchen Artikel sie bestellen. Zu über 90% jeden nur ein Mal.
In meiner Branche ist es ein ungeschriebenes Geheimnis, dass, wenn mehr als ein Modell bestellt wird und sich die Artikel ähneln, stande pede alle oder zumindest die Mehrzahl der Artikel zurückkommt. Das Widerrufsrecht wird auf Kosten des Versenders genutzt, um zu sehen, was am Besten aussieht, da der andere Kram ja zurückgeschickt werden kann. Eine Kaufabsicht sämtlicher Artikel besteht in solchen Fällen von Anbeginn nicht. Ohne Vertragswillen gäbe es wahrscheinlich streng genommen auch kein Widerrufsrecht, aber wer will das nachweisen können??? (Kommentierung der Anwälte hierzu wäre willkommen.)
Besonders beliebt in meiner Branche sind Kunden, die die Artikel dringend für das Wochenende brauchen. Expresssendungen deswegen mache ich schon lange keine mehr. Denn hier werden dann schon mal Dekoartikel bestellt, um diese nach der Betriebsfeier oder der Party am Samstag gleich am Montag unfrei wieder an den Versender zurückzusenden. Eine Feier mit teurer, „geliehener“ Dekoration, Wohnaccessoires oder Möbeln wirkt einfach besser, ist ja verständlich, aber inakzeptabel.
Diebstahl und Rechtsmißbrauch mit “die Welt ist einfach schlecht” abzutun, ist eine Einstellung, die meiner Meinung nach nur unter U-20 Menschen mit einem altersweisen Lächeln angenommen werden kann. Eine solche undifferenzierte Sichtweise ist a-diskutabel. Eine Kommentierung hierzu ist unnötig. Ich stufe so etwas als Nebelkerzen-PR ein, die nur dazu dient, Emotionen hervorzurufen, und deren Aussagen auch gar nicht darauf abzielen, sich ernsthaft mit einem irgendwie gearteten Thema auseinander zusetzen, ganz nach dem Motto: Hauptsache ich habe was gesagt und so mein Meinungsrecht aus Artikel 5 GG wahrgenommen.
Einige Artikel schüren zudem Ideen von immer mehr Verbrauchern sich auf eine unsittliche Art des Widerrufrechts zu bedienen – ich zumindest wäre vor der Lektüre nie auf die Idee gekommen, mir Winterreifen zu „leihen“. Man soll aber nie die Kreativität von Menschen unterschätzen, wenn etwas nichts kostet.
Meiner Ansicht nach wird auch die Zahl der (mißbräuchlichen) Widerrufe in den nächsten Jahren zunehmen, da viele Verbraucher langsam entdecken, wie praktisch es ist,, den Rührstab, den man beim Händler nebenan gesehen hat, einfach mal kostenlos eine Woche auszuprobieren und dann unfrei wieder dem Händler zurückzuschicken und gleich das nächste Modell zu bestellen. Es ist ja auch viel toller, Dinge, die der stationäre Handel einem nicht zur Probe überlässt, im Internet mal schnell und kostenlos zu holen und bei Nichtgefallen wieder zurückzusenden oder sich den Kauf eines Kaffeeautomaten gar gänzlich zu sparen und sich bei den zahlreichen Internethändlern alle 14-Tage ein neues Modell zu bestellen, dieses betimmungsgemäß in Gebrauch zu nehmen und dann wieder zurückzusenden. Ein Kauf von Waren ist beim extremen Mißbrauch gar nicht mehr notwendig, denn es gibt ja kein Mißbrauchsregister von Internetkäufern.
Fazit: Eine Änderung des Widerrufsrechts und die Eindämmung der Mißbrauchsmöglichkeiten sollte aufgrund der langsam mahlenden Mühlen der (Internet-)-Politik jetzt dringend angestoßen werden.
So seh ich das.
Mit dem Widerrufsrecht an sich haben wir auch nicht das Problem. Vielmehr sind die unfreien Sendungen das Problem. Allerdingst stellen wir da ein unheimlichen Ost/West Unterschied fest. Die “Wessis” rufen an und fragen lieb und freundlich nach wie man die Rücksendung abwickeln kann, die “Ossis” schicken die Ware einfach unfrei zurück. (12 Euro Strafporto). Statistik: West / Ost… : 2 / 43 (ohne scheiß !!! )
MFG
@thomas:
Zum einen ist es natürlich Blödsinn, dass man faktisch fast keine Möglichkeit mehr hat einen Wertersatz geltend zu machen. Selbst wenn das von interessierter Stelle (=Profi-Juristen) immer wieder behauptet wird.
Aber selbst wenn, dem so wäre… Jetzt mal unter uns Klosterbrüdern gesprochen: Wieviel echte Verbraucher wissen denn, dass der Käufer faktisch fast keine Möglichkeit hat einen Wertersatz geltend zu machen?
Mal kleines Gedanken-Experiment: Nehmen wir mal an man hat eine Retouren-Quote von 5 % (was ich schon sehr hoch finde), dann hat man auf 1000 Verkäufe 50 Retouren. Jetzt nehmen wir weiterhin mal an, dass 20 % der Retouren mit Mängeln behaftet sind (was ich ebenfalls sehr hoch finde). Dann habe ich 5 Artikel, wo ich eigentlich einen Wertersatz gelten machen würde.
Jetzt kann man mal überlegen, bei wieviel von den 5 Kunden es sich überhaupt lohnt mit denen in eine dem Online-Händler zeit- und nervenraubende Kommunikation zu treten.
Aber selbst wenn: Ich hätte keine Probleme bei jedem dieser 5 Kunden frei Schnauze einen Wertersatz geltend zu machen, insbesodere dann nicht, wenn es Vorkasse-Zahler sind.
Was glauben Sie denn wieviel von den 5 Kunden da aufmucken werden? Praktisch kein einziger! Statistisch gesehen vielleicht 0,1 Kunden. Und was glauben Sie wieviel von den 0,1 Kunden ziehen das dann im Zweifel bis vors Gericht? Das kann man in Zahlen gar nicht mehr ausdrücken.
Es gibt hier juristische Theorien und gelebte Praxis und in der gelebten Praxis spielt das WR in Kombination mit dem Wertersatz bei 99 % aller Händler keine Rolle.
@warning
natürlich habe ich auch keine Hemmungen einen Wertersatz abzuziehen.
Wir belehren entsprechend vor Vetragsschluss und damit fertig.
Aber nach Willen der EU Kommissarin soll da ja zukünftig absolut alles was “bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme” ist nicht mehr zu einem Anzug führen.
Das ist das was nicht sein kann.
Das wäre einmal eine absolute Ungleichbehandlung von Fernabsatz und stationärem Handel und zum zweiten würden die Leute die das jetzt schon ausnutzen noch die letzen Hemmungen fallen lassen und über die entsprechenden “Schnorrerplattformen” würde der Rest der Leute auch noch rasend schnell aufgeklärt dass man sich so einen netten Lebenstil auf Pump leisten kann, ganz ohne Geld.
Wie ich schon geschrieben habe, bei uns war es mit einigen Teilen des Sortimentes so schlimm dass ich die jetzt aus dem Versand genommen habe und nur noch stationär verkaufe.
Ich habe da auch sogar schon regelrechte Aufforderungen in Foren gesehen sich bei uns oder anderen Kollegen die entsprechenden Geräte zu bestellen, dann zu probieren welches besser gefällt und den Rest dann zurückzuschicken.
Auch sind uns einige Leute massiv aufgefallen die grundsätzlich immer wenn ein neues Gerät rauskam das bestellt und zurückgeschickt haben. Da sind wir dann dahinter gekommen dass die aus reiner Ego-Pflege immer schön “Testberichte” in Foren geschrieben haben und sogar da offen geschrieben haben dass sie sich die Geräte nur zu diesem Zweck bestellen und dann widerrufen. Kostet ja nix.
@müllercok: Problem ist die Klausel: “Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.” Hierbei denken die Kunden, das es somit ok ist, das Paket einfach unfrei auf der Post abzugeben, wer letztendlich die Kosten für den transport trägt und wie hoch diese ausfallen, da denkt keiner mal drüber nach. Auf die Gegebenheiten freier Rücksendungen hinweisen darfst Du auf Deiner Seite nicht, das ist wettbewerbswidrig. Ich habe deshalb auf dem Rücksendeschein in großen Lettern stehen: UNFREIE SENDUNGEN WERDEN NICHT ANGENOMMEN! Ist nicht erlaubt, aber das Risiko gehe ich ein. Trotz dieses unübersehbaren Hinweises schicken einige Kunden Ihre Retouren unfrei zurück, jedoch nehme ich diese wirklich nicht an, der Postmann lässt sie auch gleich im Auto, weil er schon Bescheid weiß. Bis jetzt ist dabei noch nichts schief gegangen, die empörten Nachfragen kommen dann natürlich erst im Nachhinein, wenn ich dann erkläre, das unfreie Rücksendungen ein Strafporto von 12€ nach sich ziehen, bei mir im Hause keine Bargeldverkehr herrscht und ich auch sogut wie nie Bargeld im Hause habe, ich zudem nicht weiß, was im Paket ist (könnte mir ja jemand einen Packen Altpapier schicken und dann behaupten, er hätte einen Artikel zurückgeschickt) und ich auch auf die schnelle nicht überprüfen kann, von wem das Paket ist. Müsste ich das Paket dann von der Post abholen, weil kein Bargeld zur hand, wäre dies ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, den ich auch zusätzlich in Rechnung stellen müsste. Probleme gab es nach dieser Erklärung noch nie, die entspr. Kunden haben ihre Rücksendungen dann nochmals, aber diesmal freigemacht eingeschickt und der Widerruf wurde ordnungsgemäß abgewickelt. Übrigens haben viele meiner Mitbewerber diesen Spruch ebenfalls auf Ihren Rücksendescheinen stehen (sogar online für jederman einsehbar), auch die Größten.
@Warning
Die ganzen bisherigen Beiträge klingen sehr hypothetisch. Auch rechtlich sehe ich die augenscheinlich nur aus Mutmaßungen, freien Annahmen und frei Schnauze bestehenden Vorschläge und Äußerungen recht kritisch („Ich hätte keine Probleme bei jedem dieser 5 Kunden frei Schnauze einen Wertersatz geltend zu machen, insbesondere dann nicht, wenn es Vorkasse-Zahler sind.“).
1.)Wäre das Verlangen auf Wertersatz ohne rechtliche Grundlage Rechtsbruch. Könnte ggf. sogar arglistige Täuschung sein. Aber merke: „Die Welt ist einfach schlecht – da werden wir nichts mehr dran ändern.“ Aha, aber vielleicht könnte man mit ein bisschen gutem Willen ja selbst anfangen, was zu ändern…
2.)Würde bei so einem Vorgehen sicher irgendwann mal ein Staatsanwalt mit dem StGB winken. Ich meine, gehört zu haben, dass die vorsätzliche Schädigung eines Vermögens die Damen/Herren in schwarz gern mal als Betrug bezeichnen. Kreative der StGB-Branche fiele dann vielleicht sogar ein, dass Tatbestände der Erpressung, der Nötigung, des Wucher und andere vorliegen könnten.
Ein realer Shopbetreiber, wie ich, sieht die betriebswirtschaftlichen Folgen des Widerrufsrechts anhand von harten Zahlen und nicht hypothetisch sondern realistisch.
Es gibt zur Änderung des eigenen deutschen Widerruf-Wegs seit langem viele gute Vorschläge, diese gehören nur endlich einmal umgesetzt, denn in vielen Bereichen wird der Internethandel in den nächsten 10 Jahren den Wegfall von vielen kleinen Ladengeschäften in der Fläche unseres Landes auffangen müssen. Das Widerrufsrecht kann je nach Art des vertriebenen Produkts betriebswirtschaftlich sehr ins Kontor hauen oder für manchen Händler gar runiös sein, wenn Produkte, die im Fachhandel erworben und nicht aus- oder anprobiert werden müssen (Bekleidungsartikel ausgenommen) ohne Wertersatz beim Online-Erwerb in Benutzung genommen werden dürfen. Ein zu weit gefasstes Widerrufsrecht verzerrt hier auch den Wettbewerb. Auskünfte werden, solange es den spezialisierten Fachhändler noch gibt – vor allem in meiner Branche – vermehrt offline geholt; bewusst gekauft wird dann aber übers Internet und zwar oft wegen des Preises, nicht wegen des Widerrufsrechts. Es gibt, zumindest bei mir, nur recht wenige Kunden, die sich vor dem Kauf beraten lassen und sich nach Alternativen erkundigen. Der aktuelle Homo webensis weiß bei den allermeisten Produkten ganz genau, was er kaufen will und warum er es kaufen will. Der unbekannte Bauchwegtrainer ist eine im Internet aussterbende Produktart, daher bedarf es einer Modifikation des Widerrufsrechts. Ein umfassender Schutz des Verbrauchers zu Lasten des Verkäufers ist in Fällen, in denen er genau weiß, was er sich da bestellt hat und was da ins Haus kommt, nicht nötig. Hier gälte es sogar die Ungleichbehandlung zwischem stationärem Handel und Fernabsatzgeschäften eher aufzulösen und anzugleichen. Ich persönlich habe noch nie jemanden gesehen, der eine Kaffevollautomaten nicht gekauft hat, da er ihn im Ladengeschäft nicht ausprobieren konnte. Da gilt mehr, welche Maschine im Verbrauchertest wie abgeschnitten hat.
Dann mal ein paar harte Zahlen auf den Tisch anstelle von Ellenlangen Beiträgen.
Wie hoch ist in Prozent die Widerrufsquote?
Wie hoch ist dann daran der Anteil, wo die Ware in einem mangelhaften Zustand zurück kommt?
Und vor allem: Was soll man denn am Widerrufsrecht konkret ändern? Die Möglichkeit, dass der Kunde sein Widerrufsrecht nutzen kann, ist einer der Schlüsselfaktoren für den Erfolg des Online-Handels. Das trägt zur Vertrauenbildung mehr bei als ein TrustedShop-Siegel.
Ich will ja garnicht bestreiten, dass es einzelne Produktgruppen gibt bzw. vielleicht auch ganze Branchen, für die ein Vertrieb über einen Online-Shop gar nicht in Frage kommt. Das ist dann halt die Chance des stationären Handels.
Es ist die deutsche Mitnahmementalität und die weltfremde Einstellung der Jur’nalie die uns diese Suppe eingebroggt hat. Niemand sperrt sich gegen Verbaucherschutz, aber der Deutsche muss auch einsehen, dass Sicherheit seinen Preis hat. Solange man die Preise nicht erhöhen kann um die Schlagseite des praktizierten Widerrufs auszugleichen wird dieses Thema nicht enden. Vielmehr wird doch riskiert, dass die Händler unkulanter werden und die Gewinnoptimierung über die Qualität nachziehen. Durch die zur Zeit praktizierte Juristerei wird der Kunde/Deutsche nur noch unmündiger und dümmer. Ich kaufe selbst allerhand und benötige so gut wie nie den Widerruf, denn ich informiere mich vorher, weiß was ich will … und vor allem weiß ich ganz klar was ich mir leisten kann und was nicht. Es krankt wie immer an der Wurzel… Wenn das der Durchschnittsdeutsche beherzigen würde wären wir alle einen Schritt weiter.
In diesem Sinne frohe und hoffentlich FRIEDLICHE Weihnachten 🙂
Wir haben auch beides: Läden und Netz. Die überwiegende Mehrheit der Käufer im stationären Handel geht inzwischen auch davon aus, dass ein mehrwöchiges Rückgabe/Widerrufsrecht auch im stationären Handel besteht (!). Nach regelmäßigen Eskalationen um Rücknahmen im stationären Handel, haben wir uns dazu entschieden, tatsächlich das Widerrufsrecht (leicht modifiziert, da ja freiwillig) auch stationär anzubieten. Im Laden hängen große Tafeln mit der Belehrung. Unterschied: Kunde muss bei Inbetriebnahmeverschlechterung nach unserem Ermessen Wertersatz leisten. Ergebnis: Positiv! Leichterer Verkauf, Kunde akzeptiert für benutzte Geräte mühelos einen (angemessenen) Abschlag auf den Rückerstattungsbetrag. Ergo: Widerrufsrecht ist ok, wenn endlich der Wertersatz rechtssicher wird und in jedem Fall vom Käufer getragen werden muss.
Wir beliefern überwiegend B2B, dennoch haben wir zunehmend mehr Privatkunden(?). Das liegt nicht an den Waren, sondern ist auf das WRR zurück zuführen. Da werden ganze Posten von Erdkabel geordert oder 20 Rasterleuchten – von Privat natürlich. Und plötzlich fragt dann eine XYZ GmbH wann Sie mit Ihrer Ware rechnen könnten. Das passiert nicht nur einmal, sondern mittlerweile beinahe zu 70% aller Bestellungen.
So sichert man sich ein WRR, welches einem überhaupt nicht zu steht.
wir haben täglich mindestens einen Kunden im Online-Handel der seine spezielle Version der rechtlichen Vorgaben durchsetzen will. Ausleihen und gebraucht zurückgeben wird auch eindeutig mehr.
Immer mehr Kunden reklamieren auch angeblich unvollständige Lieferungen und wollen bei Nichterfüllen der Nachforderung vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Stellt man diesen Kunden die Versanddaten inkl. Versandgewicht per Mail zur Verfügung hört man nichts mehr oder es kommt so etwas wie: Man kann’s doch mal versuchen….
Also ganz klare Aussage: die Zahl der Abzocker nimmt ständig zu!
P.S. der deutsche Bürger wird nun per Gesetz als mündig erklärt wenn er 16 Jahre alt ist und dann wählen soll…….
Beim Einkauf dagen muss der Bürger bis ins hohe Alter besonders geschützt werden und kann beliebig finanzielle Schäden produzieren?
@elektrohandel
Warum bietet ihr dann nicht generell nur für den gewerblichen Bereich an? Früher haben wir auch an private Kunden geliefert aber wegen der ständigen Rechtsunsicherheit und Abmahngefahr in diesem Bereich haben wir uns entschieden, nur noch an gewerbliche Kunden zu liefern.
Seitdem verkaufen wir stressfreier. Musterlieferungen zur Ansicht und Rücksendungen kommen natürlich auch vor aber das wird dann zu 99% schon im Vorfeld geklärt. Natürlich haben wir auch ein Produktspektrum, welchen wenig für Endverbraucher geeignet ist.
vielleicht weil dann ca 50% Umsatz fehlen? Aber wir sind schon auf dem Rückzug……..
Bei manchen Produkten wieder Spricht das Widerrufsrecht z.B. dem medizinprodukte Gesetz.
Nach Widerrufsrecht darf der Kunde Verbandstoffe, Inkontinenz Artikel, Medikamente usw. bestellen und zurücksenden.
Nach dem medizinprodukte Gesetz darf der Händler diese Produkte, auch wenn Sie nicht geöffnet wurden, nicht mehr in den Handel bringen.
Warum soll der Händler hier ein mehr als 100% prozentiges Risiko zuzüglich der Versandkosten tragen.
das trifft nicht nur auf Medikamente zu. Auch andere Produkte, z.B. mit Verfallsdaten sind betroffen.
Recht hat nicht wirklich etwas mit Recht zutun. In einem Land, in dem man legalisierten Diebstahl (Abmahnungen) als nützliches Instrument zum Schutz des Abgemahnten sieht……….
Wie man der täglichen Nachrichtenflut zum “Verbraucherschutz” entnehmen kann, hat jeder Dorfrichter seine eigene Meinung und gibt diese durch ein rechtsgültiges Urteil der Öffentlichkeit bekannt. Und es ist völlig egal, welche Form einer bescheuerten Widerrufsbelehrung man wählt. Alle sind ungültig, wenn es dem zuständigen Richter so gefällt. Gewinnt man in der 1. Instanz, verliert man eben in der 2.
Ist doch ein tolles Gefühl, wenn man schon vorher genau weiß das man zahlen muss. Nur die Summe ist noch offen…….
Irgendwann werden wir noch nach 3 Wochen Gemüse auf dem Markt zurückgeben können. Man hat sich beim Einkauf eben vertan, sorry……
ergo: keine Medizinprodukte an Endverbraucher im Internet verkaufen
Um nur im B2B Bereich verkaufen zu können, also über einen Online-Shop, langt es da eigentlich es lediglich in z. B. der Fußzeile (welche auf jeder Seite zu sehen ist) zu erwähnen (vielleicht auch noch direkt auf der Startseite) oder müßte man dann auch dafür sorgen (technisch), daß sich ein Käufer registrieren muß und außerdem seine Gewerblichkeit nachweisen muß? ………………. Ebenfalls bin ich auch der Meinung, daß z. B. 7 Tage für eine Entscheidung, ob ich die Ware behalten möchte oder nicht, vollkommen ausreicht.
@forumnick: Das sollte sogar zwingend so sein, das sich ein Endkunde nicht einfach in einem Händlershop anmelden kann. Ich würde z.B. nicht wollen, das mich ein Kunde am Telefon volljault, wie “billig” die Ware doch eigentlich im Einkauf ist und warum es dann im Endkundenshop so teuer ist, nur weil er auf irgendeiner falsch konfigurierten Großhandelsseite sämliche Händlerpreise gesehen hat. Diese habe im Netz öffentlich einsehbar nichts zu suchen. Ich habe auch schon einige Großhandelsshops gesehen, bei denen die Händlerpreise für jederman einsehbar waren. Also sorg dafür, das sich wirklich nur Kunden Zugang bekommen, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen können und vorher auch niemand die Preise sieht. Ganz sicher gehen kann man mit einer Gewerbeanmeldung allerdings auch nicht, denn wenn man sein Gewerbe abmeldet hat, hat man trotzdem noch den originalen Gewerbeschein und kann sich damit überall anmelden.
der “echte” Gewerbenachweis ist sehr einfach realisierbar über die Steuernummer bzw. Steuer-ID……..
In Zeiten von Corel-Draw asteln sich die Schlaumeier sogar gestempelte Überweisungsformulare als Zahlungsnachweis und faxen diese an den Versender………
“Was soll man denn am Widerrufsrecht konkret ändern?”
Komplett abschaffen und es als freiwillige Leistung anbieten. Es gibt soviele Vorschriften und Verordnungen das vergessen wird, das wir uns im Internet befinden und auch im Wettbewerb zu anderen Ländern stehen die solche Sachen nicht einkalkulieren müssen.
Der Verbraucher wundert sich das alles immer teurer wird und kauft letztendlich sein Mp3 Player doch in China oder in der USA ein. Und warum ? Weil es dort billiger ist die Shops dort auch schon Kundenbewertungen und Siegel vorweisen können somit ist das Widerufsrecht einfach unnötig und überholt.Der Verbraucher informiert sich vorher über das Produkt und den Händler bei Problemen bucht er sein Geld über Paypal wieder zurück ! So funktioniert globaler Handel 2010 ! Guten Rutsch !
das wird kaum funktionieren. Der gebeutelte Kunde muß doch seinen Irrtum bzw. seine Fehlentscheidung beim Einkaufen auf anderer Leute Kosten korrigieren können…….
Aber mal ganz ernst. Das Widerrufsrecht und die dazu gehörende Belehrung existiert in einer selbst für Juristen unverständlichen Form. Lest das einmal richtig durch und ich bin sicher, das keiner vollständig den Sinn verstanden hat. Richter A legt die Belehrung links herum aus, Richter B sieht es anders und geht rechts herum. Was immer wir auf unseren Seiten angeben bietet Angriffsfläche für gelangweilte Juristen oder genauer abmahnwillige Anwälte. Und der Kunde liest den Text nicht, weil zu viel Arbeit. Das hören wir täglich bei diesbezüglichen Anrufen.
Was ist zu tun? Machen wir es wie die Franzosen. Alle sammeln, ab nach Berlin und Kuhmist vor das Ministerium schaufeln. Aber der deutsche Bürger läßt sich lieber noch einen Tritt in den Hintern verpassen und duckt sich weg. Bloß nicht auffallen und vor allem keine zusätzliche Arbeit.
Also nicht meckern.
Wir verkaufen gewerbliche LED Büroleuchten und Rasterleuchten. Das sind Leuchten, die kaum im privaten Bereich eingesetzt werden. Trotzdem sind ca. 70% aller Bestellungen nicht von Gewerbe. Jedoch sind 80% aller Emailadressen von Firmen. Häufig wird dann nach Ablauf de Widerrufsfrist eine Änderung der Rechnungsadresse auf die Firma gewünscht. Um alle Kunden gleich zu behandeln, haben wir uns entschieden, für alle Käufer von Rasterleuchten ein Rückgaberecht anzubieten.