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5 Wochen nach BGH-Urteil: Google zeigt Versandkosten an

preissuchmaschineAm 16. Juli 2009 entschied der Bundesgerichtshof, dass in Preissuchmaschinen ein Hinweis auf anfallende Versandkosten gegeben werden muss. Das Urteil löste einen Sturm der Entrüstung unter Shopbetreibern aus. Heute meldet Google, dass es jetzt möglich ist, Versandkosten direkt am Preis anzuzeigen.

Lesen Sie hier mehr über die Neuerungen nach dem Urteil.

Lange hat es gedauert. Nun aber hat es Google realisiert, dass in seinem Shopping-Portal die Versandkosten am Preis angegeben werden. Die heutige Meldung von Google dazu lautet:

“Wer im Internet einkauft, findet günstige Angebote. Es ist jedoch wichtig, die genauen Kosten der geplanten Käufe zu kennen. Deshalb freuen wir uns Ihnen mitzuteilen, dass ab heute Versandkosten in den Suchergebnissen der Google Produktsuche für Deutschland angezeigt werden. Damit Käufer genaue Preisinformationen erhalten, empfehlen wir Ihnen dringend Versandwerte für alle Ihre Artikel in der Google Produktsuche anzugeben, falls Sie dies noch nicht getan haben. Achten Sie bitte darauf, dass die von Ihnen angegebenen Artikel- und Versandpreise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten und, dass Ihr Anzeigename unseren redaktionellen Richtlinien entspricht, indem Sie Angaben zu Mehrwertsteuer und Versand gegebenenfalls aus Ihrem Anzeigenamen entfernen.

Post von Paul Lee, Business Product Manager, Google Product Search”

Quelle: http://googlebase-de.blogspot.com/2009/08/versandkosten-jetzt-in-google.html

Versandkosten unbedingt einpflegen

Bereits vor kurzer Zeit stellte Google ein Tool vor, mit dem die Versandkosten am Produkt dargestellt werden können (wir berichteten). Die Anzeige unmittelbar in den Suchergebnissen fand bis dato aber noch nicht statt.

Wer bis jetzt die Versandkosten aus seinem Shop noch nicht in die Übersicht bei Google übertragen hat, sollte dies schnellstmöglich nachholen. Zwar rollte die erste Abmahnwelle bereits durchs Land, das heißt aber nicht, dass die Gefahr vorüber ist.

Grundpreisangabe

Nach einem neuen Urteil des BGH müssen Angaben zum Grundpreis im Online-Shop bereits in unmittelbarer Nähe zum Preis erfolgen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Urteil auf die Gegebenheiten in Preissuchmaschinen auswirken wird. Die ersten Abmahner werden wohl schon in den Startlöchern stehen und auch dieses Urteil wieder zu ihrem Vorteil ausnutzen. (mr)

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