Vor knapp einem Jahr wurde der Präsident des Vereins “Ehrlich währt am längsten”, der massenhaft Online-Händler abmahnte, rechtskräftig verurteilt. Nun liegen uns mehrere Abmahnungen eines neuen Abmahnvereins namens “Online-Fair-Trade e. V.” aus Stuppen vor, der angeblich falsche Widerrufsbelehrungen bei Amazon abmahnt. Die Legitimation des Vereins ist jedoch noch nicht geklärt, auch über die vorgeworfenen Rechtsverstöße lässt sich zumindest streiten.
Lesen Sie mehr über die neuen Abmahnungen und deren Hintergründe.
Der Verein behauptet, als Verein im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aktiv zu legitimiert sein. Erforderlich wäre demnach, dass dem Verein
“eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt.”
Derzeit kann aber noch nicht beurteilt werden, ob dies tatsächlich so ist. Der Verein, der laut Angaben des ihn vertretenden Rechtsanwaltes aus Dresden im Vereinsregister des AG Pirna unter VR 1051 eingetragen ist, hat keine eigene Internetseite, obwohl es erklärtes Ziel ist, “unlautere Geschäftspraktiken im Internet aufzudecken, Verursacher und Verbraucher zu informieren und Chancengleichheit und Fairness im Internethandel herzustellen.” Auch Pressemeldungen o.ä. sind nicht aufzufinden.
Ungeklärt ist auch die erforderliche personelle Ausstattung ebenso wie die relevante Anzahl der Mitglieder. Interessant ist auch, dass ein externer Rechtsanwalt für nur 189 Euro Abmahnpauschale tätig wird. Dies ist zwar eine für Verbände übliche Pauschale, jedoch nur, soweit sie selbst tätig werden. Rechtsanwalt Johannes Richard aus Rostock, der bereits mehrere Fälle betreut, schreibt dazu auf seiner Internetseite:
“Es werden jedoch Erinnerungen an Versuche von Vereinen wach, Internethändler umfangreich abzumahnen, sei es der Verein “Ehrlich währt am längsten” oder des “Vereins zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet e. V.”
Inhaltlich lässt sich über die (in allen Fällen identischen) Vorwürfe zumindest diskutieren. In den textbausteinartig aufgebauten Abmahnungen heißt es zu (angeblich fehlerhaften) Belehrungen über ein zweiwöchiges Widerrufsrecht bei amazon:
“Ihnen ist dabei sicherlich entgangen, dass durch mittlerweile gefestigte Rechtsprechung festgestellt wurde, dass die Einräumung eines 14tägigen Widerrufsrechtes nur dann zulässig ist, wenn die Widerrufsbelehrung in Textform vor Abschluss des Vertrages dem Verbraucher zugeht.”
Das ist in dieser Pauschalität schlichtweg falsch, denn eine Belehrung zusammen mit der Annahmeerklärung reicht aus. § 355 Abs. 2 S. 2 BGB greift schon dem Wortlaut nach nur für Belehrungen NACH Vertragsschluss. Daraus folgt aber nicht im Umkehrschluss, dass eine Belehrung VOR Vertragsschluss erforderlich ist.
Teilt der Händler in der Zugangs-Bestätigung E-Mail oder in der Auftragsbestätigung-E-Mail die Widerrufsbelehrung in Textform mit, erfolgt diese Mitteilung nicht nach Vertragsschluss, sondern vor Vertragsschluss oder bei Vertragsschluss. Daher greift die Vorschrift des Paragraphen 355 Abs. 2 S. 2 BGB schon nach dem Wortlaut nicht, so dass es bei der Zweiwochenfrist verbleibt. (weitere Infos zu diesem Thema hier).
Bei Verkäufen über den amazon-marketplace ist entscheidend, ob die Widerrufsbelehrung tatsächlich zusammen mit der Annahme der Bestellung per E-Mail verschickt wird. Keinesfalls sind jedoch die Vertriebswege amazon-marketplace und eBay einfach gleichzustellen. Zu amazon hat vielmehr das LG Berlin eine Zweiwochenfrist explizit bestätigt.
Das OLG Jena geht sogar einen Schritt weiter und meint unter Bezugnahme auf ein älteres BGH-Urteil, dass eine Belehrung VOR Vertragsschluss unzureichend ist:
“Dass der Verfügungsbeklagte bei Käufen unter der Option „Preis vorschlagen” im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme mit Kunden beim Aushandeln des Preises seine AGB mit einer Regelung zum Widerrufsrecht (per E-mail) übersendet, genügt nicht. Denn die Mitteilung der Widerrufsbelehrung vor der entscheidenden Vertragserklärung des Verbrauchers genügt nicht den gesetzlichen Erfordernissen (BGH NJW 2002, 3396, 3398).”
Der Senat hat ausdrücklich bestätigt, dass eine Belehrung zusammen mit der Bestellannahme für die Zweiwochenfrist ausreichend ist:
“Zwar wäre die Nennung der Zweiwochenfrist dann zutreffend, wenn der Verkäufer bei Einverständnis mit dem vom Kunden vorgeschlagenen Preis unmittelbar mit seiner Annahmeerklärung auch eine Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. per E-Mail) übersendet.”
Betroffene sollten sich also unbedingt beraten lassen, ob tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Wir werden in Kooperation mit unserem Anwaltsnetzwerk zudem eine Liste der Abgemahnten zusammenstellen, um zu prüfen, welchen Umfang die Tätigkeit des Vereins annimmt. (cf)
Wir sind betroffen und haben bereits über die IHK Dresden und das Vereinsregister weitere interessante Informationen erhalten. Es scheint sich um eine großangelegte Abmahnwelle zu handeln.
Abmahnungsfall: Online-Fair-Trade e.V.
Online-Fair-Trade mahnt ab
Hinter der Aktion steht der erst im November letzten Jahres gegründete Verein Online-Fair-Trade e.V. (nicht zu verwechseln mit Fair Trade e.V.)
Wir haben ebendfalls Post von o. g. Verein erhalten.
Der Verein scheint nicht zu wissen das es z.B. bei Amazon zwei Möglichkeiten gibt seine Artikel zum Kauf anzubieten und ohne Kenntnis welche Möglichkeit man nutzt wird erst mal abgemahnt. Da liegt die Vermutung das es sich um eine großangelegte Abmahnwelle handelt nahe. Es ist mit Sicherheit nützlich unsere Informationen weiterhin auszutauschen um ggf. gemeinsam tätig zu werden.
Wir haben am Samstag ebenfalls eine Abmahnung des o.g. Vereins mit dem hier beschriebenen Wortlaut erhalten. Nach Rechtsberatung haben wir die Musterantwort (obiger Link) benutzt und sind auf Reaktionen gespannt. Eine Anfrage bei der IHK Dresden hatte ergeben, dass der Verein nicht bekannt sei und mehrere Anfragen / Beschwerden bzgl. dieser Abmahnung vorliegen.
Wäre klasse, wenn wir uns weiter austauschen könnten und ggfs. gemeinsam tätig werden könnten.
Einer meiner Kunden hat zur Zeit das gleiche Problem mit seinem Online – Shop. Ich habe den Anwalt bereits angeschrieben und eine Stellungsnahme bezueglich der Abmahnung verlangt. Dies geschah vor 5 Tagen. Bis heute haben wir vom abmahnenden Rechtsanwalt der den Online-Fair-Trade e.V. vertritt, keine Antwort. Nachforschungen bez. des Vereins haben bis jetzt noch zu keinem Ergebnis gefuehrt.
Leider sind viele Shop Betreiber auf Grund der verwirrenden Rechtslage unsicher. Dies bildet unter anderem den Naehrboden fuer schwarze Schafe. Zeit um einheitliche Regelungen zu finden.
Wir haben ebenfalls eine Abmahnung erhalten .
Hatten am Samstag (24.05.08) ebenfalls die Abmahnung per Post erhalten mit Datum des Schreibens vom 14.05.08. Haben mit Hinweis auf das Urteil des LG Berlin und das sich der Link von Amazon KEINE Bestellung bei uns, sondern bei einem anderen Händler war, sowie dem Hinweis, das wir per eMail dem Kunden die AGBs zukommen lassen, widersprochen. Und es eine Frechheit ist, das Schreiben 10 Tage liegen zu lassen, bei einer 14-tägigen Frist.
Am Montag war leider über Google noch nichts zu diesem Verein zu finden. Heute gibt es etliche gute Ergebnisse. 🙂
Manche Rechtsanwälte und Vereine probieren es immer wieder, anscheinend bezahlen immer noch genug unwissende Händler.
Ich wünsch allen ein ruhiges & abmahnfreies Wochenende!
Hallo Leidensgenossen. Meine erste Abmahnung bekam ich am 24.08.88 noch schön mit Schreibmaschine geschrieben. Ich hatte ein freistehendes Einfam.-Haus mit 208 m² Wfl. (Neubau) etc. angeboten. Der VzSW e.V. Hertzbergstraße 21 – 1000 Berlin 44 monierte, dass ich mit dem Wort “Neubau” den Eindruck vermittelte, dass es sich um eine bereits fertiggestellte Wohnimmobilie und sofort beziehbares Objekt handelt.
Nach BGH, GRUR 84, S. 129 ff Kostenpauschale DM 171,–. Plus Unterlassungserklärung im Falle der zukünftigen Zuwiderhandlung an die VzSW e.V. eine Vertragsstrafe von DM 5.000,– zu zahlen. Die Sache ging übers Amtsgericht und hat mich mit “gut will” rund DM 2.000,– gekostet.
In dieser Zeit wurden regelrecht Jobs angeboten um solche kleine angeblich irreführende Wortlaute auszuloten. Ich erinnere mich noch an den Anruf eines Solchen, der mich am Tel. anprangerte, ich habe ihn
irreführend veranlasst, sich nach dem Objekt zu erkundigen und unnötig Geld für Tel. auszugeben.
Habe jetzt gerade meine Homepage (Content Portal – nanomyding.de) gestaltet und möchte mit Affiliate-Partners arbeiten bzw. kleinen Webshop einrichten.
Die Lage in der Nation scheint äußert kritisch zu sein, denn hier geht es schon wieder so weit, dass Makler die Makler/Bauträger und heute die besonders cleveren IT´ler die kleinen ehrlichen dummen abmahnen.
Vorsicht, unser Gesetz gibt diesen Kammeraden oft Recht.
Auch ich habe eine Abmahnung vom genannten Verein am 24.05.08 erhalten. Und dann gleich am Montag weitere Angaben wie Aktivlegitimation und Mitgliederanzahl vom Rechtsanwalt gefordert. Nur ist bis heute noch keine Antwort gekommen.
Nach erfolglosen Recherchen im Netz hat eine Nachfrage beim Vereinsregister in Pirna ergeben, dass es diesen Verein tatsächlich gibt und auch der im Schreiben genannte Vorsitzende eingetragen ist.
Aufgrund der vielen Rechtschreibfehler und der Satzbaufehler ist es fraglich, ob es überhaupt via Anwalt gelaufen ist; da er ja auch nur die Abmahngebühren von Vereinen kassieren wollte.
Ferner fehlte eine Kostenaufstellung und seltsam war auch, dass das Schreiben aus Dresden stammt, der Poststempel aber in Pirna aufgestempelt wurde.
Auch die Frist war etwas kurz, für ein Schreiben, dass schon am 14.05.08 getippt wurde.
Ein weiteres Detail war auch das Aktenzeichen: Ein Anwalt der ein Schreibbüro unterhält würde seine Schreiben niemals mit Hä/Hä abzeichnen, sondern eher Zeichen der Sachbearbeiter/in einpflegen und persönlich unterzeichnen. Eine gedruckte Unterschrit läßt auch schon den Schluß einer Serienabmahnung zu.
Fazit: Es lohnt sich schon Abmahnschreiben genauer unter die Lupe zu nehmen. 😉
Ob Serien-Abmahnung oder nicht. Grundsätzlich kann jede Abmahnung – auch eine Serien-Abmahnung berechtigt sein.
Vorsicht! Nicht die Abmahnung auf diese Weise abtun. Das kann im Zweifel nach hinten losgehen.
Informationen zur Abmahnwelle Online-Fair-Trade e.V. haben wir in unserem Blog zusammengestellt. Dort ist auch eine Muster-Antwort auf die Abmahnung zu finden.
RA Hänsch aus Dresden ist Anwalt. Da Pirna die Nachbarstadt von Dresden ist, spricht wohl auch nichts dagegen, dass das Schreiben dort – vielleicht durch den Vereinsvorsitzenden selbst oder die Angestellte der Kanzlei, die in Pirna wohnt und an der Post auf dem Heimweg vorbeifährt – aufgegeben wird.
Rechtschreibfehler und Satzbaufehler ändern nichts an einer evtl. Berechtigung der Abmahnung. Grundsätzlich hätte der Verein selbst abmahnen müssen. Warum er dies nicht tat lässt sich nur vermuten.
Die Kosten wären – wenn die Abmahnung selbst berechtigt ist – in Ordnung.
Habe auch Abmahnung erhalten. Nach den Reaktionen im Netz habe ich erstmal abgewartet und eine Fristverlängerung bei der Kanzlei gefordert. Der Brief kam ne Woche später an als abgestempelt. Was die Frist betrifft, schon mal ne Frechheit.
Jedenfalls habe ich mal die letzten Tage benutzt um Infos zu sammeln, bin auch bei einem Anwalt gewesen.
Resumee, ernüchternd.
Was die Widerrufsfrist betrifft, ist das undiskutabel, sicher hab ich da was verschlafen. War nicht absichtlich.
Aber wieso soll ich dafür 189 Euro berappen. Wenn sich der Verein für Rechte einsetzt, warum da nicht auch für meine?
Ein Anruf hätte genügt und die AGB´s wären gewechselt worden!
Jetzt soll ich nen Anwalt zahlen und etwas unterschreiben, dessen Tragweite ich noch gar nicht absehen kann. Mein Anwalt sagte mir, auf Grund der Unterlassungserklärung würde man dann bei jedem weiterem Verstoß gegen irgendwelche fadenscheinigen Bestimmungen wieder abgemahnt, diesmal aber mit saftigeren Prämien!!!
Wo leben wir denn?
Meine bisherigen Infos gleichen sich mit dem hier im Blog gelesenen.
Der Verein ist existent, hab beim Amtsgericht Pirna angerufen. Die machen aber keine Aussagen dazu, Telefonnummer war auch nicht zu bekommen.
Rene Schmidt als Vorstand ist am Sitz des Vereins auch nicht telefonisch eingetragen.
Homepageadresse gibts, ist jedenfalls registriert, Provider ist Strato. Aber die Homepage ist nicht im Netz, daher auch kein Impressum etc. Fehlanzeige.
Mein Problem ist, morgen läuft meine Frist aus und ich muss mit dem Wisch was unternehmen. Wenn ich nix tue riskiere ich Klageweg durch deren Anwalt und diese Kostenrechnungen klangen gar nicht verlockend.
Ich muss dazu sagen, ich habe keinen amazon- shop. Ist das weiter oben genannte Netzwerk schon weitergekommen? Kann ich mich da anschließen? Und wie verhält sich das Kostenrisiko? Als Mitglied im Netzwerk, gehen dann weitere Forderu7ngsschreiben der Gegenseite ans Netzwerk (Sammelklage oder so) oder bekommt dann jeder einzeln weiter Post und Kosten etc.?
Wäre nett, wenn hier kurzfristig nochmal paar Infos dazu hätte.
Ich selber hab auch ne ganz clevere Idee. das probier ich morgen aus. Sag dann noch Bescheid wie das gelaufen ist.
Gruß Ben
Hallo Leidensgenossen,
also ich bin von dieser Abmahnwelle (noch nicht?) betroffen. Habe selbst Shops bei amazon und ebay, bin aber schon seit 2004 mit dem Geschäftsitz nach Österreich gewechselt. Die Rechtssituation ist gerade Abmahnungen bezüglich klarer.
Ich verfolge solche Themen aber sehr interessiert.
Daher habe ich auch nach dem hier diskutiertem Verein “gefahndet”. Danke an Ben, für die Internetadresse. Ich kann nun melden, diese Seite ist im Netz. Seit einer Stunde mittlerweile beschäftigen mich die dort gemachten Darstellungen.
Nach erster Durchsicht möchte ich empfehlen, sich mal direkt mit den Verntwortlichen dort zu besprechen. Es sollte doch möglich sein, hier herrauszufinden inwieweit überhaupt Interesse besteht, den Klageweg zu beschreiten.
Wünsch allen Betroffenen viel Erfolg
Annett
Hier der Link zu unserem gemeinsamen Gegenstand des Interesses:
http://onlinefairtrade.de/
Eine allgemeine, nichtssagende Homepage, die offenbar nur eines zum Ziel hat: Die berechtigten Bedenken hinsichtlich der Aktiv-Legitimation des Vereins zu zerstreuen, denn es werden dort im Wesentlichen nur die Punkte aufgegriffen, die beanstandet wurden.
Keine Informationen zu den eigentlichen Aufgaben des Vereins oder seiner bisherigen Tätigkeit.
Auch sonst herrscht nach wie vor Schweigen im Walde. Keine Reaktion der Gegenseite.
Hallo Leute,
jetzt ist die Seite ja greifbar. Also mein erster Eindruck ist doch eher nüchtern. Wenn die abmahnen wollen, dann in großem Stil und mit Nachdruck. Ich glaub nicht, das so ein Aufwand betrieben wird um mal ne Serie Abmahnungen für solch kleine Beträge rauszusenden.
Ich habe eine Kostennote von 189 Euro in Rechnung gestellt bekommen. Hat jemand andere Beträge gefordert bekommen?
Ich habe heute ebenfalls Aktivlegitimation und Mitgliederliste angefordert. Meine Zahlungsfrist und die Frist zur Rücksendung des Unterlassungs- Wisches ist heute abgelaufen. Habe ich solange die angeforderten Unterlagen nicht vorliegen eine Fristverlängerung? Kann der RA hier zu was genaueres formulieren?
Danke.
man, das kotzt mich richtig an, mittlerweile habe ich schon mehr Zeit investiert als das ganze an Zahlbetrag wert ist, aber wer weis was die erst rausschicken wenn man die Unterlasung unterschrieben hat?
Würde gern nochmal paar Ausführungen vom Netzwerk das erwähnt wurde hören. Wie genau können sie einzelnen Geschädigten wie mir helfen?
Nochmals danke, Ben
Ohne nachgewiesene Aktiv-Legitimation keine Abmahnberechtigung. Ohne Abmahnberechtigung unzulässige Abmahnung. So einfach kann man die Sache auf den Punkt bringen.
Dass der Verein die erforderliche Zahl an Mitgliedern in der jeweiligen Branche hat, ist wohl weitestgehend zu bezweifeln.
Die Kostennote über 189 Euro ist der Betrag, den Wettbewerbsvereine für gewöhnlich in Rechnung stellen dürfen. Mehr ist nicht drin.
Weitere Informationen im Budoten-Blog
Seit der Abmahnung und unserer Antwort an den Anwalt keine Reaktion der Gegenseite mehr. Keine Antwort auf die beantragte Fristverlängerung, kein Nachweis der Aktiv-Legitimation – nichts.
Ich würde empfehlen: Erst einmal mit unserem Muster-Schreiben antworten und dann abwarten und Tee trinken.
Grundsätzlich könnte die Abmahnung berechtigt sein – aber nicht in jedem Fall.
Auch hierzu halten wir Informationen bereit:
Widerrufsrecht bei Amazon 14 Tage oder 1 Monat?
Hallo Leidensgenossen,
ich beobachte z.Zt. ein Job-Angebot, welches mich stutzig macht.
Bleibe am Ball
hoffentlich auch unsere Elf
Nach eingehender Studie der Webseite des Vereins nun einige neue Erkenntnisse in Kurzform:
1. Gemeinnützigkeit dürfte wohl nicht gegeben sein
2. Finanzierung des Vereins unklar
3. nur ehrenamtliche Mitarbeiter
4. vorrangiges Ziel scheinen offenkundig Sanktionen gegen andere Händler zu sein (über uns)
5. Offenbar sucht der Verein jetzt ein Opfer, das verklagt wird, um die Aktiv-Legitimation durch eine Urteil zu beweisen
Ausführliche Neuigkeiten zu Online-Fair-Trade e.V.
Hallo an Euch,
habe auch Neuigkeiten.
Konnte gerade mit dem Vorstand dort telefonisch sprechen. Grundsätzlich bin ich erstmal positiv überrascht. Laut Aussage des Herrn Schmidt besteht kein Interesse an einer Klage gegen mich, einzig und allein diese ominöse Unterlassungserklärung will man unterschrieben. Zu den Kosten verweist man mich an den Rechtsanwalt Hänsch, der Verein selber will darauf keinen Einfluss nehmen.
Der RA war momentan nicht telefonisch zu erreichen.
jetzt frag ich mich, hat schon jemand mal über die Kosten mit dem Anwalt verhandelt?
Und zweite Frage, kann es sein, das der Abmahnverein hier nur erstmal sympatisch rüberkommt um dann mit dem unterschriebenem Unterlassungswisch mich erst richtig zu verknacken?
So richtig steig ich nicht hinter den ganzen Sinn der Zeremonie?
Gruß Ben
Der Verein Online-Fair-Trade lebt tatsächlich … Im Forum sind Antworten auf vorhanden …
Interessant aber eine andere Stellungnahme des Vereins auf eine Presse-Meldung unsererseits, die ich gern zur Kenntnis gebe:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Richtigstellung oben gemachter Zweifel von seiten des Unternehmens Budoten Limited möchte ich kurz folgendes ausführen.
Um sich mit den Zielen, den Strukturen und der rechtlichen Relevanz unseres Vereins auseinanderzusetzen empfehle ich dem geneigtem Leser den Besuch unserer Homepage (www.onlinefairtrade.de). Auch unser Support und der Vorstand des Vereins steht jeglichen Anfragen, aber auch Kritiken offen gegenüber und tut sein Bestes um die Vereinsarbeit und den Vereinsgedanken in die Öffentlichkeit und vor allen zum Onlinehandel zu transportieren.
Im Grunde genommen gibt es zum Verein Online-Fair-Trade aktuell nur 3 Kritikpunkte, die aber in aller Regelmäßigkeit auf diversen Seiten im Netz celebriert werden und die sich ausschließlich auf einen Teil unserer Arbeit beziehen, nämlich die in den letzten Monaten erfolgten Sanktionierungen gegenüber Onlinehändlern, speziell auf amazon marketplace.
1. Kritik
Rechtliche Divergenz durch nicht eindeutige Urteile, speziell im Falle besonderer Plattformen, wie Central-Seller von amazon
Stellungnahme
Hier sehen wir als Verein und Vetreter meherer Onlinehändlerinnen, Onlinehändlern und Onlinehandelsgesellschaften erheblichen rechtlichen Klarstellungsbedarf. Aus unserer Perspektive ist dieser nur über ein weiterführendes Urteil zu dem zuletzt am Berliner Landgericht gefällten Urteil zu erreichen. Da Online-Fair-Trade e.V. mit den im dortigen Verfahren bedienten Streitparteien keinerlei Verbindung hat, ist es unablässig hier einen entsprechenden Klageweg selbst zu führen. Diesen Vorsatz führt der Verein, soviel sei hier gesagt, seit seiner Gründung mit sich.
Momentan warten wir auf die Reaktionen diesbezüglicher Aufforderungen der Unterlassung und werden in der Folge weitere Schritte unserem Ziel entsprechend unternehmen.
2.Kritik
Der Verein besitzt gar nicht die Berechtigung der Sanktionierung durch Abmahnung.
Stellungnahme
Unterstellt wird hier eine fehlende Aktivlegitimierung. Bei Gründung des Vereins beschäftigte sich ein Expertenteam über 8 Wochen allein mit der juristischen Klärung dieses Sachverhaltes. Wir sind daher überzeugt, die notwendigen Qualifikationen zu besitzen.
Allerdings wiegt der Schutz unserer Mitglieder zunächst höher, sodaß es eine Offenlegung von Mitgliedern und damit involvierten Onlinehandelsfirmen und Mitbewerbern nur in einem gerichtlichem Verfahren und auch nur dann geben wird, wenn der berechtigten Annonymität dieser Mitglieder nicht entsprochen werden kann oder sollte.
3.Kritik
Es wird unterstellt, das es sich beim online-Fair-Trade e.V. um einen strukturell, finanziell und personell gar nicht ausreichend qualifizierten und quantifizierten Verein handelt, der somit gar nicht in der Lage wäre seine satzungsbedingten Ziele und seinen Zweck zu verfolgen.
Hier habe ich in einschlägigen Portalen und Diskussionen schon darauf hingewiesen, das uns durchaus bewusst ist, der Verein Online-Fair-Trade e.V. ist ein junger Verein.
Neben kleineren Ausstattungsdefiziten schleichen sich hier und da auch mal Fehler ins schriftliche Vokabular oder in die Formalität ein.
Nun, niemand ist unfehlbar. Ich kann nur alle Mitglieder, Interessenten, aber auch aktuelle Kritiker oder Streitpartner um ein gewisses Maß an Verständnis bitten.
An dieser Stelle möchte ich abschließend zusichern, das unser Verein nicht Willens ist, Marktteilnehmer oder Wettbewerber zu schädigen. Alles was wir verfolgen dient einer vereinfachten und sichernden Gleichstellung aller Onlinehandelsaktiven.
Wir sind jederzeit offen für Diskussion und Kritik und wünschen uns den Austausch und ein künftiges Zusammenwirken im Interesse eines erfolgreichen und fairen Internethandels.
Rene Schmidt
1.Vorstandsvorsitzender
Online-Fair-Trade e.V.
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Wer eine Unterlassungserklärung unterschreibt, verpflichtet sich damit, die unter Strafe gestellte Handlung abzustellen.
Sicher geht es dem Verein darum, eine Unterlassungserklärung zu erhalten. Die Abmahnung selbst bringt kein Geld – aber dann die Unterlassungserklärung. Jeder Verstoß bringt richtig viel Geld.
Aus genau diesem Grund ist es dem Verein offenbar so wichtig, nur diese zu erhalten. Alles andere ist zunächst einmal egal.
Ein Verhandeln über die Kostennote mit dem RA halte ich persönlich für wenig aussichtsreich. Wenn er vom Verein tatsächlich nur 189 Euro erhält, so liegt dies bereits weit unter dem, was bei einer priavtrechtlichen Abmahnung eines Mitbewerbers selbst bei Zugrundelegung eines äußert moderat bemessenen Gegenstandswertes zu zahlen wäre.
Meine Empfehlung: Ohne anwaltliche Beratung nichts unterschreiben. Zunächst ist der Verein am Zug. Er muss seine Aktiv-Legitimation nachweisen. Die Behauptung, man wolle die Mitglieder schützen ist einfach nur lächerlich. Wer nichts zu verbergen hat, kann auch offen auftreten. Der Verein muss nachweisen, dass er in Ihrer Branche eine erhebliche Zahl an Händlern vertritt, die zudem auf dem gleichen Markt wie Sie tätig sind.
Ist dieser Nachweis erbracht, wäre die Berechtigung der Abmahnung zu prüfen. Erst wenn dies bejaht wird, würde ich eine Unterlassungserklärung abgeben und die beanstandete Handlung abstellen.
Wir haben in unserem Blog die neuesten Ergebnisse zusammengestellt:
Erste offizielle Reaktionen und Gegenäußerungen des Vereins auf die Abmahnwelle
Leider ist der Verein offenbar nicht Willens und bereit, die Aktiv-Legitimation nachzuweisen. Aus den bisherigen Äußerungen im Forum des Vereins wird m.E. deutlich, dass es sich überwiegend um Klein-Gewerbetreibende bzw. Ebay-Verkäufer handeln dürfte.
Hier eine Stellungnahme des Vereins aus dem Forum vom 17.06.08, 9:49 Uhr:
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Ihre Aufforderungen hinsichtlich Abgabe der Aktivlegitimation und Verweis auf die nicht unbedingt notwendige Prozessierung entbehren nicht einer gewissen Logik.
Im Fall der vorliegenden Abmahnungen stellt sich der Sachverhalt aber etwas komlizierter und hat mit Hintergründen und Motiven der Gründung von Online-Fair-Trade e.V. und seiner Mitglieder zu tun.
Unser Ziel ist die Gleichstellung von Marktteilnehmer und Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen. Hierfür werden wir in den nächsten Monaten erhebliches Kapital investieren um entsprechende Grundlagen, sowohl politischer als auch juristischer Rahmenbedingungen zu schaffen.
Unser Bestreben geht dahin, entsprechende Grundsatzurteile zu erwirken um eine notwendige Klarheit zu erreichen.
Allerdings liegt es nicht in unserem Interesse, die gewerblich tätigen Mitglieder des Vereins ihrerseits Angriffen der Mitbewerberschaft auszusetzen.
Hierin liegt ein erklärtes Ziel und Zweck des Vereins und gründet auf Erfahrungen Einzelner aus den letzten beiden Jahren.
Abschließend sei gesagt, noch diese Woche wird mit dem zuständigen Rechtsanwalt über das weitere Vorgehen gesprochen und entschieden.
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Es scheint sich zu beruhigen und womöglich keine weiteren rechtlichen Schritte zu geben.
Folgenes Statement stammt von Rene Schmidt (Vereinsvorsitzender) – Quelle: Forum des Online-Fair-Trade e.V., veröffentlicht am 3.7.2008
“Was die Rechtshintergründe der Abmahnung anbelangt so räumen wir gern ein, das Nutzer des Amazon Seller Central Angebotes durchaus berechtigte Erfolgschancen bei einer diesbezüglichen gerichtlichen Auseinandersetzung haben. Daher werden in den betreffenden Fällen, und bisher noch nicht bei uns eingegangenen Unterlassungserklärungen momentan tatsächlich keine weiteren rechtlichen Schritte erfolgen. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.06.2008 wurde der Verein zur Prozessführung jedoch grundsätzlich authorisiert.
Was die Hinweise meines Vorredners zu möglichen Finanzierungsquellen betrifft, sei mir erlaubt etwas zu korrigieren.
Da der Verein nicht gemeinnützig ist entfällt richtigerweise die Berechtigung zur Ausstellung von Spendenbelegen. Das bedeutet nicht, das dem Verein keine Spenden oder Sponsorenkapital zufließen oder er nicht annehmen darf.
Wie einige vieleicht schon im direkten Kontakt mit dem Verein oder seinen Vertretern erkannt haben werden, wurde die Gründung unseres Vereins von Initiatoren vorrangetrieben, die ein maßgebliches Interesse an dessen Arbeit haben, selbst jedoch nicht involviert sind.
Zu keinem Zeitpunkt stand ein finanzieller Nutzeneffekt aus Sanktionen gegen Marktwettbewerber im Fordergrund.
Das die in der Vergangenheit gerade auf von Ihnen genannten Blogs geäußerten Vermutungen und Unterstellungen mit fortschreitender Arbeit des Vereins absurdum geführt werden lässt sich auch von Außenstehenden nun zunehmend erkennen.
Da hieß es gern, der Verein bereicherte sich schon alleine auf Grund von Umsatzsteuervorteilen aus Abmahngebühren. Diesen Vorteil haben wir gar nicht, wie der Schreiber RA richtig feststellte.
Weiter wurde unterstellt, der Verein hätte es auf Gewinne aus Abmahnunkosten abgesehen. Wieder falsch, die Kosten decken gerade mal die Aufwendungen des Rechtsanwaltes. Der Schreiber RA dürfte dies bestätigen können.
Ein weiterer Punkt, der mir persönlich Freude bereitet ist die ständig unterstellte fehlende Aktivlegitimierung. Ein verantwortlicher Schreiber auf Shopbetreiberblog lies es sich nicht nehmen die Vermutung auszusprechen, es handelte sich wohl möglich um ein paar kleinere ebay- Händler.
Richtig ist, der Verein ist im Interesse gewerblicher Mitbewerber tätig und kann dies notfalls auch nachweisen. Auch hier wird der Schreiber RA bestätigen können, das eine direkte Mitgliedschaft des betreffenden Wettbewerbs nicht zwingend notwendig ist, vertritt er nur erhebliche Teile des Marktbereiches.”
Wir wurden ebenfalls von diesem Verein abgemahnt. Allerdings bezieht es sich bei uns auf ein Ebay-Shop-Artikel. Die IHK Schwaben hat sich der Sache angenommen. Laut Aussage ist der Verein, nach der ersten Recherche über das Vereinsregister nicht zu finden. Die s. g. Abmahnung wurde nicht einmal per Einwurfeinschreiben verschickt. Alles sehr dubios.
Hallo zusammen,
wir habe nun ein Serienbrief mit identischem Inhalt erhalten und auf Grund der zahlreichen Kommentare (hier) werden wir nicht nur unseren Anwalt einschalten sondern auch die Kiminalpolizei. Ferner werden wir bei der Staatsanwaltschaft nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt eine Strafanzeige stellen.
Es besteht hier offensichtlich ein Verdacht auf eine Straftat. Diesen Sachverhalt wollen wir nun mit Hilfe der Staatsanwaltsschaft aufklären lassen.
Vielen Dank
Hallo,
wir haben auch eine erhalten.
Auf anraten unserer IHK, einer weiteren IHK, der Staatsanwaltschaft und unserer Rechtsanwälte habe nwir
STAFANZEIGE ERSTATTET!!
Hallo, ich habe heute ebenfalls eine Abmahnung bekommen, allerdings betreibe ich meinen Shop bei amazon schon seit Ende Dezember 2007 nicht mehr. Die Idee mit der Kriminalpolizei finde ich gut. Vielen Dank für die nützlichen Hinweise.
Die beiden Herren Schmidt und Lederer vom Abmahnverein melden sich nach einer entsprechend zurückweisenden Antwort nicht mehr. Nach meiner Ansicht gilt das Motto: Einen Versuch ist es wert, vielleicht bezahlt ja jemand. Weitere Aktivitäten des Vereins sind nicht bekannt. Die Darstellungen auf der Web Seite sollen aber einen aktiven Verein vortäuschen. Bitte lesen Sie auch zwischen den Zeilen, dann wir schnell klar, dass nur das Geld im Vordergrund steht. Aus meiner Sicht ist eine strafrechtliche Verfolgung angezeigt.
Hallo,
ja es ist auch nach meiner Erkenntnis und Recherche noch eine weitere Strafanzeigen anhängig. Auch der Verein gegen Wirtschaftskriminalälität (VDW) istl wohl schon tätig und bat mich auch um Übermittlung aller Unterlagen:
Je mehr Strafanzeigen vorliegen, desto eher wird die Staatsanwaltschaft wohl tätig bzw. agiert wohl energischer.
Daher meine Meinung: Wer will der soll!!
Schaden kann es auf keinen Fall höchstens evtl. dafür sorgen, daß der Richtige zu Fall kommt.
Hallo zusammen,
ja den VDW hatten wir vor einigen Tagen einmal angemailt. Weitere Anfragen laufen.
Sicherheitshalber sollten allerdings die Abmahnungen in der beschriebenen Art und Weise (Aktivlegitimation) beantwortet werden. Natürlich mit Unterschrift und Einschreiben Rückschein.
Alles andere wird sich dann zeigen.
Vielen Dank
Hallo,
ich habe auch Abmahnung wegen eBay Artikel und “falschen” Widerrufsrechten erhalten.
Allerdings mahnt der Verein im eigenen Namen ohne Angabe eines Anwalts ab.
Zustellung nicht per Einschreiben.
MfG
Hallo T.M.
und, war oder ist denn Deine Belehrung zum Widerruf fasch?
Selbst wenn, AKTIVLEGETIMATION anfordern!!!
Der Verein hat uns am 11.8.wegen der Frist 14 Tage / 1 Monat in unserem Ebay Angebot abgemahnt.
Nach Aufforderung uns folgernde Unterlage zu schicken
– die Aktivlegitimation
– Satzung des Vereins Online-Fair-Trade e.V.
– Mitgliederliste
– Nachweis der Eintragung im Vereinsregister
– Nachweis dass verwandte Waren auf dem selben Markt angeboten werden.
erhielten wir bis heute keine Antwort. Wir setzen gestern eine Nachfrist
Nach Auskunft der IHK Villingen-Schwenningen steht der Verein unter Beobachtung des Deutschen Industrie. und Handelskammertages (DIHK) sowie des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität (DSW).
Nach Auskunft der IHK Dresden vom 9.6. hat der Verein 7 Mitglieder, davon sind 4 im Kammerbezirk Dresden gewerblich tätig. Dem Verein fehlt damit die Legitimation, abzumahnen.
Wir werden nach Ablauf der Nachfrist bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen versuchtem Betrug erstatten.
Ich denke, das Problem erledigt sich in den nächsten Wochen.
I
Es ist bekannt geworden, dass auch das Regierungspräsidium Dresden gewisse Zweifel an der Rechtmäßigkleit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister hegt.
Das Regierungspräsidium Dresden hat daher dem AG Pirna (zuständig für diesen Verein) Unterlagen zugeleitet, um die Prüfung der Löschung des Vereins von Amts wegen einzuleiten.
Zugleich ist bekannt, dass gegen die für den Verein handelnden Strafanzeigen wegen Betrugs erstattet wurden. Ich kann nur empfehlen, sich dem anzuschließen.
Zum konkreten Fall: Wie der Verein abmahnt, ob per Einschreiben, Anwalt oder nicht, ist unerheblich.
Die Abmahnung kann auch ohne Aktiv-Legitimation durchaus berechtigt sein. Vor allem bei Ebay-Angeboten (die meisten der Vereinsmitglieder handeln wohl über Ebay) sind häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen festzustellen, die der Verein – soweit er tatsächlich aktivlegtimiert ist – auch berechtigterweise abmahnen kann.
Auf jeden Fall ist zu empfehlen, die erhobenen Vorwürfe zu prüfen und gegebenenfalls umgehend abzustellen, um nicht Anlass für weitere Maßnahmen zu geben.
Hallo,
ich habe heute von Herrn RA Hänsch eine Vollmacht erhalten, dass er den Verein Verbraucherschutz-NET e.V. vertritt. Tja, seit Mai hat es so lange gedauert, diese Vollmacht herauszusuchen und dann auch noch mit dem alten Namen ausgestellt am 05.03.2008. Auch ist das anwaltliche Schreiben am 02.09.08 erstellt, am 28.09.08 mit dem Poststempel versehen und heute (29.09.2008) in meiner Post. Wieder ein ziemlich langer Laufweg!!
Auf die Bitte die Mitgliederliste abzugeben, hält Herr Hänsch sich bedeckt ung teilt mit, dass der Verein aus 10 Mitgliedern besteht.
Die Aktivlegitimation lässt sich aus meiner Sicht hieraus noch nicht ableiten, aber Herr Hänsch beruft sich auf diese, ohne Nachweise zu erbringen.
Auch beruft er sich darauf, dass der Verein noch in der Gründungsphase ist, da er ja erst Ende Februar 2008 ins Vereinsregister eingetragen wurde. Die Satzung des Vereines Online-Fair-Trade e.V. gibt es aber schon seit November 2007. Wie lange dauert so eine Gründungsphase?
Ich finde es mehr als dubios und werde auch Strafanzeige erstatten.
Auch wir haben Post erhalten. Eine erste Stellungnahme haben wir in unserem Blog veröffentlicht: http://blog.budoten.com/online-fair-trade-ev-abmahnung-die-2-runde
Zehn Mitglieder dürften wohl kaum für eine Aktiv-Legitimation sprechen. Berücksichtigt man den Umstand, dass der Verein einfach so ins “Blaue” hinein abgemahnt hat, ohne die Umstände des Einzelfalls zu prüfen, spricht dies für ein grob fahrlässiges Verhalten.
Damit macht sich der Verein grundsätzlich regresspflichtig. Ich glaube, wir werden im konkreten Fall wohl nicht umhin kommen, gegen den Verein juristisch vorzugehen. Es wäre zu prüfen ob und inwieweit der Verein wirklich aktivlegtitimiert ist und darüber hinaus ob die Abmahnung inhaltlich überhaupt berechtigt war.
Wir haben jetzt wieder ein Musterschreiben für eine Antwort vorbereitet. Wir hoffen, dass Ihnen dieses Musterschreiben weiterhelfen wird:
http://blog.budoten.com/unberechtigte-abmahnung-durch-online-fair-trade-ev-zu-amazon-sellercentral
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Es gibt ein aktuelles Urteil der Landesgerichtes Dresden