In einem aufschlussreichen Interview in der heutigen FAZ gibt der eBay-Deutschland-Chef Stefan Groß-Selbeck Einblick in die geplanten und angekündigten Veränderungen. eBay streicht demnach die Einstellgebühr für die Standardauktion privater Verkäufer und gibt den professionellen Händlern bis zu 36 Prozent Rabatt.
Was ändert sich noch alles? Was wird teurer, was günstiger?
Nach anhaltender Kritik durch Nutzer und Händler der Auktionsplattform kommt angetrieben durch den neuen eBay-USA-Chef John Donahoe Bewegung in’s Preismodell. Mehr und mehr Shopbetreiber hatten sich aufgrund des Gebührenmodells in der Vergangenheit vom früher so beliebten Verkaufskanal eBay abgewandt. (Mehr…)
Im FAZ-Interview gibt eBay jetzt genaueres bekannt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Einstellgebühr für Standardauktion wird gestrichen
- Händler bekommen lange geforderte Sonderkonditionen
- Bis zu 36 Prozent Rabatt für gute Powerseller
- Produktsuche künftig nach Relevanz sortiert
- Rachebewertungen werden ausgeschlossen
- Käuferschutz wird ausgeweitet
Das vollständige Interview finden Sie hier.
UPDATE: Details zum neuen Bewertungssystem gibt es jetzt auch direkt von eBay als Newsbeitrag und als Händler-FAQ. In diesen Texten wird auch erklärt, warum künftig Verkäufer ihre Käufer nur noch positiv bewerten können, das Bewertungsprofil zukünftig auf den zurückliegenden 12 Monaten basiert und wieso wiederholte Bewertungen durch dasselbe Mitglied mehrfach gezählt werden.
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Ich bin sehr enttäuscht von der neuen Gebührenstruktur. Wenn ich als Händler eine Auktion einstelle ist es zwar erstmal günstiger. Wenn ich aber verkaufe bezahle ich insgesamt mehr als mit der alten Gebührenordnung.
Schade eigentlich, für einen kleinen Händler wie mich bringt es keinerlei Vorteile. Die Kosten sind immer noch zu hoch um bei Ebay gewinnbringend zu verkaufen und ich sehe Ebay weiterhin nur als Werbeplattform.
Schöne Grüße
Anette Däuble
Ich bin gespannt, ob sich das geänderte Bewertungssystem profiliert.
Hier gab es in der Vergangenheit doch in vielen Fällen erhebliche Probleme, die hier aber zu Lasten des Verkäufers gelöst werden.
Der Käufer, der nunmehr ggf. unbegründet seine Unzufriedenheit in einer negativen Bewertung ausdrückt, wird geschützt.
Ob und inweit die neuen Schutzmechanismen zugunsten der Verkäufer greifen werden, bleibt anzuwarten.
Sehr guter Anmerkungen. Gebührenanpassungen sind in jedem Fall gut..