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Sechs Monate Haft für "Abmahn-Anwalt" Freiherr von Gravenreuth

tazDer sogar noch aus C64-Zeiten berühmt-berüchtigte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde nach einem taz-Bericht vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der stets umstrittene von Gravenreuth gilt vielen als einer der Verursacher des heutigen Abmahn-Unwesens. Was hat ihn jetzt in’s Gefängnis gebracht?

Der Verurteilung ging ein langer Rechtsstreit voraus. Im Mai 2006 hatte der für Abmahnungen bekannte Gravenreuth die Tageszeitung abgemahnt, weil er unbestellt eine Bestätigungsmail für den taz-Newsletter erhalten habe. Als die Zeitung nicht zahlte, habe Gravenreuth eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dem Münchner Anwalt wurde darin ein Betrag von 663,71 Euro zugesprochen, den die taz zahlte. Dennoch ließ der Anwalt die Domain www.taz.de pfänden und versuchte sogar, sie zu versteigern. Er begründete diesen Schritt damit, dass er kein Geld von der Berliner Tageszeitung erhalten habe, schreibt die taz: Er habe auf den Kostenfestsetzungsbeschluss noch keine Zahlung erhalten, habe Gravenreuth erklärt. (via cT)

Die taz stellte daraufhin Strafanzeige wegen versuchten Betruges. Eine Kanzlei-Durchsuchung förderte ein Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Richterin Nissing wurde dann bei der Urteilsbegründung ungewöhnlich deutlich:

Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.

Dem haben wir nichts mehr hinzuzufügen… Allerdings: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für von Gravenreuth besteht noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.

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