Quelle HandelsblattEin längerer Bericht in der Donnerstagausgabe des “Handelsblatt” vom 15.02.2007 thematisiert Abmahnungen bei eBay. Derzeit würden in Deutschland Tausende von Unternehmen abgemahnt, die ihre Waren bei Ebay verkaufen:

Eine gewaltige Serie von Abmahnungen verunsichert derzeit hunderttausende von Unternehmen, die Online-Handel betreiben. Juristen und Wirtschaftsverbände machen eine unsaubere Richtlinie des Justizministeriums für das Chaos verantwortlich und fordern von der Bundesregierung, endlich Rechtssicherheit herzustellen. Die aber sieht keinen Handlungsbedarf.

Der Bericht zitiert Dr. Jan Kaestner, Mitglied der Geschäftsführung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. und Beirat bei Trusted Shops mit den Worten „Es gibt heute keine Rechtssicherheit mehr. Das ganze ist eine Katastrophe.“

Tatsächlich tobt zwischen Wirtschaft, Justiz und Regierung derzeit ein Streit um eine offizielle Mustervorlage des Gesetzgebers. Die so genannte Musterwiderrufsbelehrung im Anhang der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) soll Unternehmen als Leitfaden für Geschäfte im Internet dienen. Diese Vorlage wurde von der Bundesregierung erstellt und in der Vergangenheit auch von der Wettbewerbszentrale empfohlen. Inzwischen aber gibt es mehrere Gerichtsurteile, die diese Mustervorlage für unzureichend halten. Die Urteile wurden vom Kammergericht Berlin (AZ 5W 156/06) und Oberlandesgericht Hamburg (AZ 3U 103/06) bestätigt.

Auch von Seiten des DIHK kommt deutliche Kritik:

„Die Lage ist für den Gesetzgeber peinlich und für die Unternehmen misslich “, sagt Christian Groß, Rechtsexperte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Weil die Richter in ihren Urteilen die Mustervorlage in vielen Punkten kritisieren und für rechtsunwirksam erklären, bestünde dringender Handlungsbedarf. „Wenn nicht einmal der Gesetzgeber die Gesetze richtig anwenden kann, sind die Unternehmen allemal überfordert“, sagt Groß. „Wir brauchen so schnell wie möglich einheitliche und klare Regeln für den Internethandel.“ 

Die Bundesregierung hält die viel kritisierte, auch für den Internethandel anwendbare Muster-Widerrufsbelehrung für wirksam und sieht trotz erheblicher Fehler keinen Verbesserungsbedarf. Dies geht aus der Antwort (16/3595) auf die Anfrage der FDP hervor. Im Handelsblatt-Artikel heißt es dazu:

„Wir halten die Widerrufsbelehrung für zutreffend“, sagt ein Sprecher des Justizministeriums dem Handelsblatt auf Anfrage. „Aus diesem Grund kann eine Abmahnung nicht erfolgreich sein.“ Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung auch in der » Antwort auf eine Kleine Anfrage mehrerer Abgeordneter sowie der FDP-Fraktion zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Dennoch bleiben Internethändler weiterhin dem Risiko ausgesetzt, wegen Verwendung des Musters abgemahnt zu werden und einem endlosen Widerrufsrecht ausgesetzt zu sein. Auch bleiben Verbraucher im Unklaren über ihre Rechte, da die Belehrung auch aus Verbrauchersicht als problematisch empfunden wird. Wir berichteten bereits ausführlich im shopbetreiber-blog.de. 

Erstaunlich ist, dass die Regierung nach eigener Aussage keinerlei Erkenntnisse über etwaige wirtschaftliche Auswirkungen der Entscheidung mehrerer Gerichte zum Widerrufsrecht auf den gewerblichen Handel hat. Auch wisse sie nicht, ob es aufgrund der zitierten Entscheidung zu einer Zunahme von Abmahnungen gekommen sei.

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