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OLG Düsseldorf: BCC beim Versand von Newslettern

Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 24.05.2006 Az.: I-15 U 45/06) hatte in einem Berufungsverfahren über einen Unterlassungsanspruch gegen den Versender eines gewerblichen E-Mail-Newsletters zu entscheiden.

Der Absender des Newsletters hatte alle Empfänger in das Adressefeld eingefügt, so dass diese für alle sichtbar waren. Dadurch kam es zu einer Fehlfunktion, durch die der E-Mail Account des Antragstellers mit ca. 2000 E-Mails „zugemüllt“ wurde. Darin sah das Gericht eine Verletzung des durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten sog. Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und sah damit den Unterlassungsanspruch als begründet an.

Damit eine solche fehlerhafte Zusendung von E-Mails nicht erfolgen kann, müsse der Versender eines Newsletter geeignete Maßnahmen ergreifen. Dieser Verpflichtung kommt er nach, wenn er den Newsletter als sog. Blindkopie (BCC) an die jeweiligen Empfänger versendet. Neben der dadurch erreichten Sicherheit, sei es auch aus Gründen des Datenschutzes erforderlich, einen massenhaft versandten Newsletter nur als Blindkopie zu versenden.

Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass es im vorliegenden Fall unerheblich gewesen ist, dass sich der Empfänger der E-Mail nicht durch einen sog. Spamfilter gegen unerwünschte Werbung geschützt hat. Da diese Filter im allgemeinen bisher nicht fehlerfrei arbeiten, sei deren Einsatz auch in einem Unternehmen nicht vorauszusetzen, insbesondere da durch die vorhandene Fehleranfälligkeit eines solchen Filters auch wichtige E-Mails herausgefiltert werden könnten.

Das Urteil zeigt im Ergebnis, dass die Gerichte eine harte Gangart gegen Spam-Versender einschlagen. Trusted Shops empfiehlt daher, den eigenen Umgang mit Newslettern zu überprüfen. Orientierung bietet hierzu das Trusted Shops Praxishandbuch (I. Grundlagenwissen – Kapitel 3 b). Insbesondere die Hinweise zum korrekten Hinweis auf den Newsletter in der Datenschutzerklärung (II. Musterformulierungen – Kapitel 2) und die rechtlichen Anforderungen bei Erhebung der E-Mail-Adresse des Kunden zum Versand eines Newsletter (II. Musterformulierungen – Kapitel 4 c) bedürfen besonderer Aufmerksamkeit.

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