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Bußgeldandrohung gegenüber Spammern umstritten

In der letzten Ausgabe der Trusted Shops Partnerinformationen (04/2005) hatten wir über das Anti-Spam-Bündnis von Verbraucherschützern und Wettbewerbszentrale berichtet. Zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (BT-Drucks. (15/4835) und einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucks. 15/2655) fand nun am 18.4.2005 eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit statt.

Hier ist das Vorhaben von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Versender von Spam-Mails durch Bußgeldandrohungen abzuschrecken, auf unterschiedliches Echo gestoßen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sprach sich gegen Bußgeld- und Straftatbestände aus. Dagegen sprach sich der Verbraucherzentrale Bundesverband für einen Straftatbestand für den Fall aus, dass der Empfänger über den wahren Absender oder über den Charakter der Nachricht getäuscht wird oder dadurch verleitet wird, geheime Informationen preiszugeben, die Dritte zur Täuschung im Rechtsverkehr einsetzen können (sog. Phishing, § 13 TDG-Entwurf vom VZBV). Beispiele sind das Verleiten des Empfängers, Zugangsdaten (Kontonummer, Passwort) für sicherheitsrelevante Anwendungen wie Online-Banking oder Online-Shops preiszugeben. Jegliche Form unverlangter Kommunikation in kommerzieller Absicht sollte mit einem Bußgeld abgestraft werden können.