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Bundesrat: Bald Änderung der Kostentragungspflicht?

Dank intensiver Lobbyarbeit hat der Bundesrat auf Betreiben verschiedener Interessengruppen (u.a. auch Trusted Shops) im Entwurf des Gesetzes über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen einen Vorschlag zur Änderung der Kostentragungsvorschriften bei der Rücksendung von Waren gemacht. Es wird vorgeschlagen, den § 357 Abs. 2 BGB dahingehend zu ändern, dass die regelmäßigen Kosten der Rücksendung dem Verbraucher vertraglich auferlegt werden können, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Sollte sich dieser Vorschlag im Bundestag durchsetzen, würde dies eine erhebliche Verbesserung der Situation von Online-Händlern bedeuten. Nach derzeitiger Rechtslage können dem Verbraucher die Kosten der Warenrücksendung nach Online-Bestellungen lediglich bei Bestellungen mit einem Wert bis zu 40 Euro auferlegt werden. Ansonsten trägt der Händler die Kosten der Warenrücksendung.