Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat die Bundesregierung zu einem energischen Vorgehen gegen Spamming auffordert. Die Bundesregierung hätte bis Oktober 2003 die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation umsetzen müssen. Wegen der verspäteten Umsetzung läuft bereits ein Vertragsverletzungs- verfahren gegen die Bundesregierung.

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Werbemails nur nach der sogenannten Opt-in-Regel, das heißt nur mit vorheriger Zustimmung des Empfängers, verschickt werden dürfen. Der zuständige EU-Kommissar Erkki Liikanen hat darüber hinaus bereits am 27. Januar weitere Maßnahmen gegen Spam  angekündigt. Wer an Endverbraucher unverlangt Werbe-E-Mails schickt, kann aber auch schon nach der geltenden Rechtslage auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.

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