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Neuregelung des Wettbewerbsrechts

Die Bundesregierung hat am 7.5.2003 den Entwurf einer Neufassung des UWG beschlossen (wir berichteten bereits über Neuregelungen hinsichtlich E-Mail-Werbung). Mit den Neuregelungen soll das derzeit geltende Lauterkeitsrecht liberalisiert und die Verbraucher besser vor unlauteren Wettbewerbshandlungen geschützt werden. Zudem sollen Unternehmen einen größeren Handlungsspielraum im Wettbewerb erhalten.