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BGH: Widerrufsrecht auch bei individuell konfiguriertem PC

Der BGH hat ein Urteil des OLG Frankfurt (wir berichteten) bestätigt, nach dem das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht auch bei individuell konfigurierten PCs (Individualausstattung etwa 25%) bestehen bleibt. Das Urteil bestätigt die restriktive und verbraucherfreundliche Tendenz der Gerichte hinsichtlich Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem Fernabsatzvertrag wegen Anfertigung der Ware ´nach Kundenspezifikation´ ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB).

[hubspotform whitepaper=”true” title=”Gratis Whitepaper-Download ‘Ausnahmen vom Widerrufsrecht'” image_path=”” image_text=”Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind sehr abstrakt im Gesetz formuliert. Die Rechtsprechung hat sich aber bereits mit mehreren Fällen beschäftigt, die wir übersichtlich für Sie zusammengestellt haben, damit Sie sicher mit Retouren umgehen können.” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”154f09d0-9036-4000-96e1-5db59cfd91da” css=””]

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