Ab 1. 4. 2003 müssen Firmen einen eindeutigen Rechtsformzusatz führen. Durch das Handelsrechtsreformgesetz, das schon im Juli 1998 in Kraft trat, wurde u.a. auch für Einzelkaufleute die Verpflichtung eingeführt, einen eindeutigen Rechtsformzusatz in ihre Firma aufzunehmen (z.B. ´e. K.´) Das Handelsrechtsreformgesetz sah für Altfirmen eine Übergangsfrist bis zum 31. 3. 2003 vor. Danach haben Unternehmen im Geschäftsverkehr die Rechtsformkennung deutlich zu machen.

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